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   VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14   

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VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14 (https://dejure.org/2016,50307)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.10.2016 - 14 K 3933/14 (https://dejure.org/2016,50307)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Oktober 2016 - 14 K 3933/14 (https://dejure.org/2016,50307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 S 1 UIG 2005, § 2 Abs 3 Nr 1 UIG 2005, § 2 Abs 3 Nr 2 UIG 2005, § 2 Abs 3 Nr 3a UIG 2005, § 2 Abs 3 Nr 6 UIG 2005
    Anspruch auf Einsichtnahme in polizeiliche Unterlagen, Umweltinformation; Polizeieinsatz zum Schutz des Bahnbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsfreiheitsrecht; Verbraucherinformationsrecht - Sonderzugfahrt; Umweltinformationen; Polizeiliche Einsatzunterlagen; Dokumentation der polizeilichen Vorgehensweise bei Lärmuntersagung; Lärm; Wirkungszusammenhang; Erheblichkeitsschwelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Für das "Vorhandensein" der Information kommt es nicht auf die rechtliche Verfügungsbefugnis an, sondern auf die tatsächliche räumliche Verfügungsmöglichkeit der Behörde, d.h. darauf, ob sich die Information im räumlichen Verfügungsbereich der in Anspruch genommenen Behörde befindet (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 - juris Rn. 4 m. w. N).

    Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Umweltinformationsrichtlinie und damit auch § 2 Abs. 3 UIG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei Behörden verfügbaren Informationen gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu einem Umweltgut aufweisen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, juris Rn. 7).

    Anderenfalls überwöge das öffentliche Interesse stets; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014, - 10 S 2043/14 - juris Rn. 14f.).

    Im Rahmen der Abwägung zwischen den Bekanntgabeinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse ist das Informationsinteresse aber gleichwohl zu gewichten, wobei auch der Bezug des Auskunftsersuchens zu den mit der Umweltrichtlinie verfolgten Zwecken zu gewichten ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014, - 10 S 2043/14 - juris Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Der Kläger berief sich insoweit auf Urteile des OVG Rheinland-Pfalz (20.02.2008 - 1 A 10886/07.OVG -) und des OVG Schleswig (15.09.1998 - 4 L 139-98 -).

    Entsprechend der durch europarechtliche Bestimmungen gebotenen engen Auslegung ist eine ernsthafte, konkrete Gefährdung der in der Vorschrift geschützten Belange erforderlich (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2008 - 1 A 10886/07 -, juris Rn. 29).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass bei der Gefahr besonders großer Schäden an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts geringere Anforderungen gestellt werden können und daher die entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts zur Annahme einer konkreten Gefahr ausreicht (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2008 - 1 A 10886/07 -, juris Rn. 35 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 2861/07

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Erforderlich ist auch hier lediglich eine hinreichend enge Beziehung zwischen der jeweiligen Tätigkeit oder Maßnahme und dem angestrebten Erfolg für die Umwelt (OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 2861/07 -, juris Rn. 58).

    Für die Auswirkungen auf Umweltbestandteile oder Faktoren im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 a) UIG ist ein potentieller Wirkungszusammenhang ausreichend; er muss allerdings hinreichend wahrscheinlich sein (OVG NRW, Urteil vom 01.03.2011 - 8 A 2861/07 -, juris Rn. 56).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Anderenfalls überwöge das öffentliche Interesse stets; die Abwägung im Einzelfall wäre entbehrlich (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 7 C 2.09 - juris Rn. 62; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.2014, - 10 S 2043/14 - juris Rn. 14f.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 20 F 2.15

    Ablehnung des Antrags auf Entscheidung des Fachsenats im selbständigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Eine Anforderung der streitgegenständlichen Dokumente durch förmlichen Beschluss des Gerichts war daher nicht erforderlich (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 21.01.2016 - 20 F 2/15 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Anders als in dem vom Kläger herangezogenen Urteil des BVerwG vom 18.10.2005 (- 7 C 5/14 - in juris), in dem es um Verträge über die Standortnutzung eines Flugplatzes durch einen privaten Fallschirmspringer-Verein ging, also um dauerhaft wiederkehrende Lärmemissionen, deren Auswirkung auf die Umwelt des BVerwG ohne weiteres angenommen hat, kommen dem hier im Rahmen einer (Demonstrations-)Veranstaltung erzeugten Lärm schon aufgrund der auf den einmaligen Anlass bezogenen, lediglich begrenzten zeitlichen Wirkung keine den Zustand eines Umweltbestandteils verändernde Auswirkungen zu.
  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    Aus der Rechtsprechung des EuGH ergebe sich, dass die Richtlinie 90/313/EWG kein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei einer Behörde verfügbaren Informationen mit Bezügen zur Umwelt gewähre (EuGH vom 12.06.2003 - Rs. C-316/01).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.10.2016 - 14 K 3933/14
    In Übereinstimmung mit dem weiten Begriffsverständnis der Umweltinformationsrichtlinie, zu deren Umsetzung die Bestimmung des § 2 Abs. 3 UIG dient (vgl. BT-Drucks. 15/3406, S. 11 und 14 f.), ist auch der Begriff der Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 UIG weit auszulegen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 -, juris Rn. 13).
  • VG Stuttgart, 16.11.2017 - 14 K 6356/16

    Informationszugang nach dem Umweltinformationsgesetz im Zusammenhang mit dem

    Derartige Emissionen stellen eine unvermeidbare Folge menschlichen Handelns dar und bedingen einen Umweltbezug daher nur im Sinne eines Reflexes, der jeglicher menschlichen Aktivität zukommt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 27.10.2016 - 14 K 3933/14 -, juris Rn. 34).

    Wie die Kammer bereits im Urteil vom 27.10.2016 (- 14 K 3933/14 -, juris, Rn. 39) entschieden hat, muss die diesbezüglich anzustellende Prognose auf einer hinreichenden Sachverhaltsermittlung beruhen sowie inhaltlich nachvollziehbar und vertretbar sein.

  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 5628/21

    Taser, Distanzelektroimpulsgerät, Polizei, Dienstanweisung, Informationszugang,

    Insoweit eine Beeinträchtigung bejahend VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Juni 2018 - 29 K 8811/16 -, n.V. S. 8; vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 27. Oktober 2016 - 14 K 3933/14 -, juris Rn. 40.
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