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   VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06   

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https://dejure.org/2007,16327
VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06 (https://dejure.org/2007,16327)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2007 - 9 K 2361/06 (https://dejure.org/2007,16327)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 9 K 2361/06 (https://dejure.org/2007,16327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergarten; Förderungsanspruch gegenüber Jugendhilfeträger; Verjährungseinrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs gegen den Träger einer öffentlichen Jugendhilfe auf Förderung eines Kindergartens; Wirksame Erhebung der Einrede der Verjährung bei Nichtausübung des Ermessens durch eine Behörde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung; Sozialgesetzbuch-Allgemeiner Teil ( SGB I ); Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ): Jugendhilfe; Kindergartenförderung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Einen Anwendungsvorrang für die Verjährungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es nicht, auch nicht für die Regelverjährung des § 195 BGB; letztere ist vielmehr allgemein erst dann maßgeblich, wenn speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es auch anderen gesetzlichen Regelungen nicht analogiefähig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1984 - 3 C 86/82 -, BVerwGE 69, 227-238, und vom 15.12.1967 - BVerwG 6 C 98.65 - BVerwGE 28, 336, 338 ff.).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Einen Anwendungsvorrang für die Verjährungsnormen des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es nicht, auch nicht für die Regelverjährung des § 195 BGB; letztere ist vielmehr allgemein erst dann maßgeblich, wenn speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es auch anderen gesetzlichen Regelungen nicht analogiefähig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.05.1984 - 3 C 86/82 -, BVerwGE 69, 227-238, und vom 15.12.1967 - BVerwG 6 C 98.65 - BVerwGE 28, 336, 338 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1989 - 11 S 320/89

    Sozialhilfeträger und Insichprozeß; Erziehungsbeitrag nach dem Modell "Mutter und

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Ob er von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 08.11.1989 - 11 S 320/89 - BSG, Urteil vom 26.05.1987 - 4a RJ 49/86-, BSGE 62, 10-17; § 39 Abs. 1 SGB I, hier ebenfalls analog anzuwenden).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es entgegen der Auffassung des Bundessozialgerichts keine allgemeine Tendenz im Sozialrecht erkenne, dass dort eine vierjährige Verjährungsfrist gelten solle (etwa Urteil vom 27.11.1986 -5 C 74/85-, BVerwGE 75, 173-181).
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Ob er von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 08.11.1989 - 11 S 320/89 - BSG, Urteil vom 26.05.1987 - 4a RJ 49/86-, BSGE 62, 10-17; § 39 Abs. 1 SGB I, hier ebenfalls analog anzuwenden).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile vom 11.01.2007 -12 S 2472/06 - und vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -), begründet § 74 Abs. 1 SGB VIII nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freien Jugendhilfe, sondern regelt klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Eine Frist für die Antragstellung ist im Gesetz nicht bestimmt (BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 -5 C 66/03-, DVBl 2005, 772-773).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2007 - 12 S 2472/06

    Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe auf Förderung von Kindergärten

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.06.2007 - 9 K 2361/06
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteile vom 11.01.2007 -12 S 2472/06 - und vom 18.12.2006 - 12 S 2474/06 -), begründet § 74 Abs. 1 SGB VIII nicht nur eine objektivrechtliche Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der freien Jugendhilfe, sondern regelt klagbare subjektive Leistungsansprüche der Träger der freien Jugendhilfe gegen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09

    Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung

    Es kann die Leistung unter Berufung auf § 36a Abs. 1 SGB VIII "grundsätzlich" verweigern, aber auch den Anspruch noch erfüllen, wenn es in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens davon absieht, sich auf die Selbstbeschaffung durch den Leistungsberechtigten zu berufen (ähnlich der Ausübung der Verjährungseinrede in der Jugendhilfe, vgl. etwa VG Stuttgart, Urteil vom 29.06.2007 - 9 K 2361/06, juris, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 18.04.2008 - 9 K 3804/07

    Förderung eines Waldkindergartens

    Dabei kann offen bleiben, ob für die Frage der Wirksamkeit des Verzichts die Vorschrift des § 46 Abs. 1 SGB I Anwendung findet, wogegen manches spricht (so auch VG Stuttgart, Urt. v. 29.6.2007 - 9 K 2361/06 -).
  • VG Meiningen, 12.07.2012 - 1 K 452/10

    Verjährung von Versorgungsansprüchen nach bis zum 31.12.2001 geltendem Recht und

    Das vom Bevollmächtigten des Klägers in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des VG Stuttgart vom 29.06.2007 (9 K 2361/06 -, Juris), welches die Geltendmachung der Verjährungseinrede wegen fehlender Begründung der Ermessensentscheidung als unwirksam angesehen hat, ist hier nicht einschlägig.
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