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VG Stuttgart, 27.05.2003 - 6 K 1569/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 13 S 416/99
Statusrechtsstreit um Deutscheneigenschaft - Unvererblichkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 27.05.2003 - 6 K 1569/02
Kennzeichen höchstpersönlicher Rechte ist es, dass sie unlösbar an ihren individuellen Träger gebunden sind; sie lassen sich von ihrer Persönlichkeit nicht trennen, ohne dass damit ihr Substrat entfiele (vgl. hierzu VGH Baden-Württ., Beschluss vom 18.05.2000 - 13 S 416/99 -, m.w.N., veröffentlicht in VENSA). - VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1152/00
Deutsche Staatsangehörigkeit - Erklärungserwerb
Auszug aus VG Stuttgart, 27.05.2003 - 6 K 1569/02
Im Übrigen ist es auch nicht so, dass bei höchstpersönlichen Rechten stets eine Stellvertretung ausgeschlossen ist (vgl. hierzu z.B. VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.09.2000 - 13 S 1152/00 -, NVwZ-RR 2001, 344).