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   VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18.TR   

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VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18.TR (https://dejure.org/2018,16951)
VG Trier, Entscheidung vom 08.05.2018 - 7 L 1318/18.TR (https://dejure.org/2018,16951)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 7 L 1318/18.TR (https://dejure.org/2018,16951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Dienstposten mit Führungsverantwortung nach Referendarzeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, Rn. 29 ff., juris, m. w. N.).

    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015, a. a. O, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Er kann sich zwar auf das Vorliegen eines Anordnungsgrundes berufen, denn ihm würden ohne ein sofortiges gerichtliches Eingreifen Rechtsnachteile drohen, die in einem späteren Hauptsacheverfahren nicht zu beheben wären, da der Beigeladene durch die Übertragung des streitgegenständlichen Dienstpostens zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung erlangen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. März 2017 - 10 B 11626/16 -, Rn. 3 ff., juris; bestätigend: OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 2 B 10279/17 - Rn. 20 ff., juris).

    Anders als bei Beurteilungsbeiträgen sind Erst- und Zweitbeurteiler bei "externen" Zeugnissen - wie hier - nicht dazu angehalten, diese bei der von ihnen zu erstellenden Beurteilung zu berücksichtigen bzw. einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 2 B 10279/17 -, juris, zum Beurteilungsbeitrag).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Zwar besteht grundsätzlich ein Gebot der Anknüpfung von Beurteilungszeiträumen an den jeweils vorangegangenen Zeitraum (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. September 2017, a. a. O., Rn. 27, juris).

    Da Eilverfahren in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren nach aktueller Rechtsprechung regelmäßig die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernehmen (OVG RP, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, Rn. 64, juris), ist für die Streitwertberechnung der sog. kleine Gesamtstatus maßgeblich, ohne den sich hieraus ergebenden Wert nach Ziff. 1.5 des Streitwertkataloges nochmals zu vermindern.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Wird dieses subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung verlangen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, offen sind; dies wird bejaht, wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13, juris).

    Ungeachtet dessen könnte der Antragsteller - selbst wenn seine eigene Beurteilung oder die des Beigeladenen an einem Fehler leiden würde - auch deshalb keine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, weil seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, nicht offen sind (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 12437/90

    Eröffnung der dienstlichen Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungsgespräch

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Die Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften führt demzufolge in der Regel nicht schon als solche zur Rechtswidrigkeit der am Ende des Verfahrens stehenden Entscheidung (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 A 12437/90 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Soweit der Antragsteller einwendet, dass Beurteilungen von beförderten Beamten im neuen Amt regelmäßig schlechter ausfallen als diejenigen im vorangegangenen niedriger eingestuften Amt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. September 2000, - 10 A 11056/00 -, Rn. 2, juris, m. w. N.) und der Dienstherr diesem Erfahrungssatz bei der Beurteilung des Beigeladenen durch Herabsetzung nur eines Einzelmerkmals von A auf B nicht hinreichend Rechnung getragen habe, vermag sein pauschaler Vortrag, der auf die Leistungen des Beigeladenen in keiner Weise Bezug nimmt, nicht zu überzeugen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Die im Arbeitszeugnis bescheinigten Tätigkeiten weisen erkennbar bereits keinen hinreichenden Bezug zu seinem statusrechtlichen Amt als Forstrat auf, dessen Leistungen es allerdings im Rahmen der Beurteilung zu bewerten gilt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Februar 1996 - 10 B 13738/95 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Einzig in den Fällen des Beurteilungsgleichstandes steht es im Ermessen des Dienstherrn, den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ausschlaggebendes Gewicht beizumessen (OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 B 1786/07 -, Rn. 32, juris), was vorliegend nicht geschehen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1318/18
    Dazu gehört, dass ein Eilantrag, gerichtet auf die Freihaltung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle, bis zum Abschluss des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens, nur dann Erfolg haben kann, wenn der Antragsteller, der sich zur Begründung seines Eilantrages auf die Fehlerhaftigkeit der eigenen dienstlichen Beurteilung - oder derjenigen des Konkurrenten - beruft, dies in einer Weise glaubhaft gemacht hat, dass der geltend gemachte Beurteilungsfehler für das Gericht offensichtlich wird (vgl. OVG RP, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, ESOVGRP und juris; bestätigend: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. August 2015 - 2 B 10664/15 -, juris).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95

    Gebot der Bestenauslese; Beförderung der Beamten; Bundesgrenzschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
  • VG Stuttgart, 25.05.2022 - 9 K 4218/20

    Recht auf Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen; Kriterien zur Bildung einer

    Dass der Vorbeurteiler sich diese Kenntnisse nicht im Wege eines schriftlichen Berichts verschafft hat, steht dem nicht entgegen, da es insoweit im Ermessen des Vorbeurteilers liegt, in welcher Weise er die erforderlichen Kenntnisse über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten erlangt (vgl. VG Trier, Beschluss vom 08.05.2018 - 7 L 1318/18.TR -, juris Rn. 36 mit Verweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.2011 - 2 B 10724/11 -).
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