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VG Stuttgart, 31.08.2018 - 13 K 6891/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung des gerichtlichen Vergleichs vom 26.04.2016 über Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart - Androhung eines weiteren Zwangsgeldes
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung des gerichtlichen Vergleichs vom 26.04.2016 über Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Androhung eines weiteren Zwangsgeldes.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart - 13 K 875/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Auszug aus VG Stuttgart, 31.08.2018 - 13 K 6891/18
Mit Beschluss vom 31.08.2018 hat die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Vollstreckungsverfahren 13 K 6891/18 dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 15.10.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus dem am 26.04.2016 mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen gerichtlichen Vergleich (Az.: 13 K 875/15; vgl. Pressemitteilung vom 27.04.2016) zu erfüllen.
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.2018 - 10 S 2064/18
Luftreinhalteplan Stuttgart: Beschwerden des Landes gegen Beschlüsse des …
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei - heute bekannt gegebenen - Beschlüssen vom 22.11.2018 die Beschwerden des Landes gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit denen gegen das Land ein Zwangsgeld von 10.000,-- EUR festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Höhe angedroht wurde (VG Stuttgart, Beschlüsse vom 22.08.2018 - 13 K 5058/18 - und vom 31.08.2018 - 13 K 6891/18 - vgl. hierzu die Pressemitteilungen des VG Stuttgart vom 23.08.2018 und vom 31.08.2018). - VGH Baden-Württemberg, 23.11.2018 - 10 S 2133/18
Luftreinhalteplan Stuttgart: Beschwerden des Landes gegen Beschlüsse des …
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit zwei - heute bekannt gegebenen - Beschlüssen vom 22.11.2018 die Beschwerden des Landes gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit denen gegen das Land ein Zwangsgeld von 10.000,-- EUR festgesetzt und ein weiteres Zwangsgeld in der gleichen Höhe angedroht wurde (VG Stuttgart, Beschlüsse vom 22.08.2018 - 13 K 5058/18 - und vom 31.08.2018 - 13 K 6891/18 - vgl. hierzu die Pressemitteilungen des VG Stuttgart vom 23.08.2018 und vom 31.08.2018).