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   VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20.TR   

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VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20.TR (https://dejure.org/2020,23789)
VG Trier, Entscheidung vom 03.07.2020 - 9 K 1129/20.TR (https://dejure.org/2020,23789)
VG Trier, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 9 K 1129/20.TR (https://dejure.org/2020,23789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 2 DüV, § 14 DüngG, § 3 DüngG, § 43 VwGO
    Wasserrechts

  • esovgrp.de

    DüngG § 14,DüngG § 3,DüV § 13,DüV § 13 Abs 2,VwGO § 43
    Androhung, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Damokles, Damokles-Rechtsprechung, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Feststellungsklage, Landesdüngeverordnung, Ordnungswidrigkeit, Rechtsprechung, Rechtsverhältnis, Strafverfahren, Verdichtung, Wasser, Wasserrecht, Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Trier, 02.09.2003 - 2 K 471/03

    Etikettierung einer Weinschorle

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Ein solches Vorgreifen mit inzidenter Prüfung der Rechtmäßigkeit von streitigen Normen (vgl. etwa: VG Trier, Urteil vom 2. September 2003 - 2 K 471/03.TR -, NVwZ-RR 2005, 33) findet seine Rechtfertigung darin, dass in bestimmten Ausnahmefällen aus rechtspolitischen oder prozessökonomischen Gesichtspunkten eine Durchbrechung des Grundsatzes nachträglichen Rechtsschutzes geboten sein kann (OVG RP, Urteil vom 3. April 2008 - 7 C 11220/07.OVG -, NVwZ-RR 2009, 140).

    Eine entsprechende Verdichtung liegt etwa vor, wenn seitens der Behörde mit einem Bußgeldbescheid oder einer Strafanzeige gedroht wird (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, a.a.O., 331), wenn angekündigt wird, den Vorgang unter bestimmten Bedingungen an die Bußgeldstelle, Staats- oder Amtsanwaltschaft abzugeben (HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - IX OE 63/82 -, LMRR 1985, 65), im Falle einer Drohung mit Maßnahmen, gegen die Rechtsschutz vor den Gerichten gesucht werden könne (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1963 - VII C 33.63 -, BeckRS 9998, 181387), oder wenn konkrete Beanstandungen der Behörde vorliegen, die strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant sind, die Behörde jedoch vorerst auf Maßnahmen verzichtet (VG Trier, Urteil vom 2. September 2003 - 2 K 471/03.TR -, NVwZ-RR 2005, 33), wobei insoweit bereits die Kundgabe einer nur "vorläufigen und nicht rechtsverbindlichen" Rechtsauffassung ausreichen kann (BVerwG, Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 26.13 -, NVwZ-RR 2015, 420).

    In dieser Weise unterscheidet sich das vorliegende Verfahren maßgeblich von dem von einer anderen Kammer des erkennenden Gerichtes entschiedenen Verfahren (Az.: 2 K 471/03.TR).

    Anders als hier wurde gegenüber der dortigen Klägerin seitens der handelnden Behörde in mehrfachen Stellungnahmen mitgeteilt, dass ihr Verhalten "vorschriftswidrig" und "strafbar" sei (VG Trier, Urteil vom 2. September 2003 - 2 K 471/03.TR -, NVwZ-RR 2005, 33).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Gleichwohl wird auch in diesen Fällen vorausgesetzt, dass "die streitigen Beziehungen (...) sich zu einer festen Form verdichtet haben [müssen]" (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, NVwZ 1988, 430 mwN), dass etwa durch "die Drohung mit einer Strafanzeige Druck auf den Bürger ausgeübt werden soll, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Bürgers zu erzielen" (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, a.a.O., 331).

    Demgegenüber ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein hinreichendes Rechtsverhältnis regelmäßig nicht gegeben, wenn keine Beanstandung der Behörde vorliegt und diese keine Maßnahmen angedroht hat (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207, 213; vgl. auch: VG München Urteil vom 8. Juli 2015 - 18 K 14.1109 -, BeckRS 2016, 55051 mwN).

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist aber gerade kein Raum, wenn es dem Betroffenen zuzumuten ist, die befürchteten Maßnahmen der Verwaltung abzuwarten und er auf einen als ausreichend anzusehenden nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53/85 - NVwZ 1988, 430).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 -3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327, 329 mvwN).

    Gleichwohl wird auch in diesen Fällen vorausgesetzt, dass "die streitigen Beziehungen (...) sich zu einer festen Form verdichtet haben [müssen]" (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, NVwZ 1988, 430 mwN), dass etwa durch "die Drohung mit einer Strafanzeige Druck auf den Bürger ausgeübt werden soll, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Bürgers zu erzielen" (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, a.a.O., 331).

    Eine entsprechende Verdichtung liegt etwa vor, wenn seitens der Behörde mit einem Bußgeldbescheid oder einer Strafanzeige gedroht wird (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, a.a.O., 331), wenn angekündigt wird, den Vorgang unter bestimmten Bedingungen an die Bußgeldstelle, Staats- oder Amtsanwaltschaft abzugeben (HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - IX OE 63/82 -, LMRR 1985, 65), im Falle einer Drohung mit Maßnahmen, gegen die Rechtsschutz vor den Gerichten gesucht werden könne (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1963 - VII C 33.63 -, BeckRS 9998, 181387), oder wenn konkrete Beanstandungen der Behörde vorliegen, die strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant sind, die Behörde jedoch vorerst auf Maßnahmen verzichtet (VG Trier, Urteil vom 2. September 2003 - 2 K 471/03.TR -, NVwZ-RR 2005, 33), wobei insoweit bereits die Kundgabe einer nur "vorläufigen und nicht rechtsverbindlichen" Rechtsauffassung ausreichen kann (BVerwG, Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 26.13 -, NVwZ-RR 2015, 420).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Das erforderliche Rechtsverhältnis kann dergestalt zwischen Normadressat und Normanwender (d.h. Rechtsträger der Vollzugsbehörde) begründet sein (BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O.), was insbesondere auch für die Überwachung von solchen Normen gilt, aus denen sich ohne verwaltungsmäßige Umsetzung bereits Rechte und Pflichten ergeben (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, NVwZ 2010, 1300).

