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   VG Stuttgart, 28.01.2013 - 4 K 1661/12   

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https://dejure.org/2013,1991
VG Stuttgart, 28.01.2013 - 4 K 1661/12 (https://dejure.org/2013,1991)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.01.2013 - 4 K 1661/12 (https://dejure.org/2013,1991)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Januar 2013 - 4 K 1661/12 (https://dejure.org/2013,1991)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Beschränkung der freien Schifffahrt i.S.d. Rheinschifffahrtsakte durch die Regelungen des Ausländerrechts; Geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften im ausländerrechtlichen Sinne bei Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StPO § 153, AufenthG § 55 Abs. 1, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2, AufenthV § 25
    Strafverfahren, Einstellung, Geringfügigkeit, Einstellung des Strafverfahrens, Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit, Ermessensausweisung, Dienstleistungsfreiheit, Ausweisung, Visa-Handbuch, Rheinschiffer, Rheinschifffahrt, Binnenschiffahrt, Schifffahrt, ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 25 Abs 1 AufenthV, § 153 StPO, Art 15 Abs 2 EUGrdRCh
    Ausweisung eines auf einem niederländischen Boot beschäftigten Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Zwischenstaatliche Vereinbarung - Vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften; Vander-Elst-Visum; Nicht vorsätzliches Handeln; Europafreundliches Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.01.2013 - 4 K 1661/12
    28 Wenn selbst die Strafverfolgungsbehörden diese Vergehen als geringfügig ansehen und dies durch die Verfahrenseinstellung gemäß § 153 StPO dokumentieren, der voraussetzt, dass nicht nur die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, sondern auch kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, ergibt sich schon aus der strafrechtlichen Bewertung, dass es sich um ein als geringfügig zu bewertendes Delikt handelt (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, juris).
  • EuGH, 19.01.2006 - C-244/04

    DIE ARBEITSVISUMREGELUNG, DIE DEUTSCHLAND AUF ANGEHÖRIGE VON DRITTSTAATEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.01.2013 - 4 K 1661/12
    Es finde sich in den angefochtenen Entscheidungen keine Auseinandersetzung zur Anwendung der Vorschriften des Visa-Handbuchs und keine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des EuGH vom 19.01.2006 - C-244/04 - bzw. den Freizügigkeitsgeboten der Rheinschifffahrtsakte in Art. 4 Satz 1 und 4 sowie Art. 1 Abs. 2. Die Rheinschifffahrtsfahrtakte schreibe freien und ungestörten Betrieb der Schifffahrt auf dem Rhein vor und lasse andere als hierin genannte Kontrollen nicht zu.
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