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   VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08.TR   

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https://dejure.org/2009,24455
VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08.TR (https://dejure.org/2009,24455)
VG Trier, Entscheidung vom 04.03.2009 - 5 K 759/08.TR (https://dejure.org/2009,24455)
VG Trier, Entscheidung vom 04. März 2009 - 5 K 759/08.TR (https://dejure.org/2009,24455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständige Anfechtung einer Nebenbestimmung in Form einer Auflage von einer nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilten Genehmigung; Möglichkeit zum Erlass einer Anordnung bereits vor Inbetriebnahme einer genehmigungsbedürftigen Anlage und zur Verbindung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 21 A 671/99

    Rechtmäßige Anordnung einer Ermittlung von Emissionswerten durch die zuständige

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08
    Ausgehend hiervon darf die Anordnung auch schon vor Inbetriebnahme, allerdings mit Wirkung nach Inbetriebnahme, getroffen werden (so auch Feldhaus, a.a.O.; Jarass, Kommentar zum BImSchG, 7. Auflage 2007, § 28 Rn. 4, Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand September 2007, § 28 BImSchG Rdnr. 7, und wohl auch das OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 2001 - 21 A 671/99 -, NVwZ-RR 2002, S. 337 ff., das hinsichtlich der Möglichkeit der Einbindung von Anordnungen nach § 28 BImSchG in den Genehmigungsbescheid auf die [bejahende] Kommentierung von Feldhaus verweist).
  • VG Lüneburg, 04.09.2008 - 2 A 211/07

    Zur Anordnung regelmäßiger Schallmessungen im Genehmigungsbescheid für eine

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08
    Soweit demgegenüber, wie im Urteil des VG Lüneburg vom 4. September 2008 - 2 A 211/07 - , juris, ausgeführt, das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 21. November 1978 (- 3 K 374/78 -, GewArchiv 1979, S. 202) und der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.5.1977 (- X 168/77 -, juris) und diesen folgend Engelhardt/Schlicht (Kommentar zum BImSchG, 4. Aufl. 1997, § 28 Rdnr. 2) die Auffassung vertreten, dass § 28 BImSchG dahingehend auszulegen sei, dass der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung die Bedeutung einer Zeitbestimmung im Sinne eines frühest möglichen Zeitpunktes zukomme und von daher eine Anordnung nach § 28 erst erlassen werden könne, wenn die Anlage in Betrieb genommen worden sei, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 8 A 11488/04

    Windkraftanlage; Lärmprognose; Drittschutz von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die Anordnung habe deshalb nicht getroffen werden dürfen, weil das im Genehmigungsverfahren vorgelegte Gutachten zum Schutz der Nachbarn auf einer Prognose der Immissionsbelastungen beruht habe, die "auf der sicheren Seite" im Sinne der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 21. Januar 2005 - 8 A 11488/04.OVG -) liege, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1977 - X 168/77
    Auszug aus VG Trier, 04.03.2009 - 5 K 759/08
    Soweit demgegenüber, wie im Urteil des VG Lüneburg vom 4. September 2008 - 2 A 211/07 - , juris, ausgeführt, das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 21. November 1978 (- 3 K 374/78 -, GewArchiv 1979, S. 202) und der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 26.5.1977 (- X 168/77 -, juris) und diesen folgend Engelhardt/Schlicht (Kommentar zum BImSchG, 4. Aufl. 1997, § 28 Rdnr. 2) die Auffassung vertreten, dass § 28 BImSchG dahingehend auszulegen sei, dass der Inbetriebnahme oder wesentlichen Änderung die Bedeutung einer Zeitbestimmung im Sinne eines frühest möglichen Zeitpunktes zukomme und von daher eine Anordnung nach § 28 erst erlassen werden könne, wenn die Anlage in Betrieb genommen worden sei, vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen.
  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 5 K 2254/10

    Nebenbestimmungen und Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung einer

    Das folge aus dem Sinn und Zweck der Norm, die darauf gerichtet sei, insbesondere die für die Emissions- und Immissionsbeurteilung wichtige Laufphase der Anlage zu überprüfen und eine wirksame Kontrolle sicherzustellen.(VG Trier, Urteil vom 04.03.2009 - 5 K 759/08.TR - mit Nachweisen) Könnten Überschreitungen der Teil-Immissionspegel sicher ausgeschlossen werden, könne zudem von wiederkehrenden Messungen abgesehen werden.

    Soweit sich die Klägerin auf den Wortlaut von § 28 BImSchG stütze, in dem es "nach der Inbetriebnahme " heiße, habe das VG Trier(VG Trier, Urteil vom 04.03.2009 - 5 K 759/08.Tr -) dargelegt, dass Sinn und Zweck der Vorschrift auch eine Anordnung "vor der Inbetriebnahme" erlaube.

    Die Kammer teilt die rechtliche Einschätzung u.a. des VG Trier im Urteil vom 04.03.2009 - 5 K 759/08.TR -, dass eine solche Anordnung trotz der Formulierung "nach der Inbetriebnahme" in § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG - wie vorliegend - auch im Genehmigungsbescheid und damit zeitlich vor der Inbetriebnahme der genehmigungsbedürftigen Anlage getroffen und als Auflage mit der Genehmigung verbunden werden darf.

  • VG Saarlouis, 10.10.2018 - 5 K 193/16

    Genehmigungen und Nebenbestimmungen für Windenergieanlagen

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer in Anschluss an das Urteil des VG Trier vom 04.03.2009 (- 5 K 759/08.TR -, juris), dass nach § 28 Satz 1 Nr. 1 BImSchG eine solche Anordnung trotz der Formulierung "nach der Inbetriebnahme" auch - wie vorliegend - im Genehmigungsbescheid und damit zeitlich vor der Inbetriebnahme der genehmigungsbedürftigen Anlage getroffen und als Auflage mit der Genehmigung verbunden werden darf.
  • VG Würzburg, 22.01.2013 - W 4 K 11.1137

    1) Zur Abgrenzung zwischen Genehmigungsinhaltsbestimmungen und Auflagen gemäß §

    Dabei wird nach einer Ansicht angenommen, dass hinsichtlich solcher Pflichten die §§ 26 ff. BImSchG im Verhältnis zu § 12 BImSchG die spezielleren Vorschriften darstellen, so dass die Anwendung des § 12 BImSchG insoweit ausgeschlossen ist, weil andernfalls die differenzierenden Regelungen der §§ 26 ff. BImSchG umgangen werden könnten (so Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, RdNr. 9 vor §§ 26 - 31; Lechelt in GK-BImSchG, RdNr. 23 vor §§ 26 - 31; VG Trier vom 4.3.2009 Az. 5 K 759/08.TR - juris; offen: BayVGH vom 19.2.2009 Az. 22 BV 08.1164 BayVBl 2009, 430; VG München vom 4.3.2008 Az. M1 K 07.3594 NVwZ 2008, 1147).
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