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   VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08.TR   

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https://dejure.org/2009,24109
VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08.TR (https://dejure.org/2009,24109)
VG Trier, Entscheidung vom 10.03.2009 - 5 K 378/08.TR (https://dejure.org/2009,24109)
VG Trier, Entscheidung vom 10. März 2009 - 5 K 378/08.TR (https://dejure.org/2009,24109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz i.S.d. § 19 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08
    Demzufolge kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nur in Betracht, wenn mehr für einen Erfolg des Rechtsbehelfs als für einen Misserfolg spricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, AS 18, S. 381).
  • OLG München, 24.09.1984 - 11 W 2509/84

    Aufschiebende Wirkung; Aufschiebende Wirkung der Erinnerung; Erinnerung gegen den

    Auszug aus VG Trier, 10.03.2009 - 5 K 378/08
    Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist mangels gesetzlicher Grundlage im Gerichtskostengesetz nicht gegeben (vgl. OLG München, Beschluss vom 24. September 1984 - 11 W 2509/84 -, MDR 1985, S. 333; Hartmann a.a.O.).
  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11

    Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der

    Dass nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bereits bei Einlegung einer Erinnerung (und nicht erst nach deren Zurückweisung und nach {im Finanzprozess nicht gegebener} Beschwerde) die aufschiebende Wirkung von dem für die Erinnerung zuständigen Gericht angeordnet werden kann, ergibt sich eindeutig aus dem - im Unterschied zu § 5 Abs. 4 Satz 4 a.F. übersichtlicheren - Aufbau und dem Wortlaut der Vorschrift (vgl. Sächsisches OVG vom 30. März 2009 5 B 281/09 , NVwZ-RR 2009, 702, [...]; VG Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR , [...]; entgegen Hartmann, Kostengesetze, 41. A., Rd. 44).

    Im Übrigen ist für Entscheidungen nach § 8 Abs. 1 Satz 3 JBeitrO oder § 66 Abs. 7 GKG von vornherein kein Rechtsmittel gegeben (vgl. VG Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR , [...], Rd. 9; ferner OLG München vom 24. September 1984 11 W 2509/84 , MDR 1985, 333).

  • VG München, 17.07.2012 - M 7 M 12.2883
    Die Beschränkung des Anordnungsverfahrens auf Fälle, in denen die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung begehrt wird (Hartmann, KostenG, 42. Aufl. 2012, GKG, RdNr. 44 zu § 66 ohne Begründung), ist aus dem Wortlaut des § 66 Abs. 7 GKG nicht ersichtlich (vgl. OVG Sachsen vom 30.3.2009 Az. 5 B 281/09 RdNr. 2; VG Trier vom 10.3.2009 Az. 5 K 378/08.TR RdNr. 2 -alle in juris-).

    Soweit der Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde, ist der Beschluss unanfechtbar ( OLG München vom 24.9.1984 Az. 11 W 2509/84 ; VG Trier vom 10.3.2009 a.a.O. RdNr. 9 -alle in juris-).

  • FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11

    Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung

    Dass nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bereits bei Einlegung einer Erinnerung (und nicht erst nach deren Zurückweisung und nach {im Finanzprozess nicht gegebener} Beschwerde) die aufschiebende Wirkung von dem für die Erinnerung zuständigen Gericht angeordnet werden kann, ergibt sich eindeutig aus dem - im Unterschied zu § 5 Abs. 4 Satz 4 a. F. übersichtlicheren - Aufbau und dem Wortlaut der Vorschrift (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 30. März 2009 5 B 281/09, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report -NVwZ-RR- 2009, 702, Juris; Verwaltungsgericht -VG- Trier vom 10. März 2009 5 K 378/08.TR, Juris; entgegen Hartmann, Kostengesetze, 41. A., Rd. 44).
  • OVG Sachsen, 30.03.2009 - 5 B 281/09

    Erinnerung; aufschiebende Wirkung; Anordnung; Kostenansatz

    Vielmehr zeigt die Zusammenfassung der Sätze 1 und 2 in einem eigenen Absatz 7 und die Voranstellung des Satzes 1 deutlich, dass beide prozessualen Konstellationen, nämlich die Erinnerung gegen den Kostenansatz und die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung, im Hinblick auf das Anordnungsverfahren gleich behandelt werden sollen (wie hier: VG Trier, Beschl. v. 10.3.2009 - 5 K 378/08.TR - offengelassen: BFH, Beschl. v. 22.11.2007 - X E 11/07 -, beide Entscheidungen zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 04.07.2014 - L 15 SF 184/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, bereits erfolgte Entscheidung über die

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 15.01.2015 - L 15 SF 314/14

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m. w. N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 314/14

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 15 SF 75/16

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. BFH, Beschluss vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m. w. N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 15 SF 247/15

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 31.01.2014 - L 15 SF 14/14

    Ist die Erinnerung gegen den Kostenansatz mit Beschluss vom gleichen Tag als

    Ob dies auf § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG zu stützen ist (vgl. Beschluss des BFH vom 13.09.2006, Az.: VII B 150/06) oder darauf, dass mangels gesetzlicher Grundlage im GKG ein Rechtsmittel nicht eröffnet ist (vgl. Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 10.03.2009, Az.: 5 K 378/08.TR - m.w.N.), kann dahingestellt bleiben.
  • LSG Bayern, 10.04.2015 - L 15 SF 82/15

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach Entscheidung

  • LSG Bayern, 18.12.2014 - L 15 SF 318/14

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Erinnerung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG

  • LSG Bayern, 08.12.2014 - L 15 SF 267/14

    Keine aufschiebende Wirkung bei Bestandskraft der Gerichtskostenfeststellung und

  • LSG Bayern, 16.04.2013 - L 15 SF 74/13

    Ist die Erinnerung gegen den Kostenansatz mit Beschluss vom gleichen Tag als

  • VG Würzburg, 18.03.2021 - W 8 M 20.31250

    Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Erinnerung gegen

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