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   VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20   

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VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20 (https://dejure.org/2020,25175)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2020 - 2 K 2503/20 (https://dejure.org/2020,25175)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 2 K 2503/20 (https://dejure.org/2020,25175)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2009 - 8 B 11243/09

    Coface-Arena in Mainz darf weitergebaut werden

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    c) Soweit die Antragsteller mit ihrem Argument nicht die Baugenehmigung angreifen, sondern einen etwa bestehenden nachbarlichen Abwehranspruch wegen unzumutbaren Baulärms geltend machen wollen, müsste dies im Wege der Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten geschehen, der im vorläufigen Rechtsschutz mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, aber nicht mit dem hier vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung verfolgt werden kann (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2009 - 8 B 11243/09 - BauR 2010, 747 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Ein Gebietserhaltungsanspruch zugunsten plangebietsexterner Grundeigentümer kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem Willen des Plangebers Drittschutz für externe Grundstückseigentümer vermitteln sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2013 - 4 B 48.12 - BauR 2013, 934; ebenso Urt. der Kammer v 21.11.2018 - 2 K 7578/16 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    c) Soweit die Antragsteller mit ihrem Argument nicht die Baugenehmigung angreifen, sondern einen etwa bestehenden nachbarlichen Abwehranspruch wegen unzumutbaren Baulärms geltend machen wollen, müsste dies im Wege der Verpflichtungsklage auf bauaufsichtliches Einschreiten geschehen, der im vorläufigen Rechtsschutz mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO, aber nicht mit dem hier vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Baugenehmigung verfolgt werden kann (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2009 - 8 B 11243/09 - BauR 2010, 747 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Die Antragsteller weisen zwar grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Verkehrswegen eine Ermittlung der Lärmbeeinträchtigung nach Maßgabe eines Summenpegels aller Lärmquellen geboten ist, wenn der Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht oder überschritten wird oder wenn die Planung mit einem Eingriff in die Substanz des Eigentums verbunden ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 25.06.2013 - 4 BN 21.13 - juris; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten, weil sie im Verfahren keinen Antrag gestellt haben und damit auch kein Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. § 162 Abs. 3 und § 154 Abs. 3 VwGO; BVerwG, Beschl. v. 15.02.2018 - 2 VR 2.16 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Denn bei dem Ortsbauplan 1897/14 "Herdweg, Koppental-Straße, Ehrenhalde" aus dem Jahr 1897 und der Ortsbausatzung der Beigeladenen handelt es sich um Pläne, die beim erstmaligen Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitet wurden (vgl. zur wirksamen Überleitung der OBS der Antragsgegnerin allgemein VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.07.2014 - 8 S 39/14 - juris).
  • VG Stuttgart, 27.11.2018 - 2 K 7578/16

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Flüchtlingsunterkunft; Gebietserhaltungsanspruch;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Ein Gebietserhaltungsanspruch zugunsten plangebietsexterner Grundeigentümer kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung nach dem Willen des Plangebers Drittschutz für externe Grundstückseigentümer vermitteln sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2013 - 4 B 48.12 - BauR 2013, 934; ebenso Urt. der Kammer v 21.11.2018 - 2 K 7578/16 - juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Insbesondere steht ihnen die erforderliche Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO entspr.) zu, da sie Sondereigentümer von Wohnungen der westlichen Nachbargebäude sind, die auf das Vorhaben der Beigeladenen ausgerichtet ist (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.07.2017 - 5 S 2602/15 - BauR 2018, 77; Beschl. d. Kammer v. 08.01.2020 - 2 K 6986/19 - und v. 23.03.2020 - 2 K 1136/20 -).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 4 BN 21.13

    Klärungsbedürftigkeit der Notwendigkeit der Durchführung eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Die Antragsteller weisen zwar grundsätzlich zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Verkehrswegen eine Ermittlung der Lärmbeeinträchtigung nach Maßgabe eines Summenpegels aller Lärmquellen geboten ist, wenn der Bereich der Gesundheitsgefährdung erreicht oder überschritten wird oder wenn die Planung mit einem Eingriff in die Substanz des Eigentums verbunden ist (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 25.06.2013 - 4 BN 21.13 - juris; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 195).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17

    Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2016 - 4 B 52.15 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.2019 - 5 S 1790/17 - juris Rn. 43).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 4 B 52.15

    Bezugspunkt für Beurteilung der erdrückenden Wirkung ist einzelfallabhängig

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • BVerwG, 15.02.2018 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/20
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.07.2020 - 2 K 2503/20 - juris) ist diese Festsetzung als die eines allgemeinen Wohngebiets (WA) wirksam übergeleitet worden (vgl. § 173 Abs. 3 BBauG 1960).
  • VG Stuttgart, 13.10.2020 - 2 K 2945/19
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 28.07.2020 - 2 K 2503/20 - juris) ist diese Festsetzung als die eines allgemeinen Wohngebiets (WA) wirksam übergeleitet worden (vgl. § 173 Abs. 3 BBauG 1960).
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