Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52807
VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19 (https://dejure.org/2021,52807)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.09.2021 - 15 K 4096/19 (https://dejure.org/2021,52807)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. September 2021 - 15 K 4096/19 (https://dejure.org/2021,52807)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52807) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 8 Buchst e TierSchG
    Tierschutzrechtliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Lebendfang und Töten von verwilderten Stadttauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielle Präklusion; Schädlinge; Schädlingsbekämpfung; Stadttaube; Taube; Taubenbekämpfung; Taubenbekämpfungserlaubnis; Taubentötung; Verwilderte Stadttaube; Verbandsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tötung von Tauben gestoppt

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tauben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Dies gilt darüber hinaus im Falle der durch Taubenkot an Gebäuden drohenden Schäden auch für denkmalgeschützte Gebäude, wenn nach der Beurteilung der zuständigen Behörde keine anderen gebäudeschützenden Maßnahmen zumutbar sind (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 36).

    Ausreichend sei das Vorliegen einer abstrakten Gesundheitsgefährdung (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 26).

    Dem steht im Übrigen auch die von Beklagtenseite maßgeblich für ihre Rechtsansicht herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nicht entgegen (Hess. VGH, Urt. v. 01.09.2011 - 8 A 396/10 -, juris Rn. 37).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Beim Begriff des "Bekämpfens" handelt es sich um einen solchen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung wegen der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG und des Gebots des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG, der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen ist (vgl. grundsätzlich hierzu BVerwG, Urt. v. 29.10.2009 - 7 C 22.08 -, juris).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07

    Legehennenhaltung

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen; er setzt sich andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (BVerfG, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Dies ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009 - 2 C 56.07 -, juris).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt es auf der Hand, dass für jede gezielte Tötung ein "vernünftiger Grund" erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 B 9.20 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Derartige Einwendungen müssen inhaltlich hinreichend substantiiert und konkretisiert sein (so auch die Rspr. zu § 73 VwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.2010 - 7 VR 2/09 -, juris; zu § 55 Abs. 2 LBO vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 3 C 29.16

    Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Ausgehend hiervon ist ein Grund für das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden jedenfalls dann vernünftig im Sinne des Tierschutzgesetzes, wenn es einem schutzwürdigen menschlichen Interesse dient, das unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse am Schutz des Tieres (vgl. BT-Drs. 16/9742 S. 4; BVerwG, Urt. v. 13.06.2019 - 3 C 29/16 -, juris; von Loeper, in: Kluge, Tierschutzgesetz, 2002, § 1 Rn. 52; Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 1 Rn. 31, 33; Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, 6. Aufl. 2008, § 1 Rn. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Aufgrund neuerer Erkenntnisse im Anschluss an veterinärmedizinische Untersuchungen zum Durchseuchungsgrad von Taubenpopulationen und zu nachgewiesenen Krankheitsübertragungen (s. hierzu die Stellungnahmen des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin [BgVV] vom 20.07.2001 zu Taubentötungen) bedarf es konkreter Anhaltspunkte für die Einstufung von verwilderten Stadttauben als Gesundheitsschädling i.S. von § 2 Nr. 12 IfSG, der Anlass zu Bekämpfungsmaßnahmen gibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2005 - 1 S 261/05 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.09.2021 - 15 K 4096/19
    Derartige Einwendungen müssen inhaltlich hinreichend substantiiert und konkretisiert sein (so auch die Rspr. zu § 73 VwVfG, vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.2010 - 7 VR 2/09 -, juris; zu § 55 Abs. 2 LBO vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.2016 - 11 S 2070/14 -, juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht