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   VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22.TR   

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VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22.TR (https://dejure.org/2022,10903)
VG Trier, Entscheidung vom 04.05.2022 - 9 K 194/22.TR (https://dejure.org/2022,10903)
VG Trier, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 9 K 194/22.TR (https://dejure.org/2022,10903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Morbach: Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 GemODV RP, § 3 StrG RP, § 38 Abs 1 StrG RP, § 38 Abs 2 S 1 Halbs 2 StrG RP, § 38 Abs 3 StrG RP
    Klage einer Gemeinde gegen die Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen; Bekanntmachung; Einordnung in Straßenklassen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Morbach: Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht Trier weist Klage wegen Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen zurück - Klage der Gemeinde Morbach ohne Erfolg

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2008 - 1 A 10026/08

    Gemeindestraße muss nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Ein mitausschlaggebender Umstand ist vielmehr auch die raumordnerische Funktion der Straße (ausführlich hierzu: OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 10026/08.OVG -, ESOVGRP; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 26. November 1994 - 1 A 10644/94.OVG -, ESOVGRP, m.w.N.).

    Maßgeblich für die Eingruppierung eines Verkehrsweges sind demnach seine Netzfunktion sowie die auf ihm stattfindenden Verkehrsvorgänge, die nicht durch den Ort selbst ausgelöst werden, dessen Ortslage der Verkehrsweg durchquert (OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008, a.a.O.).

    Denn welche raumordnerische Funktion ein Verkehrsweg hat, erschließt sich, sofern ein förmlicher Verkehrsplan fehlt, ohne weiteres auch aus dem Straßennetz selber, das die jeweiligen Straßenbaulastträger im Laufe der Jahre geschaffen haben (OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008 a.a.O., ebenso juris Rn. 33 f).

    Die Nutzung einer Straße als Ausweichstrecke oder Schleichweg zu einer stark befahrenen und deshalb die Gefahr von Staus in sich bergenden klassifizierenden Straße kann indes nicht das Kriterium sein, die Verkehrsbedeutung einer Straße abweichend von ihrer raumordnerischen Funktion einzuordnen (OVG RP, Urteil vom 7. Mai 1997 - 1 A 11375/96.OVG -, ESOVGRP; OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - 1 L 293/03

    Umstufung; Abstufung; Bundesstraße; Bundesfernstraße; Landesstraße; Kreisstraße;

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Im Zweifel muss im Rahmen der Einstufung die Beurteilung der Netzfunktion - im Gegensatz zur Quantität des von der Straße ausgelösten Verkehrs - den Ausschlag über die Einordnung in die jeweilige Straßenklasse geben, da andernfalls insbesondere im Einzugsbereich größerer Orte eine sinnvolle Handhabung der Einteilungskriterien für die verschiedenen höher klassifizierten Straßen nicht möglich wäre (umfassend hierzu: BayVGH, Urteil vom 10. April 2002 - 8 B 01.1170 - juris, Rn. 13; dem folgend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 L 293/03 -, juris Rn. 134 f.).

    Aus der erkennbaren verkehrspolitischen Konzeption der B327, der B269 und der L160 liegt daher auf der Hand, dass diese den überörtlichen Verkehr aufnehmen und um die Ortslage der Klägerin herumleiten sollen, während eine Bedeutung der K99 und der K122 für den überörtlichen Verkehr weitestgehend entfällt (vgl. zum Entfallen der Verkehrsbedeutung beim Bau von Ortsumgehungen: Kodal, Handbuch des Straßenrechts, 8. Auflage 2021, Teil 9 Rn. 30; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Mai 2005, a.a.O., Rn. 102 ff.).

    Dies folgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits daraus, dass der Bestand eines kommunalen Straßennetzes durch Gemeindestraßen gerade eine traditionelle Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft ist und der Gemeinde durch die Abstufung der Straße keine neue staatliche Aufgabe übertragen wird, sondern sie einer ureigenen Aufgabe nachkommt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114/94 -, NVwZ 1995, 700, 702; OVG RP, Urteil vom 5. Januar 1995 - 1 A 10822/94 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Mai 2005, a.a.O., Rn. 159).

  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Durch die Umstufung wird die Klägerin zum neuen Baulastträger der streitgegenständlichen Straßen bestimmt (vgl. § 14 des Landesstraßengesetzes - LStrG -), was für sie eine unmittelbare Erweiterung ihres Pflichtenkreises bedeutet (vgl. § 11 LStrG ) und denkbarerweise einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 des Grundgesetzes und Art. 49 der Verfassung für Rheinland-Pfalz) zur Folge hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114/94 -, NVwZ 1995, 701 f.).

    Dies folgt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits daraus, dass der Bestand eines kommunalen Straßennetzes durch Gemeindestraßen gerade eine traditionelle Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft ist und der Gemeinde durch die Abstufung der Straße keine neue staatliche Aufgabe übertragen wird, sondern sie einer ureigenen Aufgabe nachkommt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 4 B 114/94 -, NVwZ 1995, 700, 702; OVG RP, Urteil vom 5. Januar 1995 - 1 A 10822/94 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Mai 2005, a.a.O., Rn. 159).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Dabei ist diese (fremde) Körperschaft nicht berechtigt, die öffentliche Bekanntmachung zu verweigern (eingehend hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 6 C 11916/17.OVG -, ESOVGRP Rn. 18 ff.).

