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   VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06   

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VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06 (https://dejure.org/2007,24901)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.2007 - 12 K 3334/06 (https://dejure.org/2007,24901)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 2007 - 12 K 3334/06 (https://dejure.org/2007,24901)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Einwendungsausschluss im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung eines Ausschlusses nicht fristgerecht erhobener Einwendungen i.R.e. Planfeststellungsverfahrens in einem nachträglichen gerichtlichen Verfahren; Geltendmachung eines Mangels der Planung durch einen mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffenen während des ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1883/99

    Erhalt von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren; Lärmschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener muss während des Planaufstellungsverfahrens einen objektiv-rechtlichen Mangel der Planung rügen, um sich die Möglichkeit zu erhalten, einen entsprechenden Einwand im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren zu erheben (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.10.2000 - 5 S 1883/99 - VBlBW 2001, 278).

    27 Vor diesem Hintergrund nimmt der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 9.10.2000 - 5 S 1883/99 - VBlBW 2001, 278; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.12.2001 - 1 B 10435/01 - NuR 2002, 615) zu Recht an, dass auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener während des Planaufstellungsverfahrens einen objektiv-rechtlichen Mangel der Planung im Sinne einer "Thematisierung" rügen muss, um sich die Möglichkeit zu erhalten, einen entsprechenden Einwand im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren zu erheben.

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Die genannten Vorschriften sind nach ihrem Sinn und Zweck so zu verstehen, dass sich der von ihnen angeordnete Einwendungssausschluss nicht auf das Verwaltungsverfahren beschränkt, sondern auch auf das nachfolgende verwaltungsgerichtliche Verfahren erstreckt (allgemeine Meinung; vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 zu § 17 Abs. 4 S. 1 FStrG; Beschluß vom 28.7.2006 - 3 B 3.06 - NVwZ-RR 2006, 759 zu § 20 Abs. 2 S. 1 AEG; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 9. Aufl., § 73 Rn. 80 zu § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG).

    Sie können durch ihr Vorbringen die Chancen der Einflussnahme wahren, bevor eine Art planerische Verfestigung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.5.1996 - 4 A 38.95 - NVwZ 1997, 489 zu § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Alternativenprüfung nicht nur verkehrstechnische Gesichtspunkte sondern auch finanzielle Erwägungen ausschlaggebende Bedeutung erlangen können (BVerwG, Urt. v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - ; Urt. v. 17.5.2002 - 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254).

    Richtschnur hierfür sind die Schwere der Gebietsbeeinträchtigung, Anzahl und Bedeutung etwa betroffener Lebensraumtypen oder Arten sowie der Grad der Unvereinbarkeit mit den Erhaltungszielen., Der Vorhabenträger hat dementsprechend je umfassendere Vermeidungsanstrengungen auch unter Einschluss finanzieller Mittel zu unternehmen, desto größeren Gewinn eine Alternativlösung für die Wahrung der Erhaltungsziele verspricht (BVerwG, Urt. v. 17.5.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 7 ME 288/04

    Entstehen einer sachlichen Unzuständigkeit der Planfeststellungsbehörde durch

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    28 Der gegenteiligen Auffassung des OVG Niedersachsen (Beschl. v. 11.1.2006 - 7 ME 288/04 - NVwZ-RR 2006, 378), wonach die Rüge der fehlerhaften Klassifizierung einer Straße nicht dem Ausschluss nach § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG unterliege, vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Eine Ausnahme gilt jedoch für solche Rechtsmängel, die für die enteignende Inanspruchnahme des Grundstücks nicht kausal sind (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 10.7.1995 - 4 B 94.95 - NuR 1996, 287; Urt. v. 28.2.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Ein Planfeststellungsbeschluss leidet deshalb - unabhängig von dem Eingreifen einer Präklusionsvorschrift - nicht an einem Abwägungsfehler, wenn private Belange nicht berücksichtigt worden sind, die der Betroffene im Planfeststellungsverfahren nicht vorgetragen hat und die sich der Behörde auch nicht aufdrängen mussten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.9.1985 - 4 C 64.80 - NVwZ 1986, 740; st. Rspr.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 B 10435/01
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    27 Vor diesem Hintergrund nimmt der VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 9.10.2000 - 5 S 1883/99 - VBlBW 2001, 278; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 13.12.2001 - 1 B 10435/01 - NuR 2002, 615) zu Recht an, dass auch ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Planbetroffener während des Planaufstellungsverfahrens einen objektiv-rechtlichen Mangel der Planung im Sinne einer "Thematisierung" rügen muss, um sich die Möglichkeit zu erhalten, einen entsprechenden Einwand im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren zu erheben.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Die gerichtliche Kontrolle dieser Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden musste, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht.
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    § 38 Abs. 3 NatSchG meint mit der gewählten Ausdrucksweise ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2000 - 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05

    Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.04.2007 - 12 K 3334/06
    Dieser Umstand erlaubt jedoch für sich allein nicht den Schluss, dass der angeordnete Ausschluss nur für das Verwaltungsverfahren und nicht auch für das gerichtliche Verfahren gelten soll (offen gelassen vom VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.2006 - 8 S 967/05 - Juris).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

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