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   VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21.TR   

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VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21.TR (https://dejure.org/2021,5390)
VG Trier, Entscheidung vom 16.03.2021 - 7 L 436/21.TR (https://dejure.org/2021,5390)
VG Trier, Entscheidung vom 16. März 2021 - 7 L 436/21.TR (https://dejure.org/2021,5390)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (35)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19

    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum streitgegenständlichen Vorhaben - welches gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Ziffer 18.1.2 des UVPG dem Anwendungsbereich des UVPG unterliegt - grundsätzlich gemäß §§ 3, 7 Abs. 1 S. 1 und 2, 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UVPG erforderliche Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ist gemäß § 50 Abs. 1 S. 2 UVPG vorliegend entfallen (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift: OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, Rn. 19, juris).

    Sofern man nicht bereits davon ausgeht, dass der Anwendungsbereich des § 50 Abs. 1 S. 2 UVPG eröffnet ist, folgt dies jedenfalls aus § 50 Abs. 3 UVPG, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden oder gänzlich entfallen kann, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020, a. a. O., Rn. 21).

    Ferner geht die Kammer nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung davon aus, dass der der Baugenehmigung zugrundeliegende Bebauungsplan wirksam ist (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020, a. a. O., Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - 2 A 3300/18 -, Rn. 25 - 27, juris; VG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2020 - 1 K 1154/19.KO -, Rn. 26, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer mit Widerspruch angefochtenen Baugenehmigung ist von daher grundsätzlich dann geboten, wenn bereits im summarischen Verfahren mit den notwendigerweise eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten feststeht, dass die Baugenehmigung gegen Nachbarrechte verstößt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, juris).

    Die Aussetzung des in § 212a BauGB gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs der Baugenehmigung lässt sich in aller Regel nur dann rechtfertigen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die angegriffene Baugenehmigung werde im Verfahren der Hauptsache keinen Bestand haben (vgl. OVG Nds., Urteil vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 -, NVwZ 2007, 608; OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 1 C 11118/15

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung der Errichtung eines

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Die Stadt Saarburg hat von ihrer Planungsformenwahlfreiheit zugunsten eines projektbezogenen Angebotsbebauungsplans Gebrauch gemacht, ohne sich in konzeptionelle Widersprüche zu verstricken (vgl. zu dieser Anforderung: OVG RP, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 C 11118/15.OVG -, Rn. 24, juris).

    Hiervon ausgehend durfte die Stadt Saarburg zur realitätsnahen Prognose der planbedingten Auswirkungen des Angebotsbebauungsplans vornehmlich das Szenario des konkret beabsichtigten Projekts zugrunde legen und zur Abwägungsgrundlage machen (OVG RP, Urteil vom 13. Oktober 2016, a. a. O., Rn. 24).

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Dies vermochte die voraussichtlichen planbedingten Auswirkungen realistisch abzubilden, da andere bauliche Nutzungen angesichts der beschränkten Zweckbestimmung und der Beschränkung des Maßes der Nutzung nicht zu erwarten waren (zumal nicht zu erwarten war, dass die Beigeladene ihre Realisierungsabsicht bezüglich der Erweiterung der Jugendherberge aufgeben würde) und das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplans hinreichend ausschöpft (vgl. zu diesen Anforderungen: BayVGH, Urteil vom 2. August 2016 - 9 N 15.2011 -, Rn. 46 - 50, juris; SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018 - 2 C 623/16 -, Rn. 31, juris).

    Doch selbst wenn ein Bauvorhaben im Rahmen des Zulässigen größer dimensioniert würde, ist bei einer summarischen Prüfung jedenfalls nicht offensichtlich, dass unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplans eine andere, erheblich störträchtigere Nutzung möglich wäre (vgl. hierzu: SaarlOVG, Urteil vom 6. September 2018, a. a. O., Rn. 31).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2021 - 8 B 10077/21

    Eilantrag gegen Erweiterung des Logistikzentrums in Pirmasens erfolglos

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Bei der Ausfüllung des in Ziff. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR ist im "Normalfall" - so auch hier - ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG -, Rn. 39, juris, unter Bezugnahme auf OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 8 E 10109/21

