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   VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05   

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VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05 (https://dejure.org/2005,32617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.09.2005 - 11 K 3167/05 (https://dejure.org/2005,32617)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. September 2005 - 11 K 3167/05 (https://dejure.org/2005,32617)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und Personalausweis eines italienischen Staatsangehörigen; Beschränkung auf Grund Unterbindung gewalttätiger Ausschreitungen mit Blick auf das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Ausreiseverbot für VFB-Fans bestätigt

Papierfundstellen

  • SpuRt 2007, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 -1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Als eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschlands im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG können unter besonderen Umständen auch Handlungen gewertet werden, die geeignet sind, dem internationalen Ansehen Deutschlands zu schaden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 -1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem deutschen Staatsangehörigen und Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05
    Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wären diese Belange bei einer Anwesenheit des Antragstellers in Slowenien während des Fußballspiels des VfB Stuttgart gegen den NK Domzale - sowie in den Zeiten vor und nach dieser Partie - im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG gefährdet (vgl. hierzu auch BVerfG, Urt. v. 16.01.1957, BVerfGE 6, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05
    Wäre ein solches besonderes Interesse nicht zu erkennen, so wäre der Wegfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nicht gerechtfertigt und diese Wirkung müsste allein deshalb entsprechend dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO vom Gericht wiederhergestellt werden (vgl. eingehend VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 13.03.1997 -13 S 1132/96 - mit zahlreichen w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05
    Die Frage, ob und mit welchem Gewicht durch die Anwesenheit einer Person in einem anderen Land Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden, unterliegt uneingeschränkt der richterlichen Überprüfung (hierzu und zum Nachfolgenden, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 14. Juni 2000 - 1 S 1271/00 - DVB! 2000, 1630 = NJW 2000, 3658 = DÖV 2000, 1011).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Daran dürfte sich auch nichts durch den Umstand ändern, dass unter den Anhängern einer Club-Mannschaft - anders als bei den Fans der National-Mannschaft - ohne weiteres auch ausländische Staatsangehörige vertreten sein dürften (vgl. den, einen italienischen Staatsangehörigen betreffenden Parallelfall 11 K 3167/05).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Daran dürfte sich auch nichts durch den Umstandändern, dass unter den Anhängern einer Club-Mannschaft - anders als bei den Fans der National-Mannschaft - ohne weiteres auch ausländische Staatsangehörige vertreten sein dürften (vgl. den, einen italienischen Staatsangehörigen betreffenden Parallelfall 11 K 3167/05).

    Andererseits fehlen beim Antragsteller weiter gehende Anhaltspunkte, wie etwa eine Speicherung in der "Gewalttäter-Sport"-Datei (vgl. den Parallelfall 11 K 3156/05) bzw. eine Speicherung in den polizeilichen Informationssystemen des Landes in Zusammenhang mit Gewaltdelikten (vgl. den Parallelfall 11 K 3167/05).

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