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   VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21   

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https://dejure.org/2021,45691
VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21 (https://dejure.org/2021,45691)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.03.2021 - 11 K 484/21 (https://dejure.org/2021,45691)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. März 2021 - 11 K 484/21 (https://dejure.org/2021,45691)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des der Beamtin übertragenen Amtes, wie z.B. einer Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu (BVerwG, Urteil vom 18. November 1991 - 2 C 41/89 -, in juris, Rn. 19 und 21 - st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72/04 -, in juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21
    Besonderheiten des bisherigen Aufgabenbereichs des der Beamtin übertragenen Amtes, wie z.B. einer Vorgesetztenfunktion, Beförderungsmöglichkeiten oder einem etwaigen gesellschaftlichen Ansehen, kommt keine das Ermessen des Dienstherrn bei der Änderung des Aufgabenbereichs einschränkende Wirkung zu (BVerwG, Urteil vom 18. November 1991 - 2 C 41/89 -, in juris, Rn. 19 und 21 - st. Rspr., zuletzt Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72/04 -, in juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 2 A 1.07

    Bundesnachrichtendienst; frühzeitiger Rückruf vom Auslandseinsatz;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21
    Die Entziehung einzelner Aufgaben ist ermessensfehlerhaft, wenn sie auf sachwidrigen Gründen oder einer unzureichenden Abwägung betroffener Belange beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2008 - 2 A 1/07 -, in juris, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 4 S 1773/18

    Umsetzung eines Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.03.2021 - 11 K 484/21
    Sie führt grundsätzlich zu keinen Nachteilen, die ein Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache unzumutbar erscheinen ließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom - 4 S 1773/18 -, in juris, Tz. 7 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 11.11.2021 - 11 K 17/21

    Folgerungen für die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus der

    Art. 37 Abs. 6 DS-GVO erwähnt beide - gleichberechtigt - nebeneinander (vgl. insgesamt zum Vorstehenden auch VG Stuttgart, Beschl. v. 29.03.2021 - 11 K 484/21 -, juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2021 - 4 S 1225/21
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. März 2021 - 11 K 484/21 - wird zurückgewiesen.
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