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   VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18   

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VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18 (https://dejure.org/2019,25813)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2019 - 8 K 10743/18 (https://dejure.org/2019,25813)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 8 K 10743/18 (https://dejure.org/2019,25813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 PBefG, § 1 PBZugV, § 145 AO 1977, § 146 AO 1977, § 147 AO 1977
    Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften bei fehlerhafter Führung von Einnahmeursprungssaufzeichnungen durch ein Taxiunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxigenehmigung; Wiedererteilung; Zuverlässigkeit; Einnahmeursprungsaufzeichnung; Abgabenrechtliche Pflichten; Schwerer Verstoß; Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unzuverlässigkeit bei Fehlern in Einnahmeursprungsaufzeichnungen?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 11596/18

    Verböserung eines Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Das Gericht legte den Schriftsatz vom 12.12.2018, soweit sich der Kläger gegen die im Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart erfolgte Rücknahme der befristet erteilten Taxigenehmigungen wandte, als neue Klage aus, gerichtet gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, auf Aufhebung der unter Ziffer 1 und 2 des Widerspruchsbescheids getroffenen Verfügungen (Az.: 8 K 11596/18).

    Mit Beschluss vom 19.12.2018 - 8 K 11600/18 - stellte das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage des Klägers - 8 K 11596/18 - bezüglich Ziffer 1 und Ziffer 2 Satz 1 des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.12.2018 wieder her und ordnete sie bezüglich Ziffer 2 Satz 2 an.

    Im Verfahren 8 K 11596/18 hat das Gericht mit Urteil vom 27.02.2019 die Ziffern 1 und 2 des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 06.12.2018 aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akte der Beklagten und des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie der beigezogenen Gerichtsakten 8 K 246/16, 8 K 2759/18, 8 K 11596/18 und 8 K 11600/18 Bezug genommen.

  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Bei dem Begriff des schweren Verstoßes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, welcher der vollständigen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 -, juris).

    Geschieht dies nicht, so spricht dies dafür, dass insoweit aus der Sicht des Finanzamts keine erwähnenswerten Verstöße des Antragstellers vorliegen (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, jeweils juris).

  • OVG Bremen, 22.03.2018 - 1 B 26/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Ein solch weites Verständnis des Inhalts der Vorschrift wäre nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG problematisch (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 13 PBefG, Rn. 10.), da die Versagung einer Genehmigung ebenso wie ein Berufsverbot tief in das Recht der freien Berufswahl und zugleich in die private und familiäre Existenz eingreift und solche Einschränkungen verfassungsrechtlich nur zulässig sind, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind (OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, juris).

    Abgesehen davon handelt es sich bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, um eine in die Zukunft gerichtete Prognoseentscheidung, die gefahrenabwehrrechtlicher Natur ist und insbesondere keine Sanktionierung für vergangenes Fehlverhalten zum Gegenstand hat (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris).

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Persönliche Zuverlässigkeit eines als BGB-Gesellschaft organisierten

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Diese gehören zwingend zu den aufbewahrungspflichtigen Unterlagen (BFH-Urteil vom 26.02.2004, XI R 25/02 BStBl II S. 599).

    Taxiunternehmer sind nicht verpflichtet, das eingesetzte Personal, die jeweiligen Arbeitszeiten und die Kilometerleistung der einzelnen Fahrzeuge zu dokumentieren oder sog. Schichtzettel zu führen, sondern es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung, der durch die Vorlage von Schichtzetteln Genüge getan werden kann (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02 -, juris).

  • VG Stuttgart, 14.10.2016 - 8 K 246/16

    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Mit rechtskräftigem Urteil vom 14.10.2016 wies das Gericht die Klage ab (Az.: 8 K 246/16).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akte der Beklagten und des Regierungspräsidiums Stuttgart sowie der beigezogenen Gerichtsakten 8 K 246/16, 8 K 2759/18, 8 K 11596/18 und 8 K 11600/18 Bezug genommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 7 B 11168/14

    Übertragung einer von mehreren Taxigenehmigungen eines Unternehmens und deren

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Geschieht dies nicht, so spricht dies dafür, dass insoweit aus der Sicht des Finanzamts keine erwähnenswerten Verstöße des Antragstellers vorliegen (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Ein solch weites Verständnis des Inhalts der Vorschrift wäre nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG problematisch (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 13 PBefG, Rn. 10.), da die Versagung einer Genehmigung ebenso wie ein Berufsverbot tief in das Recht der freien Berufswahl und zugleich in die private und familiäre Existenz eingreift und solche Einschränkungen verfassungsrechtlich nur zulässig sind, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind (OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung ("insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 -, juris).
  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 11596/18

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Am 12.11.2018 erhob der Kläger Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (Az.: 8 K 10743/18), mit der er die Verpflichtung der Landeshauptstadt Stuttgart begehrt, ihm die beantragen Genehmigungen über den 11.03.2019 hinaus bis zum 10.03.2023 zu erteilen.

    Mit auf den 12.12.2018 datierten Schriftsatz, bei Gericht eingegangen am 11.12.2018, bezog der Klägervertreter den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 06.12.2018 in das Klageverfahren 8 K 10743/18 mit ein und erklärte, dass er die Klage im Hinblick auf die erfolgte Rücknahme der Taxigenehmigungen, die als erstmalige Beschwer im Widerspruchsbescheid enthalten sei, erweitere; zudem beantragte der Klägervertreter die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.

    Im Klageverfahren 8 K 10743/18 verpflichtete das Gericht die beklagte Landeshauptstadt Stuttgart mit Urteil vom 27.02.2019 unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide, dem Kläger die beantragten 4 Taxigenehmigungen über den 11.03.2019 hinaus befristet bis zum 10.03.2023 (wieder-) zu erteilen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akte des Beklagten sowie der beigezogenen Gerichtsakten 8 K 246/16, 8 K 2759/18, 8 K 10743/18 und 8 K 11600/18 Bezug genommen.

    Solche Tatsachen liegen jedoch, wie es das Gericht bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (8 K 11600/18) angenommen und im Klageverfahren 8 K 10743/18 mit Urteil vom 27.02.2018 nunmehr bestätigt hat, im Falle des Klägers nicht vor.

  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 8311/18

    Lauf der Genehmigungsfrist des PBefG § 15 Abs 1; Annahme der Unzuverlässigkeit

    Nach der Rechtsprechung der Kammer begründet die fehlerhafte Führung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen alleine noch nicht die Annahme eines "schweren" Verstoßes gegen abgabenrechtliche Vorschriften (vgl. u.a. Urteile vom 27.02.2019 - 8 K 10743/18 - und 12.12.2018 - 8 K 8942/18 -).
  • VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18

    Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den

    28 Nach der Rechtsprechung der Kammer begründet die fehlerhafte Führung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen alleine noch nicht die Annahme eines "schweren" Verstoßes gegen abgabenrechtliche Vorschriften (vgl. u.a. Urteile vom 27.02.2019 - 8 K 10743/18 - und 12.12.2018 - 8 K 8942/18 -).
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