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   VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17.TR   

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VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17.TR (https://dejure.org/2017,37681)
VG Trier, Entscheidung vom 08.03.2017 - 7 K 76/17.TR (https://dejure.org/2017,37681)
VG Trier, Entscheidung vom 08. März 2017 - 7 K 76/17.TR (https://dejure.org/2017,37681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 2 S 2 AsylVfG 1992, § 13 Abs 2 S 3 AsylVfG 1992, § 24 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 24 Abs 1 S 3 AsylVfG 1992, § 24 Abs 1 S 4 AsylVfG 1992
    Verpflichtungsklage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Erteilung des subsidiären Schutzstatus ohne Anhörung des Asylbewerbers durch das Bundesamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16

    Anhörung ; Asylverfahren; Durchentscheiden; isoliert; Anfechtungsklage;

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    In Asylerstverfahren ist eine Verpflichtungsklage in der Form der Bescheidungsklage in den Fällen einer entgegen §§ 24, 25 AsylG (juris: AsylVfG 1992) fehlenden persönlichen Anhörung der Asylantragstellers statthaft, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Sachentscheidung getroffen hat (vgl. hierzu unter Annahme der Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage: VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris).

    In Anbetracht dessen wird in weiten Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile auch im Falle einer entgegen §§ 24, 25 AsylG fehlenden oder unzulänglichen Anhörung des Asylantragstellers durch das Bundesamt keine Verpflichtung zum "Durchentscheiden" angenommen (vgl. hierzu nur VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris Rn. 25 mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen bei in diesen Fällen jedoch angenommener Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; a. A. OVG Münster, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 4 A 3051/15.A - juris).

    § 46 VwVfG ist vorliegend schon grundsätzlich nicht anwendbar, da die asylrechtlichen Verfahrensrechte dem Betroffenen jedenfalls im Lichte des geltenden Unionsrechts eine vom materiellen Recht unabhängige, eigene und selbständig durchsetzbare Verfahrensposition gewährleisten, deren Verletzung ungeachtet einer möglichen Ergebniskausalität zu einem Aufhebungsanspruch führt (vgl. VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris Rn. 62 ff.).

    So hat der EuGH mit Blick auf den hohen Stellenwert des Anhörungsrechts in einer Entscheidung zu dem irischen Flüchtlingsrecht hinsichtlich der Ausgestaltung der asylverfahrensrechtlichen Anhörung von einer Berücksichtigung der Ergebniskausalität abgesehen (vgl. hierzu ausführlich, auch unter Bezugnahme auf die entsprechende Entscheidung des EuGH vom 22. November 2012 - C 277/11 -: VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris Rn. 75 ff.).

  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    Eine persönliche Anhörung der Asylantragsteller ist nicht gemäß § 24 Abs. 1 S. 5 AsylG (juris: AsylVfG 1992) entbehrlich, wenn der Antragsteller in einem ihm ausgehändigten Formularfragebogen erklärt hat, seinen Antrag nach § 13 Abs. 2 S. 2 AsylG auf die Zuerkennung internationalen Schutzes zu beschränken, das Bundesamt in der Folge jedoch einem solchermaßen beschränkten Antrag nur zum Teil - durch Zuerkennung des subsidiären Schutzes - stattgegeben hat (vgl. hierzu: VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2016 - A 5 K 1495/16 - juris Rn. 17).

    Die Kläger haben vor diesem Hintergrund mit ihrer Beschränkung in keiner Weise erklärt, dass sie auch mit der bloßen Gewährung subsidiären Schutzes ohne persönliche Anhörung einverstanden wären (vgl. hierzu: VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2016 - A 5 K 1495/16 - juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2017 - 4 A 3051/15

    Spruchreifmachen eines Asylverfahrens im Falle eines fehlerhaften Unterbleibens

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    In Anbetracht dessen wird in weiten Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile auch im Falle einer entgegen §§ 24, 25 AsylG fehlenden oder unzulänglichen Anhörung des Asylantragstellers durch das Bundesamt keine Verpflichtung zum "Durchentscheiden" angenommen (vgl. hierzu nur VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris Rn. 25 mit umfangreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen bei in diesen Fällen jedoch angenommener Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; a. A. OVG Münster, Beschluss vom 13. Januar 2017 - 4 A 3051/15.A - juris).

    Auch aus der bereits zu Beginn zitierten Entscheidung des OVG Münster vom 13. Januar 2017 - 4 A 3051/15.A - kann nicht geschlussfolgert werden, dass bei - fehlerhaft - unterbliebener Anhörung ausschließlich und ohne jegliche Ausnahme bei vorliegender Sachentscheidung des Bundesamtes die Spruchreife herzustellen ist.

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    Die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Asylrecht beziehen sich regelmäßig auf die Fälle, in denen zuvor keine Sachentscheidung der Ausgangsbehörde ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 14 ff. für einen abgelehnten Zweit- / Folgeantrag; BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264.94 - juris Rn. 14 ff. und vom 5. September 2013 - 10 C. 1.13 - juris Rn. 14 für rechtsirrige Verfahrenseinstellungen wegen Nichtbetreibens; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32/14 - juris Rn. 14 für "Dublin-Fälle").

