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   VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21.TR   

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VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21.TR (https://dejure.org/2022,2468)
VG Trier, Entscheidung vom 08.02.2022 - 7 K 3107/21.TR (https://dejure.org/2022,2468)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Februar 2022 - 7 K 3107/21.TR (https://dejure.org/2022,2468)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer muss Schüler während der Corona-Tests beaufsichtigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos - Corona-Virus

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Lehrkräfte müssen Coronatests beaufsichtigen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lehrkräfte zur Aufsicht bei Coronatests verpflichtet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrer muss Schüler während der Corona-Tests beaufsichtigen - Der Aufgabenbereich einer Lehrkraft erstreckt sich auch auf die organisatorische Unterstützung des allgemeinen Schulbetriebs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21

    Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Das Beibringen neuer Kompetenzen und das Beobachten bzw. Überprüfen, ob diese richtig anwendet werden, gehört zu den Kernkompetenzen und -aufgaben von Lehrkräften (OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, Rn. 72; HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 21; beide juris).

    Außerdem sind die verwendeten Test-Kits für die hier maßgebliche Verwendung zugelassen, denn sie verfügen entweder über eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder über eine CE-Kennzeichnung (Bundesministerium für Gesundheit a.a.O.; vgl. hierzu auch: OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 92; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 - OVG 11 S 56/21 -, Rn. 67, juris).

    Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung des staatlichen Schutz- und Bildungsauftrags steht die Verarbeitung der Gesundheitsdaten hierzu auch nicht außer Verhältnis (für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 15 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 a.a.O., Rn. 69; für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO: HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, Rn. 51, juris und OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 99; zum legitimen Zweck: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 32).

    Im Übrigen ist zu sehen, dass sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte gemäß § 37 BeamtStG bzw. § 3 Abs. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV- L - zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (OVG NRW, Beschlüsse vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 100 und vom 6. September 2021 a.a.O., Rn. 25).

  • VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20

    Grundschullehrerin darf während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Das Beibringen neuer Kompetenzen und das Beobachten bzw. Überprüfen, ob diese richtig anwendet werden, gehört zu den Kernkompetenzen und -aufgaben von Lehrkräften (OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, Rn. 72; HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 21; beide juris).

    Folglich muss ein gerechter Ausgleich zwischen der Einsatzpflicht des Beamten und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn dergestalt erfolgen, dass von der Einsatzpflicht grundsätzlich nur nach dem Maßstab der Unzumutbarkeit abgewichen werden darf (HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 a.a.O., Rn. 10; Sobotta, in: jurisPR-ArbR 11/2021 Anm. 2, Abschnitt D.).

    Das nach alledem verbleibende (Rest-)Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 während der von ihm beaufsichtigten Selbsttestungen und einer anschließenden Erkrankung an COVID-19 ist dem Kläger zuzumuten (so auch in einem vergleichbaren Fall: HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 a.a.O., Rn. 18).

  • OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21

    Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Zudem können diese Tests von jeder Person ohne medizinische Vorkenntnisse an sich selbst durchgeführt werden (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, Internetauftritt "Zusammen gegen Corona", Abschnitt "Selbsttest für den Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2", abrufbar unter https://www.zusammengegencorona.de/testen/selbsttest-fuer-dennachweis-des-coronavirus-sars-cov-2), sodass es für Lehrkräfte auch ohne medizinische Vorkenntnisse möglich ist, den Schülern die technische Verfahrensweise bei der Selbsttestung zu erklären und diesen Vorgang anschließend zu überwachen (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 - 3 B 114/21 -, Rn. 8, juris).

    Die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können sich gemäß § 14 Abs. 1 CoBeLVO für die Durchführung eines Tests zu Hause oder für einen professionellen Test entscheiden, sodass sie es letztendlich selbst in der Hand haben, über die Intensität des körperlichen Eingriffs - sofern man einen solchen überhaupt annimmt (dies verneinend: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 7) - zu bestimmen (VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 42).

    Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung des staatlichen Schutz- und Bildungsauftrags steht die Verarbeitung der Gesundheitsdaten hierzu auch nicht außer Verhältnis (für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 15 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 a.a.O., Rn. 69; für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO: HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, Rn. 51, juris und OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 99; zum legitimen Zweck: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 32).

  • VG Münster, 03.05.2021 - 5 L 276/21

    Verpflichtung von Lehrkräften zur Beaufsichtigung von Corona-Tests rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Durch die Aufforderung, die Schüler bei der Durchführung der Antigen-Selbsttests (SARS-CoV-2) - im Folgenden kurz: Selbsttestung - anzuleiten, zu beaufsichtigen und zu betreuen, die Tests vor- und nachzubereiten sowie die Ergebnisse zu dokumentieren und an die Schulleitung weiterzuleiten, wird dem Kläger ein bestimmtes Handeln innerhalb der Schule während des Schulbetriebs auferlegt, das ihn nicht als Privatperson betrifft (so auch VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 5 L 276/21 -, Rn. 3; vgl. zum Maßstab: BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 30.78 -, Rn. 15 und vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, Rn. 10; alle juris).

    Zudem ist die besondere pädagogische Kompetenz der Lehrkräfte für diese Aufgabe unverzichtbar, da auf diese Weise den besonderen psychologischen Bedürfnissen der Schüler - etwa bei einem positiven Testergebnis - Rechnung getragen werden kann (so im Ergebnis auch: VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 a.a.O., Rn. 22).

    dem beklagten Land bereits deshalb eingeschränkt, weil er sich in seiner Funktion als Lehrkraft und seiner damit zusammenhängenden Dienstleistungspflicht einer allgemeinen Infektionsgefährdung in Bezug auf sämtliche Infektionserkrankungen auszusetzen hat (VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 a.a.O., Rn. 14; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 a.a.O., Rn. 16).

  • VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21

    Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Damit steht allein die Rechtmäßigkeit der vom Kläger zu übernehmenden Beaufsichtigung, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der nunmehr in §§ 32 S. 1, 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 4 und Nr. 7 IfSG i.V.m. § 14 Abs. 1 der Dreißigsten Corona Bekämpfungsverordnung Rheinland- Pfalz - CoBeLVO - vorgesehenen Testpflicht für Schüler in Frage (vgl. zu dieser Problematik etwa: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 4 K 407/21.KO -, ESOVGRP).

    Die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können sich gemäß § 14 Abs. 1 CoBeLVO für die Durchführung eines Tests zu Hause oder für einen professionellen Test entscheiden, sodass sie es letztendlich selbst in der Hand haben, über die Intensität des körperlichen Eingriffs - sofern man einen solchen überhaupt annimmt (dies verneinend: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 7) - zu bestimmen (VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 42).

    Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung des staatlichen Schutz- und Bildungsauftrags steht die Verarbeitung der Gesundheitsdaten hierzu auch nicht außer Verhältnis (für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 15 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 a.a.O., Rn. 69; für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO: HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, Rn. 51, juris und OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 99; zum legitimen Zweck: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 32).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Zudem ist der Kläger analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt (grundlegend zu diesem Erfordernis im Rahmen einer Feststellungsklage: BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 1990 - 7 B 71.90 -, Rn. 2 ff.; s.a. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 2 C 24.13 -, Rn. 16; beide juris), da - wie soeben ausgeführt - seine persönlichen Rechte betroffen sind.

    Zudem könnte eine (weitergehende) Nichtbefolgung der Weisung durch den Kläger zu einer für ihn nachteiligen dienstlichen Beurteilung oder gar einer disziplinarischen Ahndung führen; dieses Risiko ohne Möglichkeit der gerichtlichen Vorabklärung einzugehen ist für ihn unzumutbar (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 a.a.O., Rn. 15).

    Die Weisungsbefugnis des Dienstherrn hat zur Folge, dass eine ununterbrochene Weisungsabhängigkeit auch für nachgeordnete Amtswalter hergestellt wird (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 a.a.O., Rn. 31).

