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   VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17.TR   

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VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17.TR (https://dejure.org/2018,5530)
VG Trier, Entscheidung vom 06.03.2018 - 7 K 11079/17.TR (https://dejure.org/2018,5530)
VG Trier, Entscheidung vom 06. März 2018 - 7 K 11079/17.TR (https://dejure.org/2018,5530)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Gera, 04.11.2015 - 2 K 42/15

    Anspruch eines Bürgermeisters auf Entlastung des Haushalts; unrechtmäßige

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Kleinere Unzulänglichkeiten, welche als einzelne Vorgänge keine schwerwiegenden Unkorrektheiten darstellen und im Hinblick auf den Gesamtumfang der Haushaltswirtschaft nicht ins Gewicht fallen, schließen die uneingeschränkte Entlastung vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht aus (vgl. VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015 - 2 K 42/15 Ge -, Rn. 28, juris).

    Dieses Vertrauensvotum ist Grundlage für die weitere Zusammenarbeit der mit der Haushaltsführung befassten Organe (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; zitiert von VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 25).

    Eine andere Wertung folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die zu Entlastenden ihren Anspruch auf Erteilung der Entlastung klageweise gegen den Gemeinderat als Organ geltend machen können (hierzu VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 22; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris), denn dies ist lediglich Ausfluss der besonderen prozessualen Situation im Kommunalverfassungsstreit.

    Legt man die obigen Ausführungen zugrunde, ergibt sich darüber hinaus, dass die Gemeinde zur Erteilung der Entlastung verpflichtet ist, soweit keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten bestehen (so auch VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 24; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris).

  • VG Trier, 24.05.2017 - 7 K 2266/17

    Ausschluss von Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Lampaden wegen Befangenheit

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Eine andere Wertung folgt auch nicht aus dem Umstand, dass die zu Entlastenden ihren Anspruch auf Erteilung der Entlastung klageweise gegen den Gemeinderat als Organ geltend machen können (hierzu VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 22; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris), denn dies ist lediglich Ausfluss der besonderen prozessualen Situation im Kommunalverfassungsstreit.

    Hierbei ist der mit der Beschlussfassung über die Entlastung betraute Gemeinderat Klagegegner, da im Kommunalverfassungsstreit die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation entscheidet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, Rn. 16, juris; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017, a. a. O., Rn. 25).

    Legt man die obigen Ausführungen zugrunde, ergibt sich darüber hinaus, dass die Gemeinde zur Erteilung der Entlastung verpflichtet ist, soweit keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten bestehen (so auch VGH München, Urteil vom 11. Januar 1994, a. a. O.; VG Gera, Urteil vom 22. Juli 2015, a. a. O., Rn. 24; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017 - 7 K 2266/17.TR -, Rn. 39, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - 15 A 2219/89

    Aufsichtsmittel; Beanstandung; Aufhebungsverfügung; Anordnungsverfügung;

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Zwar ist es grundsätzlich nicht möglich, die Aufsichtsmittel der Beanstandung und Anordnung kumulativ anzuwenden, da die Beanstandung der Gemeinde zunächst die Gelegenheit zu einer internen Selbstkorrektur der beanstandeten Rechtsverstöße geben soll (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 1992 - 15 A 2219/89 -, Rn. 6, juris).

    Eine kumulative Anwendung liegt hier jedoch nicht vor, denn die Beanstandung der Beschlüsse dient erkennbar lediglich der Begründung der nachfolgenden Anordnung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Januar 1992, a. a. O., Rn. 7).

  • VG Gießen, 10.03.2014 - 8 K 846/12

    Auskunftsanspruch in Angelegenheiten eines Kommunalunternehmens; Kommunalaufsicht

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Schließlich steht der Anwendung des § 122 GemO die Rechtsprechung des rheinland-pfälzischen OVG (Urteil vom 13. Juni 1960 - 1 C 9/60 -) sowie des VG Gießen (Urteil vom 10. März 2014 - 8 K 846/12.GI -, beck-online) nicht entgegen, denn hiernach ist nur die Kontrolle der Pflichterfüllung der gemeindlichen Organe gegenüber der Gemeinde der aufsichtsbehördlichen Kontrolle entzogen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2013 - 10 A 10631/13

    Kein Anspruch von Ratsmitgliedern auf Beschaffung von Unterlagen durch die

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Zwar kommt dem Gemeinderat im Rahmen der Rechnungsprüfung grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in die Akten, die zu den Zahlungsvorgängen des jeweiligen Rechnungsjahres entstanden sind, zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Oktober 2013 - 10 A 10631/13.OVG -, ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1995 - 6 A 11146/95

    Aussetzung eines Gemeinderatsbeschlusses; Bürgermeister; Aufsichtsbehörde;

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Ohne dass die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens im vorliegenden Rechtsstreit einer Entscheidung bedürfte, hindert die vorige Aussetzung durch den Bürgermeister die Aufsichtsbehörde nicht am Erlass einer Anordnung nach § 122 GemO, da es sich um zwei selbstständige Verfahren unterschiedlicher Art handelt (vgl. PdK RhPf B-1, GemO, Ziff. 4.1., beck-online; vgl. OVG RP, Urteil vom 12. September 1995 - 6 A 11146/95.OVG -, ESOVG).
  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Andere, der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehende Gründe sind im für Anfechtungsklagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 07. November 2012 - 8 C 28/11 -, BVerwGE 145, 67-79, Rn. 13 m. z. w. N.), d. h. hier am 1. August 2017, nicht erkennbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Hierbei ist der mit der Beschlussfassung über die Entlastung betraute Gemeinderat Klagegegner, da im Kommunalverfassungsstreit die innerorganisatorische Kompetenz- und Pflichtenzuordnung über die Frage der Passivlegitimation entscheidet (vgl. OVG RP, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - 7 B 12954/94 -, Rn. 16, juris; VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2017, a. a. O., Rn. 25).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus VG Trier, 06.03.2018 - 7 K 11079/17
    Hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes bedeutet, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für die Beteiligten so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten daran ausrichten können und auch die mit der Angelegenheit befassten Behörden den Inhalt etwaigen Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen weiteren Entscheidungen zugrunde legen können (OVG RP, Urteil vom 07. Oktober 2009 - 1 A 10898/07 -, Rn. 46, juris).
  • VG Augsburg, 16.10.2023 - Au 7 K 20.2855

    Gemeinderatsmitglied, Rüge, Pflichtverletzung durch Stimmabgabe gegen eine

    Diese indizieren jedoch, dass die Jahresrechnung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln (vgl. VG Trier, U.v. 6.3.2018 - 7 K 11079/17.TR - juris Rn. 41 f.; Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt durch OVG RhPf, B.v. 25.7.2018 - 10 A 10433/18 - juris).

    Auch wenn die oben wiedergegebene Rechtsprechung (BayVGH, U.v. 11.1.1984 - 4 B 81 A.2021 - beck-online; VG Trier, U.v. 6.3.2018 - 7 K 11079/17.TR - juris Rn. 41 f.) jeweils zur Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit eines Nichtentlastungsbeschlusses des Gemeinderats ergangen ist, sollte sich nach Auffassung des Gerichts auch die Stimmabgabe des einzelnen Gemeinderatsmitglieds im Rahmen der Entlastungsentscheidung nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO sachgerechterweise an den Grundsätzen der genannten Rechtsprechung orientieren.

    Mangels hinreichend eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte geht das Gericht jedoch vorliegend zugunsten des Klägers davon aus, dass er die Abarbeitung seiner "Prüfungspunkte" im Rechnungsprüfungsausschuss nicht als hinreichend angesehen hat und deshalb in der Sitzung vom 28. April 2020 aus finanzwirtschaftlichen Gründen - allerdings unter offensichtlicher Verkennung der im Rahmen von Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO geltenden rechtlichen Anforderungen (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.1984 - 4 B 81 A.2021 - beck-online; VG Trier, U.v. 6.3.2018 - 7 K 11079/17.TR - juris Rn. 41 f.) - gegen eine Entlastung des ersten Bürgermeisters gestimmt hat.

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