    So stellt das Bundesverwaltungsgericht sowohl die Verpflichtung der Behörde zur persönlichen Anhörung als auch zur umfassenden Sachaufklärung sowie der Erhebung der erforderlichen Beweise von Amts wegen ohne die einmonatige Präklusionsfrist, wie sie für das Gerichtsverfahren in § 74 Abs. 2 AsylG i.V.m. § 87b Abs. 3 VwGO vorgesehen ist, heraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - 9 C 264/94 - juris Rn. 16 im Falle einer fehlenden Sachentscheidung durch das Bundesamt).

  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    So hat der EuGH mit Blick auf den hohen Stellenwert des Anhörungsrechts in einer Entscheidung zu dem irischen Flüchtlingsrecht hinsichtlich der Ausgestaltung der asylverfahrensrechtlichen Anhörung von einer Berücksichtigung der Ergebniskausalität abgesehen (vgl. hierzu ausführlich, auch unter Bezugnahme auf die entsprechende Entscheidung des EuGH vom 22. November 2012 - C 277/11 -: VG Düsseldorf, Vergleich vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris Rn. 75 ff.).
  • VG Meiningen, 03.04.1998 - 8 K 20107/96
    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    In Anbetracht dessen, der hier vorliegenden Sachentscheidung und der eindeutigen gesetzgeberischen Gestaltung, eine isolierte Aufhebung nach § 113 Abs. 3 VwGO nur für Anfechtungsklagen zuzulassen, verbietet sich nach Ansicht der Kammer eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 3 VwGO auf die vorliegende Verpflichtungssituation (vgl. zur Unanwendbarkeit des § 113 Abs. 3 VwGO auf Verpflichtungssituationen: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1998 - 9 C 45/97; VwGO, Kopp/Schenke, 22. Auflage 2016, § 113 Rn. 166; a. A. VG Meiningen, Urteil vom 3. April 1998 - 8 K 20107/96.ME - juris Rn. 18. m.w.N. zur Rspr., die eine isolierte Anfechtungsklage als statthaft erachtet.
  • VG Osnabrück, 14.10.2015 - 5 A 390/15

    Angemessene Frist; Arbeitsüberlastung; Asylerstantrag; Durchentscheiden;

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    So kann eine Anhörung durch das Gericht in der mündlichen Verhandlung die in Art. 15 der Richtlinie 2013/32/EU vorgesehenen Anforderungen an die persönliche Anhörung nicht stets wahren, wonach eine solche ohne die Anwesenheit von Familienangehörigen stattfindet und auf entsprechendes Ersuchen des Asylantragstellers - soweit möglich - vorzusehen ist, dass die Anhörungen von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt werden (vgl. insoweit auch für die nicht bestehende Verpflichtung zum "Durchentscheiden" bei Untätigkeitsklagen: VG Osnabrück, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 5 A 390/15 - juris Rn. 45 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    Die in diesem Zusammenhang ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Asylrecht beziehen sich regelmäßig auf die Fälle, in denen zuvor keine Sachentscheidung der Ausgangsbehörde ergangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 - juris Rn. 14 ff. für einen abgelehnten Zweit- / Folgeantrag; BVerwG, Urteile vom 7. März 1995 - 9 C 264.94 - juris Rn. 14 ff. und vom 5. September 2013 - 10 C. 1.13 - juris Rn. 14 für rechtsirrige Verfahrenseinstellungen wegen Nichtbetreibens; BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2015 - 1 C 32/14 - juris Rn. 14 für "Dublin-Fälle").
  • VG Aachen, 09.07.1996 - 4 K 5334/94
    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    Der sich daraus ergebenden unterschiedlichen Bedeutung der Anhörung entspricht es, dass das Bundesamt - wovon das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausdrücklich ausgeht - vormals bereits dann von einer Anhörung absehen konnte, wenn es den Sachverhalt als geklärt ansah (§ 12 Abs. 4 AsylVfG 1982), während es nunmehr nach § 24 Abs. 1 S. 4 bis S. 6 AsylG nur noch dann von vornherein auf die persönliche Anhörung verzichten darf, wenn es den Antragsteller als Asylberechtigten anerkennen will, er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist, das Bundesamt einem nach § 13 Abs. 2 S. 2 AsylG auf die Zuerkennung internationalen Schutzes beschränkten Asylantrag stattgeben will oder ein Asylantrag für ein im Bundesgebiet geborenes Kind unter sechs Jahren gestellt wird (vgl. hierzu insgesamt: VG Aachen, Urteil vom 9. Juli 1996 - 4 K 5334/94.A - juris bei in diesen Fällen jedoch angenommener Statthaftigkeit einer isolierten Anfechtungsklage).
  • BVerwG, 09.03.1982 - 9 B 360.82
    Auszug aus VG Trier, 08.03.2017 - 7 K 76/17
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. November 1983 - 9 B 10044.82 - das Rechtsschutzinteresse für eine auf Mängel des Verwaltungsverfahrens gestützte Bescheidungsklage im Rahmen eines Asylverfahrens verneint und in dem Beschluss vom 9. März 1982 - 9 B 360.82 - auch im Falle einer unterbliebenen persönlichen Anhörung des Asylbewerbers die grundsätzliche Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zum "Durchentscheiden" angenommen hat, kann dies bereits deswegen nicht mehr fortgelten, da diese Entscheidungen noch zu dem früheren Asylverfahrensrecht ergangen sind.
  • BVerwG, 21.11.1983 - 9 B 10044.82