    Insbesondere verlangt das Gebot effektiven Rechtsschutzes keine Ausnahme hiervon, da die Rechtsverordnung gerade keine unmittelbaren Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung durch Verwaltungsvollzug vorgesehen oder möglich wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 -, NVwZ 2010, 1300).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Indes, und so ist das Klagebegehren der Klägerin zu verstehen, erlaubt sie die inzidente Überprüfung einer Norm, indem die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist (BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 13.06 -, NVwZ 2007, 1311).

    Das erforderliche Rechtsverhältnis kann dergestalt zwischen Normadressat und Normanwender (d.h. Rechtsträger der Vollzugsbehörde) begründet sein (BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O.), was insbesondere auch für die Überwachung von solchen Normen gilt, aus denen sich ohne verwaltungsmäßige Umsetzung bereits Rechte und Pflichten ergeben (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19/09 -, NVwZ 2010, 1300).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.04.2020 - VGH B 26/20

    Verfassungsbeschwerden und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Dies erscheint insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu Verfassungsbeschwerden gegen die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz angezeigt, wonach "es einem Betroffenen nicht zuzumuten [sei], vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen zu müssen", indes gleichwohl dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen regelmäßig nicht entsprochen werde, da eine negative Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich sei (vgl.: VGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH A 27/20, VGH B 26/20 -, NVwZ-RR 2020, 513, 514 und Beschluss vom 30. April 2020 - VGH B 25/20 -, BeckRS 2020, 9268).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.04.2020 - VGH B 25/20

    Verfassungsbeschwerde zur "Maskenpflicht" in Rheinland-Pfalz erfolglos

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Dies erscheint insbesondere mit Blick auf die Ausführungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zu Verfassungsbeschwerden gegen die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz angezeigt, wonach "es einem Betroffenen nicht zuzumuten [sei], vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsnorm zu verstoßen und sich dem Risiko einer entsprechenden Ahndung aussetzen zu müssen", indes gleichwohl dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen regelmäßig nicht entsprochen werde, da eine negative Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht möglich sei (vgl.: VGH RP, Beschluss vom 29. April 2020 - VGH A 27/20, VGH B 26/20 -, NVwZ-RR 2020, 513, 514 und Beschluss vom 30. April 2020 - VGH B 25/20 -, BeckRS 2020, 9268).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot;

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Es müssen sich also aus der Rechtsbeziehung heraus bestimmte Rechtsfolgen ergeben können, was wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 -, BeckRS 2009, 35104).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 33.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Eine entsprechende Verdichtung liegt etwa vor, wenn seitens der Behörde mit einem Bußgeldbescheid oder einer Strafanzeige gedroht wird (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 -, a.a.O., 331), wenn angekündigt wird, den Vorgang unter bestimmten Bedingungen an die Bußgeldstelle, Staats- oder Amtsanwaltschaft abzugeben (HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - IX OE 63/82 -, LMRR 1985, 65), im Falle einer Drohung mit Maßnahmen, gegen die Rechtsschutz vor den Gerichten gesucht werden könne (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1963 - VII C 33.63 -, BeckRS 9998, 181387), oder wenn konkrete Beanstandungen der Behörde vorliegen, die strafrechtlich oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant sind, die Behörde jedoch vorerst auf Maßnahmen verzichtet (VG Trier, Urteil vom 2. September 2003 - 2 K 471/03.TR -, NVwZ-RR 2005, 33), wobei insoweit bereits die Kundgabe einer nur "vorläufigen und nicht rechtsverbindlichen" Rechtsauffassung ausreichen kann (BVerwG, Urteil vom 20. November 2014 - 3 C 26.13 -, NVwZ-RR 2015, 420).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20
    Gegenstand der Feststellungsklage muss ein streitiges konkretes Rechtsverhältnis sein, d.h. es muss "die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig" sein (BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 57.66 -, BeckRS 2015, 45141).
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - IX OE 63/82
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

  • VG München, 08.07.2015 - M 18 K 14.1109

    Unzulässige Klage mangels Feststellungsinteresse

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - 7 C 11220/07

    Verhältnis des Normenkontrollverfahrens zu Ministerverordnungen; einschränkende

  • VGH Bayern, 24.04.2015 - 3 BV 13.834

    Beamtenrecht, Professor, Hochschullehrer, Arbeitsschutzorganisation, Universität,

  • BVerwG, 20.11.2014 - 3 C 26.13

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

  • VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19

    Landesdüngeverordnung

  • VG Aachen, 15.01.2024 - 9 K 1163/20

    Berliner Abkommen; Dienstleistungsfreiheit; Dienstleistungsrichtlinie;

    vgl. HessVGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 9 UE 2162/85 -, juris Rn. 54; VG Trier, Gerichtsbescheid vom 3. Juli 2020 - 9 K 1129/20.TR -, juris Rn. 26; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 10. Dezember 2019 - 8 K 6149/18 -, juris Rn. 24.
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