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   VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22   

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VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22 (https://dejure.org/2023,10472)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.03.2023 - 2 K 5443/22 (https://dejure.org/2023,10472)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. März 2023 - 2 K 5443/22 (https://dejure.org/2023,10472)
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    Abstandsflächen; Dachterrasse; Einheit; Garage; Grenzgarage; Privilegierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Eine Grenzgarage verliert die abstandsflächenrechtliche Privilegierung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO nicht schon dadurch, dass auf ihr eine Dachterrasse errichtet wird (abweichend von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14-, Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18-).

    Denn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg spreche in einer jüngeren Entscheidung davon, dass eine Garage und eine darauf befindliche Terrasse als Einheit anzusehen seien, mit der Folge, dass die Herstellung einer Terrasse auf einer vorhandenen Grenzgarage deren Privilegierung entfallen lasse (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 - juris).

    Die neuere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14) weiche von dem älteren Urteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - ab.

    Die neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14) sei eindeutig.

    Der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung, dass in einem solchen Fall die Garage und die hierauf befindliche Dachterrasse als Einheit anzusehen sind und daher die abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Grenzgarage entfällt, folgt die Kammer nicht (vgl. zu dieser Ansicht insbesondere das obiter dictum des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 - juris Rn. 38; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 23.11.2017 - 2 B 1289/17 - juris Rn. 6; Beschl. v. 22.04.2004 - 10 B 828/04 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2009 - OVG 10 S 30.09 - juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschl. v. 21.11.2006 - 15 CS 06.2862 - juris Rn. 13).

    Die Berufung wird nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zugelassen, da das Urteil von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.09.2016 - 11 S 2070/14 - juris abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18

    Befreiung; Nachbarinteresse; Dachterrasse; Grenzgarage; Tiefgaragenzufahrt

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Eine Grenzgarage verliert die abstandsflächenrechtliche Privilegierung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO nicht schon dadurch, dass auf ihr eine Dachterrasse errichtet wird (abweichend von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14-, Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18-).

    Zwar neige die Kammer eher dazu, der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachen (Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 16 ff. m.w.N.) zu folgen, wonach eine Garage ihr Abstandsprivileg nicht dadurch verliere, dass auf ihrem Dach eine vom Wohnhaus zugängliche Terrasse angelegt werde, sondern es vielmehr allein darauf ankomme, ob sie für sich und die Terrasse als Teil des Wohnhauses die Abstandsvorschriften einhalte.

    Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18) gehe davon aus, dass eine Garage ihr Abstandsprivileg nicht dadurch verliere, dass auf dem Dach eine vom Wohngebäude aus zugängliche Terrasse angelegt werde, sondern es vielmehr darauf ankomme, ob sie für sich und die Terrasse als Teil des Wohngebäudes jeweils die Abstandsvorschriften einhalte.

    Vielmehr sind nach Ansicht der Kammer die Grenzgarage und eine darauf errichtete Dachterrasse getrennt voneinander zu betrachten, sodass es allein darauf ankommt, ob die Dachterrasse für sich genommen die notwendigen Abstandsflächen einhält (ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 16; OVG Saarland, Beschl. v. 31.05.2007 - 2 A 189/07 - juris Rn. 14 f.; auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris; Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris Rn. 13; aus der Literatur Schlotterbeck/Busch, Abstandsflächenrecht, 3. Auflage 2020, Rn. 200; sowie zum bayerischen Recht König, in: Schwarzer/König, 4. Aufl. 2012, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 47).

    Das öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz begründende Synallagma besteht nur darin, dass jeder Nachbar die Beschränkungen einhält, die der Gesetzgeber für den als abstandsrelevant definierten Bereich bestimmt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Die neuere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14) weiche von dem älteren Urteil vom 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - ab.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24.07.1998 (8 S 1306/98) sei obsolet, eine getrennte Betrachtung von Garage und Dachterrasse nur in der älteren Rechtsprechung zu finden.

    Vielmehr sind nach Ansicht der Kammer die Grenzgarage und eine darauf errichtete Dachterrasse getrennt voneinander zu betrachten, sodass es allein darauf ankommt, ob die Dachterrasse für sich genommen die notwendigen Abstandsflächen einhält (ebenso OVG Niedersachsen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 ME 55/18 - juris Rn. 16; OVG Saarland, Beschl. v. 31.05.2007 - 2 A 189/07 - juris Rn. 14 f.; auch noch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris; Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris Rn. 13; aus der Literatur Schlotterbeck/Busch, Abstandsflächenrecht, 3. Auflage 2020, Rn. 200; sowie zum bayerischen Recht König, in: Schwarzer/König, 4. Aufl. 2012, Bayerische Bauordnung, Art. 6 Rn. 47).

    Die Garage dient dieser Dachterrasse lediglich als Träger und hat zu dieser sonst keinen funktionalen Bezug (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.07.1998 - 8 S 1306/98 - juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 25.01.2012 - 1 B 231/11

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Abweichung, Rücksichtnahmegebot, Nachbar

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Die vorzunehmende Abwägung hat sich deshalb daran zu orientieren, was dem Rücksichtnahmebegünstigten und dem Rücksichtnahmeverpflichteten jeweils nach Lage der Dinge zuzumuten ist (Sächs. OVG, Beschl. v. 25.01.2012 - 1 B 231/11 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15

    Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2016 - 4 B 52.15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 43).
  • VGH Bayern, 21.11.2006 - 15 CS 06.2862
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Der in der Rechtsprechung vertretenen Meinung, dass in einem solchen Fall die Garage und die hierauf befindliche Dachterrasse als Einheit anzusehen sind und daher die abstandsflächenrechtliche Privilegierung der Grenzgarage entfällt, folgt die Kammer nicht (vgl. zu dieser Ansicht insbesondere das obiter dictum des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 - juris Rn. 38; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 23.11.2017 - 2 B 1289/17 - juris Rn. 6; Beschl. v. 22.04.2004 - 10 B 828/04 - juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.11.2009 - OVG 10 S 30.09 - juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschl. v. 21.11.2006 - 15 CS 06.2862 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Ob die Baugenehmigung gegen sonstige Vorschriften verstößt, ist dagegen schon nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52.95 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 - juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2016 - 4 B 52.15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2020 - 10 A 352/19
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Dass derjenige, der die eigenen vier Wände verlässt, dabei gesehen und sogar beobachtet werden kann, liegt in der Natur der Sache (OVG NW, Urt. v. 08.04.2020 - 10 A 352/19 - juris Rn. 32 ff.; zu alledem OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2021 - 2 M 102/21 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.03.2023 - 2 K 5443/22
    Ob die Baugenehmigung gegen sonstige Vorschriften verstößt, ist dagegen schon nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52.95 - juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 16.02.2016 - 3 S 2167/15 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 S 30.09

    Beschwerde; Nachbarstreit; Anfechtung einer Baugenehmigung; Abstandsflächen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 2 B 1289/17

    Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Anbaus an ein Dachgeschoss

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • OVG Saarland, 31.05.2007 - 2 A 189/07

    Dachterrasse auf grenzständiger oder grenznaher Garage; Prüfungsumfang im

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2021 - 2 M 102/21

    Anfechtung einer Nachbarbaugenehmigung; Abwägungsbefugnis der Baubehörde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2004 - 10 B 828/04

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung

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