Rechtsprechung
VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15.TR |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 26 Abs 1 AsylVfG, § 51 AsylVfG, § 55 Abs 1 S 2 AsylVfG, § 52 Nr 2 S 3 Halbs 1 VwGO
Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen auf länderübergreifende Umverteilung im Sinne des § 51 AsylG - Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 51, AsylG § 26
Länderübergreifende Umverteilung, religiöse Eheschließung, Haushaltsgemeinschaft, eheliche Lebensgemeinschaft, Aufnahmeeinrichtung, Imam-Ehe, Somalia - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen auf länderübergreifende Umverteilung
Wird zitiert von ...
- VG Oldenburg, 02.01.2018 - 3 A 4808/16
Asyl: Anerkennung einer im Irak nach religiösem Ritus geschlossenen Ehe
Auf die zusätzliche (im Irak rein deklaratorische) Registrierung kommt es demnach zur Überzeugung des Gerichts wie bereits ausgeführt für die Annahme einer wirksamen Eheschließung nicht an (vgl. auch VG Trier, Gerichtsbescheid vom 4. März 2016 - 5 K 3320/15.TR - juris, Rn. 24f., welches für Somalia unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG ebenfalls die staatliche Anerkennung der Iman-Ehen als Grundvoraussetzung für eine wirksame Eheschließung ansieht, ohne aber eine förmliche Registrierung zu fordern).