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   VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19.TR   

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VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19.TR (https://dejure.org/2020,19269)
VG Trier, Entscheidung vom 07.07.2020 - 7 K 4562/19.TR (https://dejure.org/2020,19269)
VG Trier, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 7 K 4562/19.TR (https://dejure.org/2020,19269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30a Abs 3 GemO RP, § 7 Abs 2 GemODV RP, § 9 Abs 2 Nr 1 GemODV RP, Art 21 Abs 1 S 3 GG, § 15 Abs 3 S 1 KomWG RP
    Wahlanfechtung; Stadtratswahl für die Stadt Trier 2019; Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung; Meinung der Fraktion; geschlechterparitätischer Wahlvorschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.1980 - 10 C 32/79
    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Bei der "Rathaus-Zeitung" handelt es sich schon deshalb nicht um ein Amtsblatt im Sinne der vorgenannten Bestimmungen, weil sie seit der Ausgabe vom 21. April 2015 nicht mehr gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 GemODVO als "Amtsblatt" bezeichnet wird, sondern lediglich den Untertitel "Mit amtlichen Bekanntmachungen" trägt (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Februar 1980 - 10 C 32/79.OVG -, ESOVG; VG Trier, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 9 L 2294/19.TR -, bislang nicht veröffentlicht).

    Allerdings handelt es sich bei der "Rathaus-Zeitung" um eine Zeitung im Sinne von § 27 Abs. 1 Var. 1 GemO, da sie ein periodisches Druckwerk darstellt, das in tagebuchähnlicher Weise fortlaufend über die aktuellen Vorgänge berichtet (vgl. zum Begriff: OVG RP, Urteil vom 5. Februar 1980, a. a. O.; vgl. zur "Rathaus-Zeitung": VG Trier, Beschluss vom 21. Mai 2019, a. a. O.).

    Entgegenstehende Rückschlüsse lassen sich zudem nicht daraus ziehen, dass die Beigeladene Herausgeberin der "Rathaus-Zeitung" ist, denn § 27 GemO eröffnet Gemeinden die Möglichkeit, Bekanntmachungen in eigenen Blättern vorzunehmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Februar 1980, a. a. O.).

    Entscheidend ist lediglich, dass das Druckwerk periodisch veröffentlicht wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Februar 1980, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Ebenso kann das Gericht nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen die Ungültigkeit der Wahl feststellen (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85.OVG -, AS 20, 204; OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 45/85.OVG -, AS 20, 213).

    Das dergestalt beschlossene Wahlverfahren führt formell zu keiner Beeinträchtigung der Wahlrechtsgrundsätze, denn trotz der Quotierung hatten die Stimmberechtigten die - von der Freiheit der Wahl umfasste - Möglichkeit, eine Abstimmung über die einzelnen Kandidaten und deren Reihenfolge herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 1978 - 2 BvR 134/76 -, Rn. 64, juris; OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, - 7 A 32/85.OVG -, a. a. O.; SächsVGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 108-V-17 -, Rn. 49, juris) sowie die - wegen der Gleichheit der Wahl erforderliche - angemessen gleiche Chance, ihren Kandidatenvorschlag der Vertreterversammlung zur Wahl vorzulegen und sich als Wahlberechtigter der Wahlentscheidung der Vertreterversammlung zu stellen (vgl. zu Vorstehendem: SächsVGH, Urteil vom 25. November 2005, a. a. O., Rn. 117).

    Der nach § 17 Abs. 5 S. 2 KWG erforderliche Nachweis einer freien Kandidatenaufstellung, welcher ebenfalls zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer freien Wahl gehört (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985, - 7 A 32/85.OVG -, a. a. O.) liegt in Gestalt der eidesstattlichen Versicherungen des Versammlungsleiters und der beiden zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestimmten Versammlungsteilnehmer vor.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    67 a. Entgegen der Auffassung des Klägers beinhaltet die Rubrik "Meinung der Fraktionen" keine amtliche Parteinahme der Beigeladenen, welche mit dem staatlichen Neutralitätsverbot (vgl. hierzu VGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014 - VGH A 39/14 -, juris) unvereinbar wäre.

    Insbesondere ist ihnen verwehrt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, bzw. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen (vgl. VGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014, a. a. O., Rn. 20).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Diese Vorgehensweise hält sich im Rahmen des den Parteien bei der Aufstellung des Wahlvorschlags zukommenden autonomen Entscheidungsspielraums (vgl. hierzu näher: SächsVGH, Urteil vom 16. August 2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, Rn. 93 ff., juris; SaarlVGH, Urteil vom 29. September 2011 - Lv 4/11 -, Rn. 94, juris), denn der Grundsatz der Freiheit der Wahl gibt keine konkrete Ausgestaltung des Wahlvorgangs vor.

    Solange diese elementaren Standards nicht unterschritten werden, gebührt der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parteienautonomie selbst dann der Vorrang vor konkurrierenden verfassungsrechtlichen Prinzipien des staatlichen Wahlverfahrens, wenn der Übergangsbereich vom rein innerparteilichen in den staatlichen Bereich betroffen ist (vgl. SächsVGH, Urteil vom 16. August 2019, a. a. O.; SaarlVGH, Urteil vom29. September 2011, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11927/99
    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Vielmehr würde bei einer entsprechenden einschränkenden Auslegung von § 7 Abs. 1 Nr. 2 GemODVO einer der charakteristischen Unterschiede zwischen einer "Zeitung" und einem nach Bedarf erscheinenden "Amtsblatt" (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 13. April 2000 - 12 A 11927/99.OVG -, Rn. 15 f., juris) aufgeweicht und der Gemeinde die Möglichkeit eröffnet, eine "Mischform" beider Bekanntmachungsmöglichkeiten zu wählen.

    Konkrete weitere Gebote für die Ausgestaltung des Verkündungsvorgangs im Einzelnen ergeben sich aus den Wahlrechtsgrundsätzen unmittelbar indes nicht (vgl. zur Bekanntmachung von Rechtsnormen: OVG RP, Urteil vom 13. April 2000, a. a. O., Rn. 15;BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, Rn. 36, juris).

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Überschreitet eine Fraktion die dargestellten Grenzen und nutzt staatliche Mittel zu Zwecken der Wahlwerbung, wird die Wettbewerbslage zwischen den in Konkurrenz um Wählerstimmen stehenden politischen Parteien und Wahlbewerbern verändert und damit die Chancengleichheit der übrigen Parteien und Wettbewerber im Wahlkampf verletzt, da der Grundsatz der Wahlchancengleichheit nicht nur den Wahlvorgang selbst beherrscht, sondern auch für die Wahlvorbereitung Gültigkeit entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai1982 - 2 BvR 630.81 -, beck-online; Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Dezember 1996 - St 5/96 -, Rn. 75, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 -, Rn. 66, juris; VG Aachen, Urteil vom 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, Rn. 40, juris).

    Entscheidend sind hierbei u. a. Aufmachung und Inhalt der Anzeige sowie der Zeitpunkt der Anzeige im Verhältnis zum Wahltag (vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Dezember 1996, a. a. O., Rn. 79).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Die Bereitstellung der Rubrik "Meinung der Fraktionen" ist für sich genommen mit Blick auf das staatliche Neutralitätsgebot ebenfalls nicht zu beanstanden, denn die Beigeladene hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, damit die Fraktionen das zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit hergestellte Druckwerk nicht zu Wahlwerbung einsetzen (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125-197, Rn. 81).

    Ferner kommt es entgegen der Auffassung des Klägers im Zusammenhang mit der Rubrik "Meinung der Fraktionen" nicht entscheidend auf die konkrete Bestimmung eines "wahlrelevanten Zeitraums" (ab der Bekanntmachung des Wahltermins oder der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen) an, denn die Fraktionen unterliegen anders als die Regierung, auf die sich die diesbezüglich vom Kläger zitierte Rechtsprechung bezieht (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1977- 2 BvE 1/76 -, Rn. 78, juris) gemäß vorstehenden Ausführungen selbst während des Wahlkampfes keinem strikten Gebot äußerster Zurückhaltung oder gar einem Neutralitätsgebot.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - 2 K 9/97
    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Überschreitet eine Fraktion die dargestellten Grenzen und nutzt staatliche Mittel zu Zwecken der Wahlwerbung, wird die Wettbewerbslage zwischen den in Konkurrenz um Wählerstimmen stehenden politischen Parteien und Wahlbewerbern verändert und damit die Chancengleichheit der übrigen Parteien und Wettbewerber im Wahlkampf verletzt, da der Grundsatz der Wahlchancengleichheit nicht nur den Wahlvorgang selbst beherrscht, sondern auch für die Wahlvorbereitung Gültigkeit entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai1982 - 2 BvR 630.81 -, beck-online; Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 23. Dezember 1996 - St 5/96 -, Rn. 75, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 -, Rn. 66, juris; VG Aachen, Urteil vom 16. Juni 2005 - 4 K 106/05 -, Rn. 40, juris).

    Für die Beurteilung, ob der Wahlfehler für das festgestellte Wahlergebnis erheblich ist, ist das Ausmaß des Verstoßes gegen den Grundsatz der Wahlchancengleichheit maßgeblich für (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1982, a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 -, Rn. 66, juris).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Diese steht überdies - wenn man sie als Amtsblatt ansähe - in Widerspruch zu § 9 Abs. 5 S. 1 GemODVO, da der amtliche Teil dem nichtamtlichen nicht vorangestellt ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 K 1591/14.TR -, Rn. 145, juris).

    Auch wenn das Gesetz gemäß den vorstehenden Ausführungen keinen tatsächlichen, sondern einen möglichen Zusammenhang zwischen Wahlfehler und Wahlergebnis verlangt, muss zumindest nicht allein die theoretische, sondern die konkrete Möglichkeit der Beeinflussung des Wahlergebnisses bestehen (vgl. VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2015, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19
    Statthaft ist eine kombinierte Anfechtungs- und Gestaltungsklage eigener Art (vgl. OVG RP, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG - OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1991- 7 A 10305/91.OVG - jeweils abrufbar unter ESOVG).

    Wesentlich sind dabei alle Vorschriften, die die tragenden Grundsätze des Wahlrechts (Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 Grundgesetz - GG - ; Art. 50 i. V. m. Art. 76 Abs. 1 der Landesverfassung Rheinland-Pfalz (Gesetz vom 18. Mai 1947 (VOBl. 1947, 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Mai 2015 (GVBl. 2015, 35), - LV -), nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl sichern sollen (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1991, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 45/85
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02

    Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 108-V-17

    Wahlprüfungsbeschwerde trotz Wahlfehlers unbegründet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 10 A 10303/15

    Trierer Stadtratswahl gültig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1959 - 2 A 49/58
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14

    Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der

  • BVerfG, 01.04.2015 - 2 BvR 3058/14

    Die Fachgerichte überschreiten im Rahmen der Prüfung der hinreichenden

  • VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16

    Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien

  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl;

  • VerfGH Sachsen, 16.08.2019 - 76-IV-19

    Landtagswahl: AfD Sachsen reicht Verfassungsbeschwerde ein

  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 106/05

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1970 - 2 A 75/69
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 10 A 10410/15

    Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisation einer Wählergruppe; Zulassung

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

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