    Streitwertbemessung für Eilrechtsschutzantrags gegen die Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Bei der Ausfüllung des in Ziff. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 für die Baunachbarklage eröffneten Rahmens von 7.500,00 EUR bis 15.000,00 EUR ist im "Normalfall" - so auch hier - ein mittlerer Streitwert von 10.000,00 EUR anzunehmen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 8 B 10077/21.OVG -, Rn. 39, juris, unter Bezugnahme auf OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 8 E 10109/21.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 12. Januar 2012 - 1 C 10546/11. OVG -, juris) folgt bereits deshalb nichts Gegenteiliges, weil letztlich offengelassen wurde, ob eine hinreichende Zweckbestimmung des Sondergebiets "Hotel" vorlag (was etwa vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht bejaht wurde; vgl. Urteil vom 26. September 2013 - 1 C 37/11 -, Rn. 32 ff., juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08

    Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Bei der Ermittlung des Erklärungsinhalts der Baugenehmigung müssen die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen herangezogen werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Dezember 2020 - 10 B 944/20 -, Rn. 11, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. April 2018 - 3 LB 133/08 -, Rn. 76, juris, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2020 - 8 A 11789/19

    Bauantrag; Baumwurfgefahr; abwassertechnische Erschließung; Stellplätze

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Was die Anforderungen an die erforderliche Zahl, Größe und Beschaffenheit notwendiger Stellplätze angeht, enthält die Stellplatz-VV Richtzahlen für den notwendigen Stellplatzbedarf, die als vorweggenommenes Sachverständigengutachten angesehen werden (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Urteil vom 26. August 2020 - 8 A 11789/19.OVG -, Rn. 59, juris).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 935/19

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Aufstellen von Zelten mit Bestuhlung auf

    Auszug aus VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21
    Der von einer Nebeneinrichtung einer sozialen Anlage ausgehende Lärm ist von der Nachbarschaft in höherem Maße als sozialadäquat zu akzeptieren als etwa rein gewerbliche Aktivitäten oder durch rein private Feiern hervorgerufene Lärmimmissionen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 3. Februar 2020 - 5 K 935/19.NW -, Rn. 37, juris unter Bezugnahme auf OVG RP, Urteil vom 22. November 2019 - 1 A 10554/19 -, juris).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 4 CN 1.12

    Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 2 B 565/18
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.2018 - 8 A 10034/18

    Wechselseitige Rücksichtnahme von Friedhof und Baugebiet bei Bestattungen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 10 B 944/20
  • VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1001

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Geruchsbelastung durch Kälberstall

  • VG München, 10.10.2007 - M 9 K 06.3927
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 1 A 10554/19

    Keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch Veranstaltungen in Mehrzweckhalle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09

    Nachbarklage gegen Energieteam Arena in Paderborn bleibt ohne Erfolg

  • OVG Sachsen, 26.09.2013 - 1 C 37/11

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrag eines Grundeigentümers bei Veräußerung des

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • VG Augsburg, 18.01.2013 - Au 4 K 12.1154

    Baurecht; (erfolglose) Nachbarklage; Einfügen eines Mehrfamilienhauses; Gebot der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
  • OVG Hamburg, 06.11.2019 - 2 Bs 218/19

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Baugenehmigung auf Grundlage eines

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 7 B 1085/15

    Beurteilung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans im Verfahren des einstweiligen

  • VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12

    Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

  • VGH Bayern, 02.08.2016 - 9 N 15.2011
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 2 A 3300/18

    Fehlende Klagebefugnis mangels Drittbetroffenheit durch eine angefochtene

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2008 - 12 LB 64/07

    Einleitung eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens für fünf Windkraftanlagen;

  • VG Koblenz, 26.06.2020 - 1 K 1154/19

    Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rodungsgenehmigung für Autohof Heiligenroth auf

  • VG Trier, 13.12.2021 - 7 L 3134/21

    Eilantrag gegen Bauvorhaben in Saarburg erfolglos

    Im Eilverfahren wird deshalb die Wirksamkeit des Bebauungsplans unterstellt, es sei denn, dieser leidet an offensichtlichen Fehlern (vgl. zu Vorstehendem: VG Trier, Beschluss vom 16. März 2021, - 7 L 436/21.TR -, HambOVG, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 Bs 218/19 -, juris, Rn. 16, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2021 - 8 B 10469/21

    Jugendherberge in Saarburg: Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan und

    Außerdem beantragte sie beim VG Trier die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die der Beigeladenen am 24. August 2020 erteilte Baugenehmigung des Landkreises Trier-Saarburg zu Umbau und Erweiterung der Jugendherberge Saarblick, den das Verwaltungsgericht ablehnte (vgl. VG Trier, Beschl. v. 16.03.2021 - 7 L 436/21.TR).
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