    Auf die Form der Bekanntmachungsanordnung kommt es überdies nicht an, da diese nicht förmlich verfügt werden muss, sondern auch konkludent erfolgen kann (OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2018, a.a.O. Rn. 18 ff).

  • VGH Bayern, 10.04.2002 - 8 B 01.1170

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Umstufungsverfügung hinsichtlicher der

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Die Netzfunktion betrifft die Frage, ob und gegebenenfalls welche Funktion der Straße im Verkehrsnetz zukommt, wobei Gemeindestraßen eine Netzfunktion gerade fehlt (BayVGH, Urteil vom 10. April 2002 - 8 B 01.1170 - juris, Rn. 13).

    Im Zweifel muss im Rahmen der Einstufung die Beurteilung der Netzfunktion - im Gegensatz zur Quantität des von der Straße ausgelösten Verkehrs - den Ausschlag über die Einordnung in die jeweilige Straßenklasse geben, da andernfalls insbesondere im Einzugsbereich größerer Orte eine sinnvolle Handhabung der Einteilungskriterien für die verschiedenen höher klassifizierten Straßen nicht möglich wäre (umfassend hierzu: BayVGH, Urteil vom 10. April 2002 - 8 B 01.1170 - juris, Rn. 13; dem folgend OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. Mai 2005 - 1 L 293/03 -, juris Rn. 134 f.).

  • OVG Thüringen, 15.12.2004 - 2 KO 17/04

    Umstufung einer Landesstraße in eine Gemeindestraße; Umstufung; Abstufung;

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Für die weitere innerörtliche Verkehrserschließung dienen dann Gemeindestraßen (ThürOVG, Urteil vom 15. Dezember 2004 - 2 KO 17/04 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 25.09.2014 - 1 K 40/14

    Abstufungen von Straßen innerhalb von Lahnstein rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Insoweit wird verkannt, dass es sich bei der Einstufung oder Umstufung von Straßen um gebundene Entscheidungen handelt (VG Koblenz, Urteil v. 25. September 2014 - 1 K 40/14.KO -, juris Rn. 32), zumal eine sachlich nicht gerechtfertigte Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf eine Gleichheit im Unrecht begründet (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 87.12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06

    Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Das Tatbestandsmerkmal ist weit gefasst und schließt nach bisheriger Rechtsprechung unter anderem städtebauliche Ziele (OVG Nds., Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 -, NVwZ-RR 2007, 147, 148f.), Verbesserung von Verkehrsverhältnissen oder das Erholungsbedürfnis der Bevölkerung und Belange des Landschaftsschutzes (VGH BW, Beschluss vom 16. Juli 1990 - 5 S 1039/90 -, NVwZ 1991, 387, 388), sowie Anbindung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Notfallversorgung mit ein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1997 - 1 A 11375/96
    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Die Nutzung einer Straße als Ausweichstrecke oder Schleichweg zu einer stark befahrenen und deshalb die Gefahr von Staus in sich bergenden klassifizierenden Straße kann indes nicht das Kriterium sein, die Verkehrsbedeutung einer Straße abweichend von ihrer raumordnerischen Funktion einzuordnen (OVG RP, Urteil vom 7. Mai 1997 - 1 A 11375/96.OVG -, ESOVGRP; OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008, a.a.O.).
  • BVerwG, 04.04.2013 - 2 B 87.12

    Bindung des Revisionsgerichts an die in der Berufungsinstanz getroffenen

    Auszug aus VG Trier, 04.05.2022 - 9 K 194/22
    Insoweit wird verkannt, dass es sich bei der Einstufung oder Umstufung von Straßen um gebundene Entscheidungen handelt (VG Koblenz, Urteil v. 25. September 2014 - 1 K 40/14.KO -, juris Rn. 32), zumal eine sachlich nicht gerechtfertigte Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf eine Gleichheit im Unrecht begründet (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 87.12 -, juris).
  • VG Göttingen, 10.09.2008 - 1 A 222/05

    Abstufung; Straßenrecht; Umstufung; Verkehrsbedeutung (Veränderung);

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.1992 - 4 L 67/91

    Straßenklasse; Teilstück; Bundesstraße; Verkehrsbedeutung; Räumliche

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90

    Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.01.1995 - 1 A 10822/94
  • BVerwG, 22.01.2021 - 6 C 26.19

    Wirksamkeit eines Verwaltungsakts durch Kenntnisnahme des vollständigen Inhalts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2010 - 1 A 10645/10

    Anbindung von Gemeinden und Ortsteilen ans Straßennetz

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2003 - 8 S 630/03

    Wirksamwerden des Bebauungsplans - Erscheinungstag im Amtsblatt

  • VG Koblenz, 25.10.2022 - 1 K 48/22

    Rhein-Lahn-Kreis hat keinen Anspruch auf finanzielle Förderung für den Ausbau der

    Ein mitausschlaggebender Umstand ist vielmehr auch die raumordnerische Funktion der Straße (so OVG RP, Urteil vom 12. Juni 2008 ­ 1 A 10026/08.OVG ­, esovgrp m. w. N.; dem folgend VG Trier, Urteil vom 4. Mai 2022 ­ 9 K 194/22.TR ­, n.v., S. 10 f. m. w. N.).
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