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   VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20.TR   

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VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20.TR (https://dejure.org/2020,17550)
VG Trier, Entscheidung vom 03.07.2020 - 6 L 1935/20.TR (https://dejure.org/2020,17550)
VG Trier, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 6 L 1935/20.TR (https://dejure.org/2020,17550)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 80 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Nr 14 CoronaVV RP 10, § 4 Nr 3 CoronaVV RP 10, § 6 Abs 2 CoronaVV RP 10
    Einstweiliger Rechtsschutz zur Fortführung eines Massagebetriebes

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tantra-Massagen bleiben in Rheinland-Pfalz untersagt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Tantra-Massage wegen Corona untersagt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tantra-Massage wegen Corona untersagt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung eines Angebots einer Tantra-Massage als derzeit wegen Corona unzulässige Prostitution

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    Zwischen den Beteiligten besteht bereits jetzt ein gerichtlich feststellbares konkretes Rechtsverhältnis, da die Anwendung des § 4 Nr. 3 10. CoBeLVO auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt, nämlich die von der Antragstellerin im Rahmen ihrer Praxis beabsichtigte Durchführung von Tantra-Massagen, streitig ist und sich daraus Folgen für die Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 -, BVerwGE 136, 54, juris, Rn. 24 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    Vor diesem Hintergrund ist es angesichts des dem Gesetzgeber - hier: dem Verordnungsgeber - zustehenden Einschätzungsspielraums (vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 -, BVerfGE 134, 242, Rn. 173, 287, 298) auch weiterhin noch angemessen, die Öffnung von Betrieben zu untersagen.
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    Die dem Gesetzgeber gesetzten Grenzen können von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen (BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 -, BVerfGE 148, 147, juris, Rn. 94 f.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    15 1. Da die angestrebte Anordnung auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft, könnte sie nur dann ergehen, wenn das Abwarten in der Hauptsache für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte und sie im Hauptsacheverfahren erkennbar Erfolg hätte, wobei ein strenger Maßstab hinsichtlich der Erfolgsaussichten anzulegen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3.13 -, NVwZ-RR 2014, 558, juris, Rn. 5 ff.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    b) Ein streitiges Rechtsverhältnis kann auch durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO vorläufig festgestellt werden (vgl. z.B. VerfGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH B 26/20 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 6 L 1935/20
    Jedenfalls wäre eine vorbeugende Untersagung nicht effektiver als die hier angestrebte Feststellung (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Konstellation BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 -, BVerwGE 148, 146, juris, Rn. 18 f.).
  • VG Mainz, 14.07.2020 - 1 L 445/20

    Coronabedingte Untersagung von Betrieben der erotischen Massage

    Schließlich sind nach gegenwärtigen Erkenntnissen auch Schmierinfektionen durch das Berühren derselben Gegenstände nicht auszuschließen, die zu neuen Infektionsketten führen können (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Juli 2020 - 6 L 1935/20.TR -, S. 7 BA unter Bezugnahme auf den SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019, www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html, abgerufen am 14. Juli 2020).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2020 - 6 B 10864/20

    Tantra-Massagen nach der Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. Juli 2020 - 6 L 1935/20.TR - abzuändern und die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu verpflichten, es der Antragstellerin zu gestatten, in ihren Praxisräumen in der ... in ... T... Tantra-Massagen durchzufuhren,.
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