  • VG Schleswig, 19.01.2021 - 12 B 1/21

    Corona-Krise; Weigerung eines Lehrers, der einer Risikogruppe angehört,

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Demzufolge kann gerade in einer pandemischen Lage vom Dienstherrn kein allumfassender Gesundheitsschutz erwartet werden (VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 12 B 1/21 -, Rn. 16, juris).

    dem beklagten Land bereits deshalb eingeschränkt, weil er sich in seiner Funktion als Lehrkraft und seiner damit zusammenhängenden Dienstleistungspflicht einer allgemeinen Infektionsgefährdung in Bezug auf sämtliche Infektionserkrankungen auszusetzen hat (VG Münster, Beschluss vom 3. Mai 2021 a.a.O., Rn. 14; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Januar 2021 a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 56.21

    Verbot des Zutritts zu Schulen ohne, für die Teilnahme am Präsenzunterricht

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Außerdem sind die verwendeten Test-Kits für die hier maßgebliche Verwendung zugelassen, denn sie verfügen entweder über eine Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder über eine CE-Kennzeichnung (Bundesministerium für Gesundheit a.a.O.; vgl. hierzu auch: OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 92; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 - OVG 11 S 56/21 -, Rn. 67, juris).

    Mit Blick auf die erhebliche Bedeutung des staatlichen Schutz- und Bildungsauftrags steht die Verarbeitung der Gesundheitsdaten hierzu auch nicht außer Verhältnis (für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO: SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 a.a.O., Rn. 15 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2021 a.a.O., Rn. 69; für eine Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO: HambOVG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, Rn. 51, juris und OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 a.a.O., Rn. 99; zum legitimen Zweck: VG Koblenz, Urteil vom 28. Oktober 2021 a.a.O., Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 3 A 10854/15

    Pflichtverletzung eines leitenden Ministerialbeamten

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Eine Weisung des Dienstherrn muss, damit sie rechtmäßig ist, im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen (OVG RP, Beschluss vom 16. März 2016 - 3 A 10854/15.OVG -, Rn. 39, ESOVGRP).

    Eine dienstliche Anweisung ist in diesem Zusammenhang erst dann rechtswidrig, wenn sie die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten verletzt (OVG RP, Beschluss vom 16. März 2016 a.a.O., Rn. 39).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21
    Hierzu gehört insbesondere, dass dem Beamten nur amtsgemäße Aufgaben übertragen werden dürfen, d.h. solche Aufgaben, die seinem Amt im statusrechtlichen und abstraktfunktionalen Sinn entsprechen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 -, Rn. 24, juris m.w.N.).

    Auch traditionelle Leitbilder können zur inhaltlichen Konkretisierung beitragen (BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 13 B 695/21

    Durchführung der Tests in Schulen als erforderliche Schutzmaßnahme zur

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 10.93

    Rede des Kultusministers - § 48 BRRG, beamtenrechtliche Fürsorgepflicht gilt auch

  • OVG Hamburg, 21.06.2021 - 1 Bs 114/21

    Zur Testpflicht in Schulen gemäß Ziffer 1.2 des Muster-Corona-Hygieneplans für

  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 71.90

    Klagebefugnis bei der Feststellungsklage - Unterbleiben der notwendigen Beiladung

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 14.14

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; unmittelbare Gruppenwahl;

  • BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14

    TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag;

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1117/94

    Weigerung von Beamten als Streikbrecher zu fungieren kann ein Dienstvergehen

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2010 - 5 LA 483/08

    Anspruch eines Justizhauptsekretärs auf amtsangemessene Beschäftigung;

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • VG Wiesbaden, 20.01.2023 - 28 L 42/22

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der

    Eine Grenze wäre hier folglich erst zu ziehen, wenn vom Antragsteller eine körperliche Interaktion mit den Schülern verlangt worden wäre, was aber hier gerade nicht der Fall gewesen ist (vgl. VG Trier, Urteil vom 8. Februar 2022 - 7 K 3107/21.TR -, juris).
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