Rechtsprechung
VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich
- Justiz Rheinland-Pfalz
Genehmigung der Änderung eines Flächennutzungsplans
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde Schweich
Verfahrensgang
- VG Trier, 09.02.2018 - 5 K 10542/17
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 8 E 10238/18
- VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2020 - 8 A 11546/19
Anpassungsgebot; Anstoßfunktion; Ausschlussfläche; Bauleitplan; …
den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 4. Dezember 2018 (5 K 10542/17.TR) und des Ablehnungsbescheides vom 30. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juli 2017 zu verpflichten, die von ihrem Verbandsgemeinderat am 7. Dezember 2015 beschlossene 11. Änderung des Flächennutzungsplans "Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft" mit der Einschränkung zu genehmigen, dass die Teilflächen der Sonderbauflächen für Windenergienutzung Nr. 3 "östlich Mehring/Pölich" und Nr. 2 "östlich Trittenheim", die die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in ihrem an sie gerichteten Bescheid vom 24. Januar 2017 von ihrer positiven Zielabweichungsentscheidung gemäß § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 6 LPlG ausgenommen hat, nach § 6 Abs. 3 BauGB von der Genehmigung ausgenommen werden,.den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 4. Dezember 2018 (5 K 10542/17.TR) und des Bescheides vom 30. Januar 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juli 2017 zu verpflichten, über die beantragte Genehmigung ihres Flächennutzungsplans unter Beachtung der Rechtsfassung des Gerichts erneut zu entscheiden.