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   VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18.TR   

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https://dejure.org/2019,47356
VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18.TR (https://dejure.org/2019,47356)
VG Trier, Entscheidung vom 16.09.2019 - 6 K 6203/18.TR (https://dejure.org/2019,47356)
VG Trier, Entscheidung vom 16. September 2019 - 6 K 6203/18.TR (https://dejure.org/2019,47356)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992, § 3a AsylVfG 1992, § 3b Abs 1 Nr 4 AsylVfG 1992, § 4 AsylVfG 1992, § 60 Abs 5 AufenthG 2004
    Flüchtlingsrecht - Keine Verfolgung von Homo- und Transsexuellen in Malaysia

  • esovgrp.de

    AsylG § 3,AsylG § 3 Abs 1,AsylG § 3 Abs 1 Nr 1,AsylG § 3a,AsylG § 3b,AsylG § 3b Abs 1,AsylG § 3b Abs 1 Nr 4,AsylG § 4,AufenthG § 60,AufenthG § 60 Abs 5,AufenthG § 60 Abs 7,AufenthG § 60 Abs 7 S 1
    Asylrecht, beachtliche Wahrscheinlichkeit, Flüchtling, Flüchtlingseigenschaft, Flüchtlingsrecht, Homosexualität, Identität, Malaysia, Orientierung, Scharia, sexuelle Identität, sexuelle Orientierung, Transmann, Transsexualität, Verfolgung, Verfolgungshandlung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris.
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich zwar auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 - BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Eine Gefahr eigener Verfolgung kann sich zwar auch aus gegen Dritte gerichtete Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines Grundes des § 3b AsylG verfolgt werden, den der Kläger mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb seine eigene bisherige Verschonung von Verfolgungshandlungen im Sinne des § 3a AsylG als eher zufällig anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 - BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11/08 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die genannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 10 C 25.10 -, juris m.w.N.; Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Die Verfolgungshandlungen müssen - sofern kein (staatliches) Verfolgungsprogramm vorliegt - im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 15/05 -, juris).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissenstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Trier, 16.09.2019 - 6 K 6203/18
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (HessVGH, Urteil vom 4. September 2014, - 8 A 2434/11.A - m.w.N.).
  • VG Trier, 16.12.2021 - 9 K 162/21

    Malaysia: Flüchtlingseigenschaft bei Verfolgung wegen Transsexualität

    Ob in Malaysia eine alle Homo- und Transsexuelle betreffende, gruppengerichtete Verfolgung anzunehmen ist (dies verneinend: VG Trier, Urteil vom 20. September 2019 - 6 K 6203/18.TR - juris), kann vorliegend dahinstehen, denn jedenfalls droht der Klägerin im konkreten Einzelfall eine Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure, die Familie ihres in Malaysia verbliebenen Lebensgefährten in Anknüpfung an ihre Transsexualität, mithin eine geschlechtsspezifische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure.

    Unabhängig davon, ob der malaysische Staat generell als schutzunwillig gegenüber nichtstaatlicher Verfolgung von Trans- und Homosexuellen anzusehen ist (dies verneinend VG Trier, Urteil vom 20. September 2019 - 6 K 6203/18.TR), kann die Klägerin aufgrund der Umstände des Einzelfalls nicht gem. § 3d AsylG auf staatlichen Schutz verwiesen werden.

  • VG Berlin, 28.06.2022 - 21 K 5.22

    Malaysia: keine Gruppenverfolgung von Transsexuellen

    Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat diese Frage mit Urteil vom 16. September 2019 - 6 K 6203/18.TR - ebenfalls verneint und hierzu ausgeführt (juris Rn. 40 ff.), homo- und transsexuelle Personen würden in Malaysia zwar offen diskriminiert.
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