Rechtsprechung
VG Stuttgart, 26.11.2009 - 4 K 2331/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Gebührenfestsetzung für eine Verbraucherinformation - Zur Kostenfreiheit für Daten über Verstöße im Sinne von § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 VIG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfreiheit für bei der technischen Fachbehörde auf Grund der von Verstößen i.S.d. Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgenommenen Untersuchungen; Feststellung von Normverletzungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde als Vollzugsbehörde
- ra.de
- lda.brandenburg.de
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Kosten
- fragdenstaat.de
Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Kosten - Begriffsbestimmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebührenpflichtige Auskunft einer technischen Fachbehörde zur Beanstandung von Lebensmittelproben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Kosten, Begriffsbestimmung
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.11.2009 - 4 K 2331/09
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2010 - 10 S 2/10
Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung von Verstößen gegen das …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. November 2009 - 4 K 2331/09 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.11.2009 - 4 K 2331/09 - zu ändern und die Verfügung des Chemischen und Veterinäramts Stuttgart vom 09.12.2008 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.05.2009 aufzuheben, soweit für die erteilte Verbraucherinformation eine Gebühr erhoben wird.
- VG Halle, 18.08.2010 - 1 A 152/09
Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG
Ein Verstoß ist danach "die Nichteinhaltung des Futtermittel- oder Lebensmittelrechts und der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz" (VO-EG-Nr. 882/2004 vom 29.04.2004, Art. 2 Nr. 10) (Bayer.VGH, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - G 09.1 -, Juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 26 L 683/10 -, Juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. März 2010 - 9 P 2/09 - so grundsätzlich auch VG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2009 - 4 K 2332/09 -, GewArch 2010, 219).Der Einwand des Beklagten, dass ein Verstoß nur vorliege, wenn dieser in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren geahndet worden sei oder im Rahmen des Verwaltungsvollzuges der Lebensmittelüberwachungsbehörden zu weiteren Rechtsfolgen, etwa einem Verkaufsverbot geführt habe (so auch VG Stuttgart, Urteil vom 26. November 2009 - 4 K 2331/09 -, GewArch 2010, 219), findet weder im Gesetzestext noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze.
- VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466
Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für …
Das Verwaltungsgericht Stuttgart vertrat die Auffassung, beim VIG sei immer dann von einem Verstoß auszugehen, wenn die zuständige Behörde zu der Überzeugung gelangt ist, der zu beurteilende Sachverhalt stelle eine Verletzung der maßgeblichen Norm dar (Urteil vom 26.11.2009 - 4 K 2331/09).