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   VG Trier, 17.02.2011 - 2 K 902/10.TR   

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https://dejure.org/2011,24660
VG Trier, 17.02.2011 - 2 K 902/10.TR (https://dejure.org/2011,24660)
VG Trier, Entscheidung vom 17.02.2011 - 2 K 902/10.TR (https://dejure.org/2011,24660)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 2 K 902/10.TR (https://dejure.org/2011,24660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Kostenübernahme für heilpädagogisches Reiten bei Schulkindern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kasse muss für Schulkind nicht die Reittherapie zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Kostenübernahme für heilpädagogisches Reiten bei Schulkindern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 7 A 10796/10

    Reittherapie als Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Trier, 17.02.2011 - 2 K 902/10
    Gem. § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII besteht deshalb dann auch kein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe und infolge der Verweisung in § 35 a Abs. 3 SGB VIII auch auf diese Bestimmung kein Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. OVG Rheinland-Pfalz- Urteil vom 04. November 2010 - 7 A 10796/10.OVG).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80

    Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland

    Auszug aus VG Trier, 17.02.2011 - 2 K 902/10
    Auch wenn der Kläger den Bewilligungszeitraum nicht ausdrücklich eingeschränkt hat, so kann ein Begehren auf Eingliederungshilfe grundsätzlich nur bis Ablauf des Verwaltungsverfahren - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheides - zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 06. November 2008 - 2 K 471/08.TR- mit Hinweis auf BVerwGE 64, 224(226)).
  • SG Aachen, 05.06.2012 - S 20 SO 176/11

    Sozialhilfe

    Der Gesetzgeber hat ersichtlich heilpädagogische Leistungen, zu denen das heilpädagogische Reiten gezählt werden kann, auf noch nicht eingeschulte Kindern beschränken wollen, wohl in der Annahme, dass behinderte Kinder, die eine ihrer Behinderung entsprechende Schule besuchen, dort im erforderlichen Maße auch heilpädagogisch betreut werden (VG Trier, Urteil vom 17.02.2011 - 2 K 902/10. TR).
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