Rechtsprechung
   VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6388
VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17.TR (https://dejure.org/2019,6388)
VG Trier, Entscheidung vom 13.02.2019 - 1 K 6155/17.TR (https://dejure.org/2019,6388)
VG Trier, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17.TR (https://dejure.org/2019,6388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 AsylVfG 1992, § 3 AsylVfG 1992, § 30 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 10 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Verfahren nach §§ 29a, 30 AsylVfG 1992; Ausreisefrist; Familienangehörige im Inland

  • esovgrp.de

    AsylG § 3,AsylG § 4,AsylG § 26,AsylG § 30,AufenthG § 10,AufenthG § 10 Abs 3,AufenthG § 10 Abs 3 S 2,AufenthG § 11,VwGO § 42,VwGO § 86,VwGO § 86 Abs 3,VwGO § 88,VwGO § 114,VwGO § 114 S 1
    Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, abweichende Staatsangehörigkeit, andere Staatsangehörigkeit, Anfechtungsklage, Antragsablehnung, Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Aufhebung, doppelte Staatsangehörigkeit, Familienasyl, isolierte Anfechtungsklage, isolierte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    64 Das vorstehenden, nach dem Normzweck des § 38 Abs. 1 AsylG und der Richtlinie 2008/115/EG schützenswerte, Interesse gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Betroffene, dessen Eilantrag abgelehnt wurde, jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen musste und ihm insoweit ein rechtliches Interesse an einem längeren Aufenthalt im Bundesgebiet abgesprochen werden könnte (so seinerzeit: BVerwG, Urteil vom 03. April 2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122-132, Rn. 20; in der Folgezeit lediglich im Hinblick auf die Fälle des § 30 Abs. 3 AsylG a.A.: BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10/06 -, BVerwGE 127, 161-177), da das Ergebnis andernfalls bereits im offenen Widerspruch zur objektiven Rechtsordnung stünde, was im konkreten Fall auch einen Eingriff in die subjektiven Rechte des Betroffenen (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bedeuten kann.

    Die Abschiebung kann in diesen Fällen lediglich nicht vollzogen werden, bevor die Behörde erneut eine Frist gesetzt hat und diese abgelaufen ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 03.04.2001 - 9 C 22/00 -, juris).

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • BVerwG, 21.11.2006 - 1 C 10.06

    Familieneinheitliches Asylverfahren; Verfahrenseinleitung auf Anzeige;

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    64 Das vorstehenden, nach dem Normzweck des § 38 Abs. 1 AsylG und der Richtlinie 2008/115/EG schützenswerte, Interesse gilt gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Betroffene, dessen Eilantrag abgelehnt wurde, jederzeit mit seiner Abschiebung rechnen musste und ihm insoweit ein rechtliches Interesse an einem längeren Aufenthalt im Bundesgebiet abgesprochen werden könnte (so seinerzeit: BVerwG, Urteil vom 03. April 2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122-132, Rn. 20; in der Folgezeit lediglich im Hinblick auf die Fälle des § 30 Abs. 3 AsylG a.A.: BVerwG, Urteil vom 21. November 2006 - 1 C 10/06 -, BVerwGE 127, 161-177), da das Ergebnis andernfalls bereits im offenen Widerspruch zur objektiven Rechtsordnung stünde, was im konkreten Fall auch einen Eingriff in die subjektiven Rechte des Betroffenen (§§ 42 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bedeuten kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt -

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Soweit eine abweichende Ansicht der Meinung ist, dass in diesen Fällen kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, da die verlängerte Ausreisefrist aufgrund der Vorschrift des § 37 Abs. 2 AsylG ausschließlich im Wege eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO erstritten werden könne (vgl.: Fuerst , Rechtsschutz gegen offensichtlich unbegründete Asylanträge, NVwZ 2012, 213), vermag dies nicht zu überzeugen (Anschluss an: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 1997 - A 14 S 412/97 -, Rn. 37, juris; gleicher Ansicht auch: Funke-Kaiser in: GK-AsylG, Loseblattsammlung, 115. Lieferung März 2018, § 34 Rn. 150).
  • OVG Berlin, 23.02.1990 - 5 B 71.89

    Arzneimittelzulassungsrecht; Untätigkeitsklage; Angemessene Frist;

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Zudem ist es gerade die Aufgabe des formellen Rechts, die möglichst effektive Durchsetzung des materiellen Rechts zu gewährleisten und nicht, dessen Durchsetzung zu vereiteln (vgl. etwa: Oberverwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23. Februar 1990 - 5 B 71.89 -, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 19.06.1990 - 2 BvR 369/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Offensichtlichkeitsprüfung im

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • BVerfG, 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89

    Prüfungsumfang bei Eilrechtsschutz in Asylsachen

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet nur erfolgen, wenn an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich die Ablehnung des Antrags geradezu aufdrängt (vgl. zu alledem: BVerfG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, vom 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98 -, vom 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93 -, vom 19.06.1990 - 2 BvR 369/90 - und vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, alle juris.).
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463

    Rechtmäßigkeit der Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auf 30

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2019 - 1 K 6155/17
    Zwar ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn das Bundesamt sich in Fällen, in denen keine individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von dreißig Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG festgelegte Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.11.2016 - 11 ZB 16.30463 -, juris), hier hat die Beklagte jedoch völlig verkannt, dass sich mit dem als Flüchtling anerkannten Ehemann der Klägerin zu 1.) - bzw. dem Vater der Kläger zu 2.) und 3.) - ein Mitglied der Kernfamilie in der Bundesrepublik aufhält, was sie zwingend in ihre Ermessenserwägungen hätte einstellen müssen (vgl. S. 7 des streitgegenständlichen Bescheides).
  • BVerwG, 06.05.1997 - 9 C 56.96

    Familienasyl bei Einreise über einen sicheren Drittstaat?

  • BVerwG, 09.05.2006 - 1 C 8.05

    Familienasyl; Familienasylverfahren; statusrechtliche Gleichstellung der

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2368/04

    Zur Übereinstimmung von § 73 Abs 1 AsylVfG 1992 mit Art 1 Abschn C Nr 5 der

  • BVerfG, 19.12.1984 - 2 BvR 1517/84

    Asylanspruch von Familienangehörigen politisch Verfolgter

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 720/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß volljähriger bzw. nicht

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

  • EuGH, 04.10.2018 - C-652/16

    Ahmedbekova

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

    Der persönlichen Rechtsstellung ("personal legal status"/"statut juridique personnel") wird insoweit die Inhaberschaft einer anderen bzw. einer weiteren Staatsangehörigkeit zugeordnet (VG Trier, Urteil vom 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17.TR - juris Rn. 50; so auch der belgische Conseil du Contentieux des Étrangers, ausweislich dessen Art. 23 RL 2011/95/EU die Mitgliedstaaten an die Notwendigkeit erinnert, die persönliche Rechtsstellung des Familienangehörigen "(z. B. eine andere Staatsangehörigkeit)" zu berücksichtigen ).

    Es ist daher zu fragen, ob der Vorbehalt des Art. 23 Abs. 2 RL 2011/95/EU Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen, der nicht mit dem Herkunftsland des Flüchtlings identisch ist und dessen Schutz sie genießen, von der Gewährung der in den Art. 24 bis 35 RL 2011/95/EU genannten Leistungen ausnimmt und diese damit der Sache nach auf die Wahrung der Familieneinheit nach Maßgabe des Ausländerrechts verweist (so etwa VG Trier, Urteil vom 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17.TR - juris Rn. 50 ff.).

  • VG Augsburg, 21.08.2019 - Au 6 K 19.30786

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Es gilt daher der Grundsatz "nationaler vor internationalem Schutz" (vgl. VG Trier, U.v. 13.2.2019 - 1 K 6155/17.TR - juris Rn. 37 ff. m.w.N.).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der nationale Gesetzgeber einen weitergehenden Anspruch auf Familienschutz einräumen wollte, zumal neben dem spezifisch asylrechtlichen Schutz der Familieneinheit auch jener des allgemeinen Aufenthaltsrechts besteht (vgl. VG Trier, U.v. 13.2.2019 - 1 K 6155/17.TR - juris Rn. 49 ff. m.w.N.).

  • VG Trier, 16.08.2019 - 1 K 6280/17

    Ein eritreischer Staatsangehöriger, der vor der Einberufung zum Nationaldienst

    Insoweit ist zu sehen, dass der Adressat einer Offensichtlichkeitsentscheidung gemäß § 30 AsylG dann ein Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Aufhebung der Offensichtlichkeitsentscheidung durch das Gericht besitzt, wenn sein Asylantrag nach Maßgabe von § 30 Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (darüber hinausgehend VG Trier, Urteil vom 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17 -, juris).
  • VG Weimar, 11.07.2019 - 4 K 1467/18

    Familienflüchtlingsschutz, Familienasyl, Staatsangehörigkeit, teleologische

    (Leitsätze der Redaktion; noch nicht rechtskräftig; sich anschließend an: VG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2019 - 10 AE 6172/18 - asyl.net: M27084; entgegen: VG Trier, Urteil vom 13.2.2019 - 1 K 6155/17.TR - juris).

    Soweit in der Rechtsprechung zum Teil die Ansicht vertreten wird, dass als "ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal" im Wege der teleogischen Auslegung hinzukommen muss, dass der Antragsteller dieselbe Staatsangehörigkeit wie der stammberechtigte Ehegatte innehat (vgl. u.a. VG Kassel, Urteil vom 07.06.2018 - 2 K 183/17.KS.A, juris, Rn. 31) oder dass dem Antragsteller das Familienasyl versperrt ist, wenn er eine andere Staatsangehörigkeit als der Stammberechtigte hat und er in diesem Staat mit Sicherheit einen wirksamen staatlichen Schutz in Anspruch nehmen kann (VG Trier, Urteil vom 13.02.2019 - 1 K 6155/17.TR -, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht.

  • VG Trier, 30.06.2020 - 1 K 1742/19
    13. Februar 2019 - 1 K 6155/17 -, juris).
  • VG Cottbus, 09.10.2020 - 3 K 1489/16
    Bei sonstiger Ablehnung i.S.v. § 38 Abs. 1 AsylG würde die Klage jedoch aufschiebende Wirkung entfalten; auch würde die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist 30 Tage (nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens) betragen, während bei offensichtlicher Unbegründetheit dem Ausländer lediglich eine Ausreisefrist von einer Woche aufzuerlegen ist (vgl. so auch: VG Trier, Urt. v. 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17.TR -, juris, Rn. 59-64, m.w.N.; VG Bayreuth, Urt. v. 22. August 2018 - B 8 K 17.31115 -, juris, Rn. 29; so auch bereits: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11. November 1997 - A 14 S 412/97 -, juris, Rn. 37).
  • VG Potsdam, 10.08.2022 - 3 K 2417/17

    Tschad: Abschiebungsverbot bei prekärer humanitärer Lage für eine

    Bei sonstiger Ablehnung im Sinne von § 38 Abs. 1 AsylG würde die Klage jedoch aufschiebende Wirkung entfalten; auch würde die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist 30 Tage (nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens) betragen, während bei offensichtlicher Unbegründetheit dem Ausländer lediglich eine Ausreisefrist von einer Woche aufzuerlegen ist (vgl. so auch: VG Cottbus, Urteil vom 22. September 2022 - VG 3 K 1489/16.A - S. 5 ff d. UA, n.v.; VG Trier, Urteil vom 13. Februar 2019 - 1 K 6155/17.TR - juris Rn. 59 ff. m.w.N.; VG Bayreuth, Urteil vom 22. August 2018 - B 8 K 17.31115 - juris Rn. 29; so auch bereits: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 1997 - A 14 S 412/97 - juris Rn. 37).
  • VG Magdeburg, 20.08.2019 - 11 A 16/19

    Zulässigkeit eines Asylfolgeantrags wegen Änderung der persönlichen Situation

    Daher ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Ziels der Verfahrensvereinfachung im Zusammenhang mit den in § 26 AsylG niedergelegten Anerkennungsvoraussetzungen, davon auszugehen, dass der Gesetzgeber auch im Hinblick auf Artikel 6 GG auf die Prüfung weiterer Voraussetzungen verzichtet hat und auch solchen Personen Familienflüchtlingsschutz angedeihen lassen wollte, bei denen eine Nähe zum Verfolgungsschicksal des Stammberechtigten nicht ohne weiteres gegeben ist (VG Leipzig, Urteil vom 05.07.2019 - 7 K 317/19.A m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2002 - A 13 S 1068/01 - Rn. 20; a. A. VG Trier, Urteil vom 13.02.2019 - 1 K 6155/17.TR - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht