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   VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15.TR   

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https://dejure.org/2016,7847
VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15.TR (https://dejure.org/2016,7847)
VG Trier, Entscheidung vom 04.03.2016 - 5 K 3320/15.TR (https://dejure.org/2016,7847)
VG Trier, Entscheidung vom 04. März 2016 - 5 K 3320/15.TR (https://dejure.org/2016,7847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 Abs 1 AsylVfG, § 51 AsylVfG, § 55 Abs 1 S 2 AsylVfG, § 52 Nr 2 S 3 Halbs 1 VwGO
    Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen auf länderübergreifende Umverteilung im Sinne des § 51 AsylG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines nach islamischem Recht verheirateten somalischen Staatsangehörigen auf länderübergreifende Umverteilung

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.08.1999 - 9 B 19.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Nach religiösem Ritus geschlossene

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).

    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) - ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens - die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 - 13 A 10564/92 - NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.1993 - 13 A 10564/92
    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) - ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens - die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 - 13 A 10564/92 - NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - ).
  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht und in Übereinstimmung mit der nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur davon ausgegangen, dass Ehe im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG nur eine bereits im Verfolgerstaat eingegangene und von diesem als Ehe anerkannte und registrierte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau ist (vgl. insbesondere das bereits im OVG-Urteil zitierte Urteil des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 159 = NVwZ 1993, 792 und Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 9 B 19.99 - Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2006 - A 12 S 929/05

    Asyl; Umverteilung; gerichtliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    Da der Anspruch demnach seine rechtliche Grundlage nur im Asylverfahrensgesetz haben kann, handelt es sich um eine Streitigkeit nach dem Asylgesetz, für die gemäß § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbsatz 1 VwGO das Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat, und nicht das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk der Ausländer umverteilt werden möchte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02. Februar 2006 - A 12 S 929/05 -, juris).
  • VG München, 18.10.2012 - M 23 K 12.30660

    Länderübergreifende Verteilung; sonstige humanitäre Gründe

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    Allerdings ist das Ermessen bei den in § 51 Abs. 1 AsylG ausdrücklich geregelten Fallgestaltungen gebunden (vgl. VG München, Urteil vom 18. Oktober 2012 - M 23 K 12.30660 - mit weiteren Nachweisen, juris), so dass die Klage begründet ist.
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    Zur Frage, ob eine derartige nach islamischem Recht geschlossene Ehe unter den Schutz des § 26 AsylG fällt, hat das BVerwG in seinem Urteil vom 22. Februar 2005 - 1 C 17/03 -, juris, ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92

    Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die

    Auszug aus VG Trier, 04.03.2016 - 5 K 3320/15
    So ist für eine nach islamischem Ritus in der Türkei geschlossene Ehe (sog. Imam-Ehe) - ungeachtet ihrer langen Tradition, ihrer Verbreitung, ihrer staatlichen Tolerierung und ihres Ansehens - die Anwendbarkeit des Familienasyls mit Blick auf die fehlende Rechtsgültigkeit einer solchen Eheschließung abgelehnt worden (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 a.a.O. und etwa OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1993 - 13 A 10564/92 - NVwZ 1994, 514; VGH Mannheim, Urteil vom 17. Januar 1995 - A 12 S 64/92 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 4 L 85/21

    Auslegung des § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylVfG 1992 bei einem außerhalb des

    Daher ist eine vor einer geistlich bewanderten Person wie einem Sheikh im Juni 2006 geschlossene Ehe selbst ohne Registrierung als wirksame Ehe anzusehen (vgl. auch VG Trier, Gerichtsbescheid vom 4. März 2016 - 5 K 3320/15.TR -, juris, Rdnr. 24 f.; Österr. BVwG, Erkenntnis vom 7. November 2017, a.a.O.).
  • VG Oldenburg, 02.01.2018 - 3 A 4808/16

    Ehe; Familienasyl; religiöse Ehe

    Auf die zusätzliche (im Irak rein deklaratorische) Registrierung kommt es demnach zur Überzeugung des Gerichts wie bereits ausgeführt für die Annahme einer wirksamen Eheschließung nicht an (vgl. auch VG Trier, Gerichtsbescheid vom 4. März 2016 - 5 K 3320/15.TR - juris, Rn. 24f., welches für Somalia unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG ebenfalls die staatliche Anerkennung der Iman-Ehen als Grundvoraussetzung für eine wirksame Eheschließung ansieht, ohne aber eine förmliche Registrierung zu fordern).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2022 - 13 A 11241/21

    Asylrecht - Familienasyl über einen im Bundesgebiet geborenen Stammberechtigten

    (4) Da die Klägerin bereits seit 1. Juli 2012 in Somalia mit dem Vater (vgl. Bl. 29 d. Asylakte 7468654 - 998) ihrer stammberechtigten Tochter verheiratet war (vgl. Bl. 23 d. Asylakte 7158367-273 und Bl. 28 ff. d. Asylakte 7468654-273 sowie zur nach wie vor aktuellen Lage in Somalia: VG Trier, Gerichtsbescheid vom 4. März 2016 - 5 K 3320/15.TR -, juris Rn. 24 und unter Bezugnahme hierauf: OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 4 L 85/21 -, juris Rn. 47) und gemeinsam mit diesem - wie auch die gemeinsame Ausreise zeigt (vgl. Bl. 22 d. Asylakte 7158367-273) - in Somalia in einem ehelichen Familienverband lebte, ist nach dem Vorstehenden auch den Familienbegriff gemäß § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AsylG i.V.m. Art. 2 lit. j) der Richtlinie 2011/95/EU erfüllt.
  • VG Düsseldorf, 29.10.2022 - 29 K 5264/21
    Ebenso: VG Trier, Gerichtsbescheid vom 4. März 2016 - 5 K 3320/15.
  • VG Osnabrück, 11.10.2018 - 7 A 81/16
    Auf die zusätzliche - in Syrien rein dekla­ ratorische - Registrierung kommt es demnach zur Überzeugung des Gerichts - wie be­ reits ausgeführt - für die Annahme einer wirksamen Eheschließung nicht an (vgl. so auch VG Oldenburg, Urt. vom 02.01.2018 - 3 A 4808/16 -, juris Rn. 23 sowie VG Trier, Gerichtsbescheid v. 04.03.2016 - 5 K 3320/15.TR - juris Rn. 24f).
  • VG Trier, 07.03.2017 - 1 K 3710/16

    Familienasyl, Familienflüchtlingsschutz, Ehe nach islamischem Ritus, religiöse

    Auch bestehen hinsichtlich der übrigen Tatbestandsmerkmale keine Zweifel, insbesondere schließt die nur nach islamischem Ritus geschlossene Ehe nicht den Tatbestand des § 26 AsylG aus (vgl. VG Trier, Gerichtsbescheid vom 04. März 2016 - 5 K 3320/15.TR, juris unter Verweis auf Art. 2 j) der Richtlinie 2011/95/EU).
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