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   VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12   

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https://dejure.org/2014,27002
VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12 (https://dejure.org/2014,27002)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2014 - 12 K 3576/12 (https://dejure.org/2014,27002)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 12 K 3576/12 (https://dejure.org/2014,27002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf angemessene Erstattung von Wohnheimkosten seitens schulpflichtiger Berufsschüler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht - Unterbringungs- und Verpflegungskosten; Berufsschüler; Wohnheim; Blockunterricht; Ungleichbehandlung; Schulpflicht; Zuweisung; überregionale Fachklassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 1367/12

    Erstattung der Kosten einer auswärtigen Berufsschulunterbringung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12
    Diese wurde im Wesentlichen mit gleicher Begründung mit Urteil vom 22.05.2013 - 9 S 1367/12 - zurückgewiesen.

    Die verursachten Kosten beziehen sich weder auf Lernmittel noch auf den Unterricht, sondern sind Kosten der allgemeinen Lebenshaltung, die nicht in den Schutzbereich fallen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2013 - 9 S 1367/12 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 41.76

    Verbindung von Rücknahme und Rückforderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12
    Statt einer gesetzlichen Grundlage genügt in diesen Fällen jede andere parlamentarische Willensäußerung (zur Subventionsvergabe siehe: BVerwG, Urteil vom 17.03.1977 - VII C 41.76 - m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1987 - 1-VII-85

    Verstoß des Gesetzgebers gegen den Gleichheitssatz, eine angemessene Freistellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2014 - 12 K 3576/12
    Denn es ist zu berücksichtigen, dass sich der Besuch der Berufsschule in Erfüllung der Schulpflicht grundsätzlich von jeder anderen Form der Ausbildung unterscheidet, die kraft eigenverantworteter Lebensplanung freiwillig gewählt wird.Auch ist zu unterscheiden, ob ein schulpflichtiger Berufsschüler zusätzliche Unterbringungskosten deshalb zu tragen hat, weil er eine auswärtige Ausbildungsstätte freiwillig gewählt hat, oder ob er auswärts wohnen muss, weil er zum Besuch einer Berufsschule an einem entfernten Ort verpflichtet ist (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.04.1987 - Vf. 1-VII-85 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2016 - 9 S 1906/14

    Erstattung von Kosten für Unterbringung und Betreuung während eines auswärtigen

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. Juli 2014 - 12 K 3576/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der feststellende Teil des Tenors wie folgt gefasst wird:.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 1367/12
    Hiergegen hat der Kläger unter dem 27.10.2012 beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben (12 K 3576/12).

    Mit der gegen das Land Baden-Württemberg gerichteten Klage (12 K 3576/12) wendet sich der Kläger ebenfalls nicht gegen die Begründung der auswärtigen Berufsschulpflicht, sondern verlangt - wie im vorliegenden Verfahren - (lediglich) die Erstattung der hierdurch entstandenen Mehrkosten.

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