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   VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16.TR   

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VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16.TR (https://dejure.org/2016,47772)
VG Trier, Entscheidung vom 04.07.2016 - 1 L 1609/16.TR (https://dejure.org/2016,47772)
VG Trier, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR (https://dejure.org/2016,47772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG, § 9 BBG, § 17 BBG, § 20 BBG ... mehr
    Konkurrentenstreit einer beamtenrechtlichen Beförderung; Offenlassen der Anforderungsprofile

  • esovgrp.de

    BBG § 9,BBG § 17,BBG § 20,BeamtStG § 9,BGleiG § 27,BLV § 7,BPersVG § 69,BPersVG § 75,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,VwGO § 123
    Anforderungsprofil, Beamtenrecht, Beamter, Anforderung, Beförderung, Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten, Beteiligung, Bewerbung, Bewerbungsverfahren, Bewerbungsverfahrensanspruch, Bundeswehr, deklaratorisches Merkmal, deklaratorisches Merkmal einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, dürfen bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn Ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7/06 -, Rn. 17, juris).

    Diese Frage bedarf indes nicht der endgültigen Beantwortung, da die Antragstellerin auch bei einer gedachten weiteren Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht befördert worden wäre, denn der Beigeladene bliebe auch im direkten Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der leistungsstärkere Bewerber im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil v. 11. Februar 2009 - 2 A 7/06, Rn. 24; bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 - Rn. 6 - juris).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Ein derartiges Vorgehen liegt in seinem organisatorischen Ermessen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 08. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, Rn. 16; BVerwG, Urteil v. 25. Februar 2010 - 2 C 22/09, Rn. 17; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10, Rn. 12 - juris).

    Erforderlich wäre insoweit die wenigstens theoretische Möglichkeit, dass die Auswahl der Antragstellerin bei einem hypothetisch zu wiederholenden Auswahlverfahren offen ist (BVerfG a.a.O; Nichtannahmebeschluss v. 08. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, Rn. 12 m.w.N. - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Diese Vorschriften geben der Antragstellerin einen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Besetzung der Beförderungsstellen ermessens- und beurteilungsfehlerfrei nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entscheidet, wobei eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, zu prüfen, ob die einschlägigen Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, ob der gesetzliche Rahmen und die anzuwendenden Rechtsbegriffe zutreffend gewürdigt worden sind, ob von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, ob die allgemein gültigen Wertungsmaßstäbe beachtet worden sind und ob sich der Dienstherr nicht von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (OVG RP, Beschluss v. 02. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG - juris).

    Das subjektive Recht eines jeden Bewerbers auf Einhaltung des Leistungsgrundsatzes vermittelt darüber hinaus nicht nur das Recht, dass sein Leistungsvermögen beurteilungsfehlerfrei in die Bewerberauswahl einfließt, sondern auch darauf, dass die Mitbewerber im Einklang mit Art. 33 Abs. 2 GG beurteilt werden - sog. Bewerbungsverfahrensanspruch (OVG RP, Beschluss v. 02. Juli 2014 - 10 B 10320/14.OVG m.w.N. - juris).

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Ein derartiges Vorgehen liegt in seinem organisatorischen Ermessen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 08. Oktober 2007 - 2 BvR 1846/07, Rn. 16; BVerwG, Urteil v. 25. Februar 2010 - 2 C 22/09, Rn. 17; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10, Rn. 12 - juris).

    Die Überprüfung der insoweit bestehenden Schranken der Organisationsgewalt des Dienstherrn unterliegt dabei der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. nur: BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 26. November 2010 - 2 BvR 2435/10, Rn. 13 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amtes betrifft, ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 6 S.4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrages zu reduzieren (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG m.w.N. - juris).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Zwar hat das BVerwG hierzu entschieden, dass der Ablauf von 1 1/2 Jahren seit der letzten Beurteilung bereits zu lange sein kann, dies gilt jedoch nur für den Einzelfall, dass der Bewerber nach dem Beurteilungsstichtag in erheblichem Umfang andere Aufgaben wahrgenommen hat (vgl. zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15, Rn. 23 - juris), was hier nicht der Fall war.
  • VG München, 28.01.2014 - M 5 E 13.5500

    Stellenbesetzung; konstitutives Anforderungsprofil; vierte Qualifikationsebene;

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Erst wenn es in einem zweiten Schritt ggf. darum geht, eine Auswahl unter mehreren, das konstitutive Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbern zu treffen, kommt es ergänzend auf die dienstlichen Beurteilung an (vgl. auch: VG München, Beschluss v. 28. Januar 2014 - M 5 E 13.5500 -, Rn. 20 m.w.N., juris).
  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Erst wenn auch diese Einzelexegese keinen Leistungsunterschied zwischen den Bewerbern zu begründen vermag, kann der Dienstherr ergänzend auf leistungsbezogene Hilfskriterien zurückgreifen, § 33 Abs. 1 BLV (vgl. auch: BVerwG, Beschluss v. 19. Dezember 2014 - 2 VR 1/14, Rn. 35 - juris).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Diese Frage bedarf indes nicht der endgültigen Beantwortung, da die Antragstellerin auch bei einer gedachten weiteren Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren nicht befördert worden wäre, denn der Beigeladene bliebe auch im direkten Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der leistungsstärkere Bewerber im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil v. 11. Februar 2009 - 2 A 7/06, Rn. 24; bestätigt durch BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 13. Januar 2010 - 2 BvR 811/09 - Rn. 6 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2012 - 10 B 11334/11

    Beamtenauswahl; Anforderungsprofil; Fortsetzung / Neudurchführung des Verfahrens

    Auszug aus VG Trier, 04.07.2016 - 1 L 1609/16
    Vorliegend handelt es sich zunächst um echte konstitutive Anforderungen im o.g. Sinne und nicht nur um allgemeine, beschreibende bzw. deklaratorische Anforderungsprofile, welche die dienstlichen Beurteilung der einzelnen Bewerber für die Auswahlentscheidung nicht obsolet werden lassen, sondern bei "im wesentlichen gleicher' dienstlicher Beurteilung als weiteres leistungsbezogenes Hilfskriterium herangezogen werden können (vgl. hierzu: OVG RP, Beschluss v. 06. Februar 2012 - 10 B 11334/11 -, Rn. 9, juris).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - 1 B 176/16

    Eignungsprognose bei Einstellungen und beim Wechsel in eine andere Laufbahn für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - 1 B 586/13

    Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten i.R.d. Besetzung und Beförderung eines

  • VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen

    Die Vorgehensweise des Antragsgegners steht vielmehr im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung, nach welcher der Dienstherr bei gleicher Gesamtnote gehalten ist, zunächst die Beurteilung unter Anwendung gleicher Maßstäbe umfassend inhaltlich auszuwerten (vgl. VG Trier, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 L 1680/16.TR -, juris) und dabei Differenzierungen in der Bewertung zur Kenntnis zu nehmen, bevor ein Rückgriff auf leistungsbezogene Hilfskriterien erfolgt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR -, juris).

    Vielmehr entspricht es dem Leistungsgrundsatz, durch völlige Ausschöpfung des Informationsgehalts der aktuellen Beurteilung einen vorschnellen Rückgriff auf Vorbeurteilungen und Hilfskriterien zu vermeiden (vgl. VG Trier, Beschluss vom 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR -, juris).

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