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   VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19.TR   

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https://dejure.org/2019,39823
VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19.TR (https://dejure.org/2019,39823)
VG Trier, Entscheidung vom 02.10.2019 - 9 K 1632/19.TR (https://dejure.org/2019,39823)
VG Trier, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 9 K 1632/19.TR (https://dejure.org/2019,39823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 97 Abs 1 BGB, § 57 Abs 1 LWG RP, § 57 Abs 4 LWG RP, § 60 Abs 1 WHG
    Kosten der Sanierung und Unterhaltung von Anschlussleitungen; Zubehöreigenschaft der Anschlussleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Magdeburg, 23.12.2004 - 9 A 322/03
    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    40 Die Leitung ist dabei - wie Versorgungsleitungen insgesamt (vgl. Fritzsche in BeckOK BGB, 51. Edition, Stand: 1. August 2019, § 95, Rn. 9; Stresemann in MüKo-BGB, 8. Auflage 2018, § 97, Rn. 33) - als Zubehör im Sinne des § 97 Abs. 1 S. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - des angeschlossenen Grundstücks zu werten (ebenso: VG Magdeburg, Urteil vom 23. Dezember 2004 - 9 A 322/03 -, in juris).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück;

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    Unabhängig davon, dass sowohl Rechtsprechung als auch Literatur von einer Zubehöreigenschaft ausgehen (vgl. hierzu etwa: BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10 -, in NJW-RR 2011, 1458; Stresemann in MüKo-BGB, 8. Auflage 2018, § 97, Rn. 33) und schon aus diesem Grund nicht von einer anderslautenden Verkehrsauffassung auszugehen ist, kann bei lebensnaher Betrachtung nicht angenommen werden, dass ein isoliertes Eigentum an Leitungswegen, welches zu nachteiligen wirtschaftlichen Folgen führen würde, dem Verständnis der Verkehrsauffassung entspräche.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 22 A 2742/94

    Druckentwässerungssystem und Freispiegelkanal

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    Dies folgt schon daraus, dass die Anschlussleitung zur Erfüllung des dem Grundstückseigentümer obliegenden Anschlusszwangs erforderlich ist und damit seinem eigenen Interesse dient, und gilt unabhängig davon, ob die einschlägige Satzung eine entsprechende Regelung enthält oder nicht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Oktober 1997 - 22 A 2742/94 -, in juris).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62

    Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    Die räumliche Distanz der Anschlussleitung zu den Grundstücken vermag hieran nichts zu ändern, wobei sich das erkennende Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. März 1965 - V ZR 270/62 -, in BeckRS 1965, 31175875) anschließt:.
  • BVerwG, 26.03.2015 - 7 C 17.12

    Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger; Systembetreiber; Verkaufsverpackungen

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    Eine entsprechende Rechtspflicht der Klägerin zum Erlass eines Verwaltungsaktes ist dem materiellen Recht nicht zu entnehmen, sodass es ihr nicht verwehrt werden kann, sich freiwillig in die Rolle des "schwächeren Prozessbeteiligten" zu begeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 7 C 17.12 -, NVwZ 2015, 1215; ebenso bereits: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - IV C 19.67 -, BeckRS 1967, 103958).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    Eine entsprechende Rechtspflicht der Klägerin zum Erlass eines Verwaltungsaktes ist dem materiellen Recht nicht zu entnehmen, sodass es ihr nicht verwehrt werden kann, sich freiwillig in die Rolle des "schwächeren Prozessbeteiligten" zu begeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 7 C 17.12 -, NVwZ 2015, 1215; ebenso bereits: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - IV C 19.67 -, BeckRS 1967, 103958).
  • RG, 01.02.1938 - VII 174/37

    1. Können die Vorschriften über Ersatzherausgabe bei Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19
    So hat das Reichsgericht eine Sauerstoffanlage als Zubehör einer Röhrenfabrik betrachtet, obgleich sie sich in einer etwa 1 km von der Fabrik entfernt liegenden, vom Fabrikherrn gemieteten Mühle befand (RGZ 157, 40, 47 ff); ebenso wurde die Rechtslage hinsichtlich eines von einem Kieswerk betriebenen Förderbaggers beurteilt, der ständig außerhalb des Werkgrundstücks auf fremdem Gelände zur Kiesgewinnung eingesetzt war (RG DR 1942, 137 mit zus timmender Anmerkung von Haupt).".
  • VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Am 26. Juni 2019 erhob der Kläger im Hinblick darauf, dass sein Antrag nicht beschieden wurde, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam (VG 9 K 1632/19).
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