    Mängel des Verwaltungsverfahrens - Verpflichtungsklage - Spruchreife -

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

  • VG Minden, 21.09.2018 - 10 K 3037/18

    Anfechtungsklage, isolierte Rechtsschutzbedürfnis Asylverfahren Anhörung,

    vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A -, juris Rn. 22, und vom 10. Mai 2017 - 5 K 6526/17.A -, juris Rn. 30 ff.; VG Köln, Urteil vom 24. Januar 2018 - 19 K 7465/16.A -, juris Rn. 14 f.; VG Freiburg, Urteil vom 13. April 2018 - A 4 K 6467/17 -, juris Rn. 19 ff.; ähnlich VG München, Urteil vom 17. Februar 2016 - M 2 K 15.31625 -, juris Rn. 28 ff. (Einzelfallbetrachtung); VG Trier, Urteil vom 8. März 2017 - 7 K 76/17.TR -, juris Rn. 13 ff. (Bescheidungsklage); a.A. (Verpflichtungsklage) VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2016 - A 5 K 1495/16 -, juris Rn. 18; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 2017 - 6 A 257/16 -, AuAS 2017, 65 (juris Rn. 17 ff.); VG München, Gerichtsbescheid vom 8. September 2017 - M 21 K 16.34644 -, juris Rn.14.
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2020 - 2 LB 452/18

    Anhörung; Anhörungspflicht; Minderjähriger

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage in einem Fall, in dem das Bundesamt eine nach §§ 24, 25 AsylG gebotene Anhörung eines Asylbegehrenden zu Unrecht unterlässt, fraglich bzw. an besondere Voraussetzungen gebunden ist (vgl. hierzu etwa VG Trier, Urt. v. 8.3.2017 - 7 K 76/17.TR -, juris Rn. 13 ff.; VG Sigmaringen, Urt. v. 23.11.2016 - A 5 K 1495/16 -, juris Rn. 18).
  • VG Freiburg, 13.04.2018 - A 4 K 6467/17

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei einem Anhörungsmangel seitens des

    Demgegenüber entspricht es ständiger jüngerer Rechtsprechung der Kammer und nicht weniger Kammern anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2016 - 6 K 12579/16.A - und VG Trier, Urteil vom 08.03.2017 - 7 K 76/17.TR -, juris, m.w.N.), dass eine isolierte Anfechtung eines ablehnenden Asylbescheids bei einem Anhörungsmangel statthaft ist; für eine obergerichtliche Klärung bestand offensichtlich seither keine Gelegenheit.
  • VG Minden, 21.09.2018 - 10 K 2412/18
    vgl. VG Düsseldorf, Urteile vom 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A -, juris Rn. 22, und vom 10. Mai 2017 - 5 K 6526/17.A -, juris Rn. 30 ff.; VG Köln, Urteil vom 24. Januar 2018 - 19 K 7465/16.A -, juris Rn. 14 f.; VG Freiburg, Urteil vom 13. April 2018 - A 4 K 6467/17 -, juris Rn. 19 ff.; ähnlich VG München, Urteil vom 17. Februar 2016 - M 2 K 15.31625 -, juris Rn. 28 ff. (Einzelfallbetrachtung); VG Trier, Urteil vom 8. März 2017 - 7 K 76/17.TR -, juris Rn. 13 ff. (Bescheidungsklage); a.A. (Verpflichtungsklage) VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2016 - A 5 K 1495/16 -, juris Rn. 18; VG Lüneburg, Urteil vom 27. Januar 2017 - 6 A 257/16 -, AuAS 2017, 65 (juris Rn. 17 ff.); VG München, Gerichtsbescheid vom 8. September 2017 - M 21 K 16.34644 -, juris Rn.14.
  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 1 K 1690/17
    Bei einem Anhörungsmangel im Asylverfahren ist nur die Anfechtungsklage und nicht etwa die Verpflichtungsklage statthaft, weil in diesen Fällen, auch wenn das Bundesamt gleichwohl eine materielle Entscheidung getroffen hat, eine Pflicht der Verwaltungsgerichte zum "Durchentscheiden" nicht besteht (Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil v. 12. August 2019 - VG 1 K 416/17.A - unveröffentlicht; Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil v. 13. April 2018 - A 4 K 6467/17 - juris, Leitsatz und Rn. 19; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 28. November 2016 - 6 K 12579/16.A - juris, Leitsatz; a.A.: Verwaltungsgericht Trier, Urteil v. 8. März 2017 - 7 K 76/17.TR -, juris).
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