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   VG Trier, 11.12.2019 - 5 K 1746/19.TR   

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https://dejure.org/2019,46107
VG Trier, 11.12.2019 - 5 K 1746/19.TR (https://dejure.org/2019,46107)
VG Trier, Entscheidung vom 11.12.2019 - 5 K 1746/19.TR (https://dejure.org/2019,46107)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 5 K 1746/19.TR (https://dejure.org/2019,46107)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2019 - 5 K 1746/19
    Mit Entscheidung der erkennenden Kammer vom 30. November 2016 - 5 K 4249/16.TR - und Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2018 - 6 A 11945/17.OVG - wurde die Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft ... GdbR dazu verurteilt, die Auflassung der im Erschließungsvertrag unter § 1 Ziff. 4 genannten öffentlichen Flächen, Verkehrsflächen und Flächen für Versorgungsanlagen (Blatt Nr. 898, Flur 1, Flurstücke 1528, 1529 und 1508/1) an die Klägerin zu erklären und deren Eintragung als Eigentümerin in das Grundbuch zu bewilligen, ohne dass die Klägerin ihrerseits zu einer weiteren Gegenleistung verpflichtet wurde.

    Hiernach entspringen dem Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten nicht nur die ausdrücklich im Vertragstext festgelegten Pflichten, sondern es ist darüber hinaus wechselseitig auf die schutzwürdigen Interessen des jeweiligen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Juni 2018 - 6 A 11945/17.OVG - m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 01.10.2009 - 5 U 142/08

    Absicherung eines Wegerechts durch eine Grunddienstbarkeit: Anforderung an einen

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2019 - 5 K 1746/19
    Auch hat sie keinerlei Anstrengungen unternommen, zu ihren Gunsten eine Vormerkung im Grundbuch eintragen bzw. sich eine solche bewilligen zu lassen (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 5 U 142/08 beck-online).
  • OLG Naumburg, 25.07.2001 - 12 W 22/01

    Unzulässiger Rechtsweg - keine Abweisung durch Versäumnisurteil - sofortige

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2019 - 5 K 1746/19
    Da jedoch die Verpflichtung zur Eintragung der streitgegenständlichen Grunddienstbarkeit aus einem öffentlichenrechtlichen Vertrag (§ 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG -, § 54 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG -) resultiert und zwischen den Beteiligten Inhalt und Umfang dieser Verpflichtung in Streit stehen, unterfällt die Streitigkeit dem öffentlichen Recht und damit der Rechtswegzuweisung an die Verwaltungsgerichte (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25. Juli 2001 - 12 W 22/01 -, NJW-RR 2002, 791).
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