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VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einziehung und Hundehaltungsverbot
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkts des Eigentumsübergangs in Fällen polizeirechtlicher Einziehung einer Sache
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Hinzu kommt, dass viel dafür spricht, dass sich die mit den Regelungen in Nrn. 1 und 2 des angefochtenen Bescheids bekämpften Gefahren für Dritte durch die alkoholbedingte Ungeeignetheit des Antragstellers zum Halten, Betreuen, Ausführen von Hunden oder deren sonstige In-Obhut- oder In-Verantwortungnahme unter Würdigung der früheren Beißvorfälle mit "..." bereits vor dem unanfechtbaren Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren, was die Annahme eines besonderen, über das öffentliche Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes Vollzugsinteresse rechtfertigt (vgl. dazu allgemein anhand von ausländerrechtlichen Fällen: BVerfG, Kammerbeschlüsse des 2. Senats v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397, v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 u. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 1 S 564/04
Untersagung der Haltung eines Kampfhundes - Zuverlässigkeit des Halters
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Die in erster Linie alkoholbedingte Unzuverlässigkeit des Antragstellers bezüglich der Haltung seines als gefährlicher Hund eingestuften "..." - nach § 4 Abs. 2 PolVOgH dürfen gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2004 - 1 S 564/04 -VBlBW 2005, 28; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.05.2006 - 1 K 1683/06 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.10.2000 - 5 B 838/00, NVwZ 2001, 227) - lassen den Schluss zu, dass der Antragsteller auch hinsichtlich der Haltung, Betreuung, Ausführung, In-Obhut- und In-Verantwortungnahme anderer Hunde nicht die Gewähr dafür bietet, mit Hunden so umzugehen, dass für Dritte keine Gefahren für Leib oder Leben, sowie Gefahren für Tiere und Sachen von Dritten ausgehen. - BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Hinzu kommt, dass viel dafür spricht, dass sich die mit den Regelungen in Nrn. 1 und 2 des angefochtenen Bescheids bekämpften Gefahren für Dritte durch die alkoholbedingte Ungeeignetheit des Antragstellers zum Halten, Betreuen, Ausführen von Hunden oder deren sonstige In-Obhut- oder In-Verantwortungnahme unter Würdigung der früheren Beißvorfälle mit "..." bereits vor dem unanfechtbaren Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren, was die Annahme eines besonderen, über das öffentliche Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes Vollzugsinteresse rechtfertigt (vgl. dazu allgemein anhand von ausländerrechtlichen Fällen: BVerfG, Kammerbeschlüsse des 2. Senats v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397, v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 u. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Diese auf die Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde vom 03.08.2000 (GBl. S. 574) - im Folgenden: PolVOgH (vgl. zur Gültigkeit dieser Verordnung: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 -, VBlBW 2002, 292) - gestützte Maßnahme muss sich der Antragsteller mit großer Wahrscheinlichkeit als Rechtsnachfolger bezüglich des Eigentums an "..." zurechnen lassen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2000 - 5 B 838/00
Sichergestellter bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Die in erster Linie alkoholbedingte Unzuverlässigkeit des Antragstellers bezüglich der Haltung seines als gefährlicher Hund eingestuften "..." - nach § 4 Abs. 2 PolVOgH dürfen gefährliche Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (…vgl. hierzu näher VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.08.2004 - 1 S 564/04 -VBlBW 2005, 28; VG Stuttgart, Beschl. v. 11.05.2006 - 1 K 1683/06 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.10.2000 - 5 B 838/00, NVwZ 2001, 227) - lassen den Schluss zu, dass der Antragsteller auch hinsichtlich der Haltung, Betreuung, Ausführung, In-Obhut- und In-Verantwortungnahme anderer Hunde nicht die Gewähr dafür bietet, mit Hunden so umzugehen, dass für Dritte keine Gefahren für Leib oder Leben, sowie Gefahren für Tiere und Sachen von Dritten ausgehen. - BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 30.05.2007 - 5 K 2922/07
Hinzu kommt, dass viel dafür spricht, dass sich die mit den Regelungen in Nrn. 1 und 2 des angefochtenen Bescheids bekämpften Gefahren für Dritte durch die alkoholbedingte Ungeeignetheit des Antragstellers zum Halten, Betreuen, Ausführen von Hunden oder deren sonstige In-Obhut- oder In-Verantwortungnahme unter Würdigung der früheren Beißvorfälle mit "..." bereits vor dem unanfechtbaren Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren, was die Annahme eines besonderen, über das öffentliche Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes Vollzugsinteresse rechtfertigt (vgl. dazu allgemein anhand von ausländerrechtlichen Fällen: BVerfG, Kammerbeschlüsse des 2. Senats v. 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397, v. 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 -, AuAS 1996, 62 u. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -).