Rechtsprechung
   VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22892
VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21.TR (https://dejure.org/2021,22892)
VG Trier, Entscheidung vom 07.07.2021 - 8 K 424/21.TR (https://dejure.org/2021,22892)
VG Trier, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 8 K 424/21.TR (https://dejure.org/2021,22892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 39 Abs 2 S 2 Nr 3 LFGB, Art 11 AEUV, Art 69 Abs 1 EGV 607/2009, Art 69 Abs 2 EGV 607/2009, Art 15 EUGrdRCh
    Zur unionsrechtlichen Verpflichtung, den Stopfen und den Flaschenhals einer Schaumweinflasche mit einem Nennvolumen von mehr als 0,2 Litern mit einer Folie zu umkleiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Folienumkleidung Sektflaschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sektflaschen müssen Folienumkleidung um Korken und Flaschenhals haben - Keine Verkauf von Sektflachen ohne Folienumkleidung

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Sektflasche oben ohne - das Ende der Folie?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Der durch Art. 16 GRCh gewährte Schutz umfasst die Freiheit, eine Wirtschafts- oder Geschäftstätigkeit auszuüben, die Vertragsfreiheit und den freien Wettbewerb, wie aus den Erläuterungen zu diesem Artikel hervorgeht, die gemäß Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV und Art. 52 Abs. 7 der Charta für deren Auslegung zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - C-101/12, Herbert Schaible - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 25 = BeckRS 2013, 81980 Rn. 25, beck-online).

    52 Abs. 1 GRCh lässt Einschränkungen der Ausübung der Rechte und Freiheiten - wie der unternehmerischen Freiheit - zu, sofern diese Einschränkungen gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Europäischen Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - C-101/12, Herbert Schaible - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 25 = BeckRS 2013, 81980 Rn. 27, beck-online, m.w.N.).

    Sie kann einer Vielzahl von Eingriffen der öffentlichen Gewalt unterworfen werden, die im allgemeinen Interesse die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit beschränken können (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Handlungen der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei zu beachten ist, dass dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 29, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - Rs. C-127/07, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. - Slg. 2008, I-9895, Rn. 47; EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - C-101/12, Herbert Schaible - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 77 = BeckRS 2013, 81980 Rn. 77, beck-online).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-272/15

    Swiss International Air Lines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Auch das Völkerrecht enthält keinen allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung von Drittländern (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-272/15, Swiss International - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 25 = NVwZ 2017, 546 Rn. 25, beck-online).

    Um die Handlungsmöglichkeiten der Union auf internationaler Ebene nicht einzuschränken, ist regelmäßig auch eine unterschiedliche Behandlung von Drittländern möglich, sodass insoweit ein äußerst weiter Spielraum besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-272/15, Swiss International - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 25 = NVwZ 2017, 546 Rn. 25, beck-online; EuGH, Urteil vom 10. März 1998 - Rs. C-122/95, Deutschland/Rat - Slg.1998, I-973 Rn. 56 f.).

  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 A 1.08

    Abgeordnete, Transparenzregeln, Verhaltensregeln, Tätigkeiten neben dem Mandat,

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Ein Anspruch des rechtmäßig belasteten Bürgers auf "Gleichheit im Unrecht" besteht dagegen nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 A 1.08 -, BVerwGE 135, 77-100, Rn. 49).

    Auch in solchen Fällen könnte unter Durchbrechung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein Gleichheitsverstoß zu Lasten der im Einklang mit dem Gesetz belasteten Gruppe anzunehmen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 A 1.08 -, BVerwGE 135, 77-100, Rn. 51 m.w.N.).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist eine unterschiedliche Behandlung gerechtfertigt, wenn sie auf einem objektiven und angemessenen Kriterium beruht, d. h., wenn sie im Zusammenhang mit einem rechtlich zulässigen Ziel steht, das mit der in Rede stehenden Regelung verfolgt wird, und wenn diese unterschiedliche Behandlung in angemessenem Verhältnis zu dem mit der betreffenden Behandlung verfolgten Ziel steht (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - Rs. C-127/07, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a. - Slg. 2008, I-9895, Rn. 47; EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2013 - C-101/12, Herbert Schaible - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 77 = BeckRS 2013, 81980 Rn. 77, beck-online).

    Allerdings kommt dem (Unions-)Gesetzgeber auch insofern ein weites Ermessen bzw. ein weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - Rs. C-127/07, Arcelor - Slg. 2008, I-09895, Rn. 57; EuG, Urteil vom 11. September 2002 - Rs. T-13/99, Pfizer - Slg. 2002, II-3305, Rn. 480).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-134/15

    Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 -

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Der EuGH hat bei einer Pflicht zur Etikettierung der Preisauszeichnung im Einzelhandel die Anwendbarkeit des Art. 15 GRCh verneint und stattdessen Art. 16 GRCh angewandt (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2016 - Rs. C-134/15, Lidl - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 26 ff. = LMuR 2016, 240, 242, beck-online).

    Umgekehrt dürfte Art. 16 der Charta einschlägig sein in Bezug auf juristische Personen und die Art und Weise, wie ein bestehendes Unternehmen oder ein bereits gewählter Beruf betrieben bzw. ausgeübt wird und geregelt ist (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Bobek vom 16. März 2016 - C-134/15, Lidl - Rn. 26 ff., veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung) = BeckRS 2016, 80481, beck-online).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-285/06

    Schneider - Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 - Verordnung (EG) Nr. 753/2002 -

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Nach dem Unionsrecht ist für die Frage der Irreführung darauf abzustellen, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher die fragliche Angabe (bzw. hier Aufmachung) wahrscheinlich auffassen wird (vgl. EuGH, Urteile vom 16. Juli 1998 - Rs. C-210/96, Gut Springenheide und Tusky - Slg. I-4657, 4681 Rn. 31 = NJW 1998, 3183 Rn. 31 und vom 28. Januar 1999 - Rs. C-303/97, Sektkellerei Kessler - Slg. I-513, 532 Rn. 38; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak vom 25. Oktober 2007, Rs. C-285/06, Schneider - Slg. 2008 I-01501, Rn. 57).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 9.04

    Wehrpflicht; allgemeine Wehrpflicht; Wehrgerechtigkeit.

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein qualifizierter Gleichheitsverstoß in Gestalt einer den Bürger gezielt benachteiligenden Willkürentscheidung stets zur Aufhebung dieser Entscheidung führt, weil eine solche Willkürentscheidung von dem Betroffenen keinesfalls hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2005 - 6 C 9.04 -, BVerwGE 122, 331 S. 336 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142, 166).
  • EuG, 08.01.2003 - T-94/01

    Hirsch / EZB

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Steht der zuständigen Stelle beim Erlass von Vorschriften ein Ermessen zu, ist nur eine willkürliche oder im Verhältnis zum verfolgten Zweck offensichtlich unangemessene Differenzierung unzulässig (vgl. EuG, Urteil vom 8. Januar 2003 - Rs. T-94/01 - Hirsch, Slg. ÖD 2003, II-27 Rn. 51).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-444/15

    Associazione Italia Nostra Onlus

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Die richterliche Kontrolldichte ist auch hier auf eine bloße Vertretbarkeits- bzw. Evidenzprüfung reduziert (vgl. zu Art. 11 AEUV: Kahl in: Streinz, 3. Aufl. 2018, AEUV Art. 11 Rn. 55; vgl. zu Maßnahmen der Umweltpolitik nach Art. 191 AEUV: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - Rs. C-444/15, Associazione Italia Nostra Onlus - veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung), Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-134/15

    Lidl - Verordnung Nr. 543/2008 der Kommission - Vermarktungsnormen für

    Auszug aus VG Trier, 07.07.2021 - 8 K 424/21
    Umgekehrt dürfte Art. 16 der Charta einschlägig sein in Bezug auf juristische Personen und die Art und Weise, wie ein bestehendes Unternehmen oder ein bereits gewählter Beruf betrieben bzw. ausgeübt wird und geregelt ist (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Bobek vom 16. März 2016 - C-134/15, Lidl - Rn. 26 ff., veröffentlicht in der digitalen Sammlung (Allgemeine Sammlung) = BeckRS 2016, 80481, beck-online).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - 3 L 149/09

    Nitrit als Zusatzstoff zu einer Zutat ist nicht kennzeichnungspflichtig, soweit

  • EuGH, 10.03.1998 - C-122/95

    DISKRIMINIERUNG VON IMPORTEUREN VON BANANEN AUS BESTIMMTEN LATEINAMERIKANISCHEN

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10809/08

    Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

  • VGH Hessen, 30.09.1997 - 8 TG 3398/97

    Abfüllen schäumender, alkoholhaltiger Getränke in Schaumweinflaschen

  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 5.08

    Wein; Weinbezeichnung; geregelte fakultative Angabe; ergänzender traditioneller

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

  • BFH, 17.05.2017 - V R 52/15

    Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht