Rechtsprechung
   VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45661
VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17.TR (https://dejure.org/2017,45661)
VG Trier, Entscheidung vom 04.09.2017 - 7 L 10532/17.TR (https://dejure.org/2017,45661)
VG Trier, Entscheidung vom 04. September 2017 - 7 L 10532/17.TR (https://dejure.org/2017,45661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 2 A 11715/16

    Nichtbewährung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17
    Dabei genügen bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn, ob der Beamte die Eignung und Befähigung besitzt und die fachlichen Leistungen erbringt, die für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit notwendig sind, um eine Bewährung zu verneinen (OVG RP, Beschluss vom 08. März 2017 - 2 A 11715/16 -, Rn. 27, juris m. w. N.).

    Sie ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (OVG RP, Beschluss vom 08. März 2017, a. a. O., Rn. 27 m. w. N.).

    Soweit er hierbei eine Wertung der Vorfälle vornimmt, verkennt er, dass sich aus seiner persönlichen Einschätzung unter dem Gesichtspunkt des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn keine Rechtsfehlerhaftigkeit ableiten lässt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. März 2017, a. a. O., Rn. 33; vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 13 L 1917/17 -, Rn. 16, juris).

    Schließlich hat der Antragsteller selbst nicht positiv dargelegt, dass die Anforderungen für eine Ernennung als Beamter auf Lebenszeit erfüllt waren, sondern sich darauf beschränkt, die Fehlerhaftigkeit der Entlassungsverfügung zu begründen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. März 2017, a. a. O., Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Auszug aus VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17
    Darum bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der für die Entscheidung der Behörde wesentlichen Erwägungen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 2 B 10469/12 -, Rn. 4, juris).

    Insofern ist unschädlich, dass die ergänzend angeführten fiskalischen Erwägungen für sich genommen keine ausreichende Begründung gemäß § 80 Abs. 1 Satz 3 dargestellt hätten (OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2012, a. a. O., Rn. 8, juris).

  • VG Düsseldorf, 13.06.2017 - 13 L 1917/17
    Auszug aus VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17
    Soweit er hierbei eine Wertung der Vorfälle vornimmt, verkennt er, dass sich aus seiner persönlichen Einschätzung unter dem Gesichtspunkt des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn keine Rechtsfehlerhaftigkeit ableiten lässt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. März 2017, a. a. O., Rn. 33; vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 13 L 1917/17 -, Rn. 16, juris).
  • VG Trier, 03.04.2017 - 7 L 1408/17

    Bindungswirkung rechtskräftiger Bescheidungsurteile; Probezeitverlängerung eines

    Auszug aus VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17
    Im Übrigen war der Behörde der Ausnahmecharakter einer Anordnung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO schon deshalb offenbar bewusst, weil sie diese erst nachträglich in einem eigenen Schriftsatz anordnete (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. April 2017 - 7 L 1408/17.TR -, ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1988 - 2 B 5/88
    Auszug aus VG Trier, 04.09.2017 - 7 L 10532/17
    Eine Verlängerung der regelmäßigen Probezeit nach § 20 Abs. 4 LBG kam insofern, wie vom Antragsgegner zutreffend festgestellt, nicht in Betracht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 23. März 1988 - 2 B 5/88 -, NVwZ 1989, 82, beck-online; Schnellenbach/ Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage 2017, § 6 Rn. 23 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht