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   VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17.TR   

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https://dejure.org/2018,4345
VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17.TR (https://dejure.org/2018,4345)
VG Trier, Entscheidung vom 07.02.2018 - 3 K 7558/17.TR (https://dejure.org/2018,4345)
VG Trier, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 3 K 7558/17.TR (https://dejure.org/2018,4345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 S 1 BeamtStG, § 34 S 3 BeamtStG, § 35 S 2 BeamtStG, § 115 Abs 1 Nr 1 OWiG
    Disziplinarverfahren gegen einen JVA-Beamten; kumpelhaftes Verhalten gegenüber Häftlingen; Entfernung aus dem Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    BeamtStG § 34,BeamtStG § 34 S 1,BeamtStG § 34 S 3,BeamtStG § 35,BeamtStG § 35 S 2,DSVollz Nr 1,DSVollz Nr 2,DSVollz Nr 9,DSVollz Nr 13,DSVollz Nr 20,OWiG § 115
    Aufbewahrung, Cannabinoide, Dienstvergehen, Distanz, Distanzgebot, Disziplinarrecht, Eigenbetrieb, Einschmuggeln, Entgegennahme, Entlassener, Gefahr, Gefangener, Geständnis, Gutmütigkeit, Haarschneider, Insulinspritze, Justizvollzug, Justizvollzugsbediensteter, Kassiber, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Dienstentfernung Justizvollzugsbeamter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung Justizvollzugsbeamter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Justizvollzugsbeamter ist nach Annahme und Einbringen von Rauschmitteln in die JVA aus dem Dienst zu entfernen - Verhalten des Vollzugsbeamten stellt schwerwiegenden Verstoß gegen dienstliche Kernpflichten dar

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, - 2 C 9.06 -, juris).

    Für die endgültige Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist dann zusätzlich zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007, NVwZ-RR 2007, 695 und vom 14. November 2007, DokBer.

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Steht - wie hier - die Verhängung der Höchstmaßnahme im Raum, kommt eine Milderung der Disziplinarmaßnahme infolge eines überlangen Disziplinarverfahrens unabhängig von der Frage, ob die Dauer des Verfahrens vorliegend gerechtfertigt war, grundsätzlich nicht in Betracht (Gansen, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand Juli 2017, Rn. 68f zu § 13 BDG; BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, vorgehend BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 -, juris).
  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Steht - wie hier - die Verhängung der Höchstmaßnahme im Raum, kommt eine Milderung der Disziplinarmaßnahme infolge eines überlangen Disziplinarverfahrens unabhängig von der Frage, ob die Dauer des Verfahrens vorliegend gerechtfertigt war, grundsätzlich nicht in Betracht (Gansen, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Stand Juli 2017, Rn. 68f zu § 13 BDG; BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 -, vorgehend BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Zwar kommt grundsätzlich einem Geständnis kein absolut sicherer Erkenntniswert zu, sondern es unterliegt als Beweismittel der freien richterlichen Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2007 - 2 WD 3.06 -, Beschluss vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 -, Urteil vom 24. März 1986, - 2 WD 46.85 -, juris), jedoch ist vorliegend das Geständnis des Beklagten im Strafverfahren als Indiz für die Richtigkeit der oben genannten Feststellungen zu werten.
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00

    Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 14. November 2011, - 1 D 60.00 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.1986 - 2 WD 46.85

    Wehrrecht - Disziplinargericht - Soldat - Geständnis - Beweiswürdigung

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Zwar kommt grundsätzlich einem Geständnis kein absolut sicherer Erkenntniswert zu, sondern es unterliegt als Beweismittel der freien richterlichen Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2007 - 2 WD 3.06 -, Beschluss vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 -, Urteil vom 24. März 1986, - 2 WD 46.85 -, juris), jedoch ist vorliegend das Geständnis des Beklagten im Strafverfahren als Indiz für die Richtigkeit der oben genannten Feststellungen zu werten.
  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache,

    Auszug aus VG Trier, 07.02.2018 - 3 K 7558/17
    Zwar kommt grundsätzlich einem Geständnis kein absolut sicherer Erkenntniswert zu, sondern es unterliegt als Beweismittel der freien richterlichen Beweiswürdigung (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2007 - 2 WD 3.06 -, Beschluss vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 -, Urteil vom 24. März 1986, - 2 WD 46.85 -, juris), jedoch ist vorliegend das Geständnis des Beklagten im Strafverfahren als Indiz für die Richtigkeit der oben genannten Feststellungen zu werten.
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