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   VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13.TR   

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VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13.TR (https://dejure.org/2013,15305)
VG Trier, Entscheidung vom 05.06.2013 - 5 N 728/13.TR (https://dejure.org/2013,15305)
VG Trier, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR (https://dejure.org/2013,15305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 40 Abs 1 VwGO, § 41 Abs 2 WaffG, § 46 Abs 4 WaffG
    Waffenbesitzverbot für unter Betreuung stehenden Waffenbesitzer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung durch eine auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 WaffG ergehenden Durchsuchungsanordnung; Prüfung der Rechtmäßigkeit eines ausgesprochenen Waffen- und Munitionsverbots durch das Gericht vor Erlass einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dürfen Betreute Waffen tragen?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 10.08.2005 - AN 15 X 05.02416
    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Mit einer Durchsuchung soll etwas aufgespürt werden, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht herausgeben oder offenlegen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 1 BvR 1202/84 -, BVerfGE 76, 83 m. w. N.).
  • OLG München, 04.09.2012 - 34 Wx 219/12

    Anordnung der Durchsuchung sowie Sicherstellung von Schusswaffen in Bayern

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Insbesondere ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - eröffnet, denn die auf der Grundlage des § 46 Abs. 4 Waffengesetz - WaffG - ergehende Durchsuchungsanordnung dient der Vollstreckung einer waffenrechtlichen Sicherstellungsanordnung, mit welcher der Waffenbesitzer verpflichtet wird, zwecks vorübergehender Absicherung eines Waffenbesitzverbots seine Waffen in die Obhut der Waffenbehörde zu übergeben und die anschließende Begründung amtlichen Gewahrsams zu dulden (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. September 2012 - 34 Wx 219/12 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • OVG Hamburg, 22.04.1994 - Bs VI 5/94

    Öffentliche Beitreibungshilfe; Privater Unternehmer; Zulässigkeit; Hamburger

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • RG, 24.05.1894 - VI 5/94

    Schuldenübernahme. Cession.

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Vielmehr genügt die Bekanntgabe anlässlich der Durchführung der Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 1981 - 1 BvR 1094/80 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 1994 - Bs VI 5/94 -, NJW 1995, S. 610).
  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Soll aber - wie vorliegend - der zu vollziehende und ohne vorherige Anhörung ergehende Verwaltungsakt erst zu Beginn der Vollstreckungsmaßnahme bekannt gegeben werden, so muss das Gericht vor Erlass einer Durchsuchungsanordnung auch die Rechtmäßigkeit des zu vollziehenden Verwaltungsaktes prüfen, denn der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG ist keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des regelmäßig ohne vorherige Anhörung Betroffenen dienen (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 1 K 590/08 - mit weiteren Nachweisen, VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, beide juris).
  • VG Trier, 13.03.2012 - 1 N 261/12

    Ein der Sicherstellung von Waffen dienender Durchsuchungsbeschluss kann

    Auszug aus VG Trier, 05.06.2013 - 5 N 728/13
    Wird zum Zweck der Verwaltungsvollstreckung der noch bekanntzugebenden Verfügung des Vollstreckungsgläubigers vom 3. Juni 2013 eine Durchsuchung erforderlich, ist die entsprechende richterliche Anordnung gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - vom Verwaltungsgericht zu treffen (vgl. auch Beschlüsse der 1. Kammer des beschließenden Gerichts vom 13. März 2012 - 1 N 261/12.TR - und vom 22. Oktober 2012 - 1 N 1200/12.TR -).
  • VG Augsburg, 01.06.2017 - Au 4 V 17.586

    Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung zur Sicherstellung von Schusswaffen ohne

    Eventuelle sonstige (Mit-)Gewahrsamsinhaber der genannten Wohnung haben die mit der Durchsuchung einhergehenden Beeinträchtigungen ihrer Rechte zu dulden (VG Trier, B.v. 5.6.2013 - 5 N 728/13.TR - juris).
  • VG Mainz, 25.09.2019 - 1 O 635/19

    Vollstreckung von tierschutzrechtlichen Anordnungen; Androhung von Zwangsmitteln

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris Rn. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
  • VG Mainz, 16.09.2019 - 1 O 723/19

    Durchsuchung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners hinsichtlich der

    Der Richtervorbehalt nach Art. 13 Abs. 2 GG bzw. § 9 Abs. 2 Satz 1 LVwVG ist jedoch keine bloße Formsache, sondern soll mittels eigenverantwortlicher Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen dem Schutz des Betroffenen dienen, der vor der Anordnung regelmäßig nicht angehört wird (vgl. VG Trier, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 N 728/13.TR -, juris, Rn. 2 ; VG Freiburg, Beschluss vom 2. Juni 2008, - 1 K 590/08 -, juris, Rn. 4; VG Ansbach, Beschluss vom 10. August 2005 - AN 15 X 05.02416 -, juris, Rn. 2).
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