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   VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21.TR   

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VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21.TR (https://dejure.org/2021,46719)
VG Trier, Entscheidung vom 02.11.2021 - 7 K 2768/21.TR (https://dejure.org/2021,46719)
VG Trier, Entscheidung vom 02. November 2021 - 7 K 2768/21.TR (https://dejure.org/2021,46719)
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  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Unbeschadet dessen ist auch die mit dem Vorhaben verbundene Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein ungeschriebener öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 4 B 77.99 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 9).

    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O., Rn. 11).

    hier - nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans bzw. gegebenenfalls einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O., Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 15 ZB 16.1567 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

    Unerheblich ist dabei abermals, dass die Erschließung zu den Vorhabengrundstücken gesichert ist, da vorhandene Verkehrs- und Versorgungsverbindungen noch kein Verknüpfungselement sind, die eine "organische Beziehung" zu einer bebauten Ortslage im Sinne siedlungsstruktureller Unbedenklichkeit herstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O., Rn. 11).

    Auch die Darstellung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan vermag die genannten öffentlichen Belange nicht zu entkräften (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Dabei kann für die trennende oder verbindende Wirkung etwa die Art der Bebauung und deren Nutzung von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991 - 4 C 1.91 -, juris Rn. 28).

    Da diese Erkenntnisquellen für die bei der Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich vorzunehmende Wertung und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten im vorliegenden Einzelfall ausreichen, war die Durchführung einer zusätzlichen Ortsbesichtigung entbehrlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991, a.a.O., Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 -, juris Rn. 4; OVG RP, Urteil vom 8. März 2017 - 8 A 10695/16.OVG -, juris Rn. 32 und Beschluss vom 10. September 2021 - 8 A 10826/21.OVG -, juris Rn. 35).

    Zwar reicht die sodann folgende unbebaute Freifläche auf einer Länge von ca. 130 m bis zur nächsten Bebauung auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nr. *** für sich genommen grundsätzlich nicht aus, um eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs anzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1991, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 4 B 28.15 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Die (be-)wertende Betrachtung der konkreten tatsächlichen Verhältnisse kann sich angesichts dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien nur nach optisch wahrnehmbaren Merkmalen richten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 24).

    Maßgeblich ist dabei, ob diese besonderen topographischen oder geographischen Umstände den Eindruck der Geschlossenheit bzw. Zugehörigkeit einer Fläche zum Bebauungszusammenhang vermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.05.2017 - 15 ZB 16.1567

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    hier - nur auf der Grundlage eines Bebauungsplans bzw. gegebenenfalls einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985, a.a.O., Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 12. Mai 2017 - 15 ZB 16.1567 -, juris Rn. 39 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.06.1989 - 4 UE 1360/85

    AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; INNENBEREICH; SONSTIGES VORHABEN; TAUNUS; VORANFRAGE

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Bei einseitiger Bebauung kann die bebaute Straßenseite zum Innen-, die andere zum Außenbereich gehören; dabei springt auch bei einer schmalen Straße der Bebauungszusammenhang nicht auf unbebaute Grundstücke mit Anschluss an den weiteren Außenbereich auf der anderen Straßenseite über (vgl. HessVGH, Urteil vom 8. Juni 1989 - 4 UE 1360/85 -, juris (Ls.)).
  • BVerwG, 08.07.1996 - 4 B 120.96

    Windenergieanlage - Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Eine Beeinträchtigung durch ein nichtprivilegiertes Vorhaben im Außenbereich scheidet nur dann aus, wenn sich das Vorhabengrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch einen Erholungswert hat oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch andere Eingriffe eingebüßt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 B 120.96 -, juris Rn. 3; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2006 - 8 A 10892/05.OVG -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Die (be-)wertende Betrachtung der konkreten tatsächlichen Verhältnisse kann sich angesichts dieser vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien nur nach optisch wahrnehmbaren Merkmalen richten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2015, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 4 C 40.87 -, juris Rn. 24).
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2411/10

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich (Einzelfall)

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Das Vorhandensein von Erschließungsanlagen alleine kann ebenfalls nicht dazu führen, einer nach den sonstigen Abgrenzungskriterien nicht einem Bebauungszusammenhang zuzuordnenden Fläche Innenbereichsqualität zu vermitteln (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 3. August 2011 - 5 K 2411/10 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Unbeschadet dessen ist auch die mit dem Vorhaben verbundene Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein ungeschriebener öffentlicher Belang i.S.d. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1999 - 4 B 77.99 -, juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 109.94

    Bauplanungsrecht: Verkehrsauffassung bei Abgrenzung zwischen unbeplantem Innen-

    Auszug aus VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2768/21
    Solange die Beigeladene einen Bebauungsplan bzw. eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB nicht erlassen hat, ist es für die Anwendung der §§ 34, 35 BauGB unerheblich, ob in einem Flächennutzungsplan eine dem klägerischen Vorhaben entsprechende Nutzungsweise vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - 4 B 109.94 -, juris Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2021 - 8 A 10826/21

    Änderungen an einem im Außenbereich gelegenen Wohngebäude

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2005 - 7 A 11002/04

    Änderung der Straßenanschrift

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 8 A 10695/16

    Einfügen eines Wohnbauvorhabens nach Maß der baulichen Nutzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2006 - 8 A 10892/05

    Zur Zulässigkeit einer Photovoltaik-Anlage im Außenbereich am Standort einer

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 15 ZB 18.255

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich sowie Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 B 51.13

    Ersetzung des Augenscheins durch Bauvorlagen

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