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   VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08   

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https://dejure.org/2010,11746
VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2010 - 2 K 3353/08 (https://dejure.org/2010,11746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sanierungsverpflichtung; in Aktenvermerk festgehaltene Absprache; "funktionsgerechte Verwendung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sanierungsverpflichtung aus einer in einem Aktenvermerk festgehaltenen Absprache zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde; Funktionsgerechte Verwendung im Sinne des § 7 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei einer Umnutzung; Erhöhte steuerliche Absetzungen bei Gebäuden in ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuervergünstigung - Sanierungsverpflichtung; funktionsgerechte Verwendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungsverpflichtung wegen Aktenvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Zwar wäre auch die Geltendmachung eines fremden Rechts (hier der GbR) durch den einzelnen Gesellschafter in eigenem Namen im Wege der Prozessstandschaft zulässig, wenn - wie hier - die jeweils anderen Gesellschafter zustimmen (vgl. zum Ganzen Palandt-Sprau, BGB, 67. Auflage § 714 RdNr. 8 m.w.N.), im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der GbR (vgl. etwa hierzu BGHZ 146, 341) erschien es der Kammer jedoch sachdienlich von einer Klage der GbR selbst auszugehen.
  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Der Regelungscharakter einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG besteht darin, dass sie das Vorliegen der in § 7 h Abs. 1 EStG aufgeführten Umstände feststellend bescheinigt und insoweit auf die Herbeiführung einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist, als sie als Grundlagenbescheid gegenüber den Finanzbehörden grundsätzlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. BFHE 224, 484).
  • VG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 K 2861/00

    Umbau und Umnutzung einer Scheune zu Wohnzwecken ist keine Modernisierungs- oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Auch eine einem Abbruch gleichzustellende Skelettierung des Gebäudes (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13. November 2002 - Az.: 3 K 2861/00 - zitiert nach Juris) liegt nicht vor.
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Bei der Bescheinigung vom 20. Dezember 1994 handelt es sich um eine Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 Satz 1 EStG - in der hier maßgeblichen Fassung vom 22. September 1990 - und damit um einen außersteuerlichen Verwaltungsakt in Form eines Grundlagenbescheides nach § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (vgl. BFHE 196, 191).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 3353/08
    Im Übrigen stellen Mängel in der Vertretungsmacht des jeweiligen Unterzeichners grundsätzlich keinen Formfehler im Sinne des § 57 LVwVfG dar, der zur Nichtigkeit führen könnte (vgl. etwa BGH NJW 1984, 606).
  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 7/20 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an die Wirksamkeit eines im

    Davon geht jedenfalls im Grundsatz auch die überwiegende (veröffentlichte) instanzgerichtliche Rspr aus (vgl OVG Saarland Beschluss vom 24.4.1990 - 1 R 77/89 - juris RdNr 13 ff; VG Stuttgart Urteil vom 30.9.2010 - 2 K 3353/08 - juris RdNr 69; Sächsisches OVG Urteil vom 4.5.2011 - 5 A 719/08 - juris RdNr 34; offen gelassen: OVG Berlin Urteil vom 28.4.2004 - 1 B 14.03 - juris RdNr 30; aA jedoch ohne Befassung mit davon abweichenden Auffassungen in Literatur und Rspr: Hessischer VGH Urteil vom 15.2.1996 - 5 UE 2836/95 - ESVGH 46, 169 = juris RdNr 50 ff, 57) .
  • VG Berlin, 25.04.2012 - 1 K 249.10

    Rückabwicklungen von Erstattungen nach dem Vermögensgesetz

    Ob ein Rechtsbindungswille der Beteiligten vorliegt oder nicht, ist nach den Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 30.09.2010 - 2 K 3353/08, BeckRS 2010, 55573).
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