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   VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08.TR   

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https://dejure.org/2008,25748
VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08.TR (https://dejure.org/2008,25748)
VG Trier, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 K 566/08.TR (https://dejure.org/2008,25748)
VG Trier, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 K 566/08.TR (https://dejure.org/2008,25748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der in einer Verwaltungsvorschrift angegebenen Schadstoff-Grenzwerte für die mit einer Sonderbetriebsplanzulassung genehmigte Verfüllung eines Tagebaus mit Fremdmassen; Vorrang der Grenzwerte einer Verwaltungsvorschrift vor den Vorsorgewerten des § ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.10.2008 - 7 C 48.07

    Feststellungsklage; Zulässigkeit; Rechtsverhältnis; Klageänderung;

    Auszug aus VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08
    Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der vorgenannten Verordnung nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 7 C 48.07 -).
  • BVerwG, 03.06.2004 - 7 B 14.04

    Klärschlammdeponie; Mineralstoffdeponie; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus VG Trier, 10.12.2008 - 5 K 566/08
    So wirken die durch die erhöhten Vorsorgeanforderungen der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung begründeten Pflichten auf die Rechtsstellung der Betreiber von Deponien auch dann rechtsgestaltend ein, wenn der Deponiebetrieb unbefristet durch bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugelassen wurde (BVerwG, Beschluss vom 03. Juni 2004 - 7 B 14/04 -, NVwZ 2004, S. 1246).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

    Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10.12.2008 (5 K 566/08.TR) dem vorgenannten Antrag zu 1) hinsichtlich der Vorsorgewerte nach der Bauabfallrichtlinie stattgegeben und hinsichtlich des Klageantrages zu 2) - des Einbaus des Bodenaushubs von 3.550 cbm aus dem Straßenbauprojekt K 25 - die Feststellungsklage abgewiesen.
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