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   VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19.TR   

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VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19.TR (https://dejure.org/2020,14489)
VG Trier, Entscheidung vom 17.03.2020 - 7 K 5000/19.TR (https://dejure.org/2020,14489)
VG Trier, Entscheidung vom 17. März 2020 - 7 K 5000/19.TR (https://dejure.org/2020,14489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 26 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 2 BeamtStG, § 112 BG RP, § 113 BG RP
    Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Der Arzt wird bloß als sachverständiger Helfer tätig, um den zuständigen Stellen diejenige Fachkenntnis zu vermitteln, die für deren Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014, a. a. O., und vom 16. November 2017- 2 A 5.16 -, juris, Rn. 25).

    Das Gutachten muss nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013, a. a. O., und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris, und vom 16. November 2017, a. a. O.).

    Es muss darüber hinaus auch in medizinischer Hinsicht die erforderlichen tatsächlichen Grundlagen dafür liefern, dass der Dienstherr darüber entscheiden kann, ob der Beamte anderweitig auf einem anderen (und gegebenenfalls wie beschaffenen) Dienstposten verwendbar ist (§ 26 Abs. 2, Abs. 3 BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. November 2017, a. a. O., Rn. 23).

    Zum einen kommt einer amtsärztlichen Stellungnahme als neutrale, unabhängige, in Distanz zu beiden Beteiligten stehende Einschätzung im Verhältnis zu privatärztlichen Attesten grundsätzlich eine vorrangige Bedeutung zu (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 1 D 3.02 -, juris Rn. 22, vom 12. Oktober 2006 - 1 D 2.05 -, juris Rn. 35 und vom 16. November 2017, a.a.O., Rn. 24).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Das Gutachten muss nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013, a. a. O., und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris, und vom 16. November 2017, a. a. O.).

    Eine Offenbarung der Diagnose oder gar von detaillierten Krankheitsbefunden ist für den Zweck der Suchanfrage als Konkretisierung des gesetzlichen Grundsatzes "Weiterverwendung vor Versorgung" weder erforderlich noch unter datenschutzrechtlichen Aspekten zulässig (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 19. März 2015, a. a. O., Rn. 18 - 20).

    Dieses ist der Bitte nachgekommen, wodurch der gesamte Verwaltungsbereich des Beklagten abgedeckt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015, a. a. O., Rn. 21).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, beide juris).

    Das Gutachten muss nicht nur das Untersuchungsergebnis mitteilen, sondern auch die das Ergebnis tragenden Feststellungen und Gründe enthalten, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die zu treffende Entscheidung erforderlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013, a. a. O., und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris, und vom 16. November 2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte in einer Funktion des Polizeidienstes verwendet werden kann, deren Aufgaben er dauerhaft, d.h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze erfüllen kann, ohne polizeidienstfähig zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 10).

    Hiernach muss der Dienstherr vor einer Versetzung in den Ruhestand weiter prüfen, ob er den Beamten auf einem Dienstposten verwenden kann, der die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes - hier des Justizvollzugsdienstes - auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a. a. O., Rn. 9 und Beschluss vom 6. November 2014, a.a.O., juris Rn. 10).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte in einer Funktion des Polizeidienstes verwendet werden kann, deren Aufgaben er dauerhaft, d.h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze erfüllen kann, ohne polizeidienstfähig zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 -, juris Rn. 9 und Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 -, juris Rn. 10).

    Hiernach muss der Dienstherr vor einer Versetzung in den Ruhestand weiter prüfen, ob er den Beamten auf einem Dienstposten verwenden kann, der die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes - hier des Justizvollzugsdienstes - auf Dauer nicht mehr uneingeschränkt erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2005, a. a. O., Rn. 9 und Beschluss vom 6. November 2014, a.a.O., juris Rn. 10).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, beide juris).

    Diese Vorgaben bilden den Maßstab, an dem die individuelle körperliche Leistungsfähigkeit der Bewerber zu messen ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013, a. a. O., Rn. 12).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.1997 - 10 A 11954/96

    Beamter; Dauernde Dienstunfähigkeit; Dienstunfähigkeit; Vorzeitiger Ruhestand

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Damit ist auch die Möglichkeit eröffnet, aus einer Vielzahl in relativ kurzen Zeitabständen immer wieder auftretender, wenn auch teilweise unterschiedlicher und für sich betrachtet nicht schwerwiegender Erkrankungen von längerer Dauer auf eine Schwäche der gesamten Konstitution und auf eine damit verbundene erhöhte Anfälligkeit des Beamten zu schließen, die es - sofern eine Besserung dieses Zustandes in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist - mit Blick auf die damit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigungen des Dienstbetriebes ebenfalls rechtfertigen, den Beamten als zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig anzusehen (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. März 1997 - 10 A 11954/96.OVG -, Rn. 19, juris).
  • OVG Sachsen, 08.11.2016 - 2 A 484/15

    Polizeidienstfähigkeit; Prognosemaßstab; PDV 300

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Es ist vielmehr im konkreten Einzelfall vom Dienstherrn zu prüfen, ob bei Vorliegen eines bestimmten, dort aufgeführten Erkrankungstatbestands hinreichende Anhaltspunkte für den Wegfall der Dienstfähigkeit gegeben sind (vgl. SächsOVG, Urteil vom 8. November 2016 - 2 A 484/15 -, Rn. 21, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10926/13

    Dienstfähigkeit eines Stabsarztes, der keine ABC-Schutzausrüstung tragen kann

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Es reicht insofern nicht aus, dass er den dienstlichen Anforderungen gewachsen ist, sofern im dienstlichen Alltag keine besonderen Vorkommnisse auftreten, sondern die Polizeidienstunfähigkeit setzt gerade auch die Sicherheit voraus, dass er mit unerwarteten schwierigen Situationen jederzeit umgehen kann (vgl. entsprechend zur Dienstfähigkeit von Soldaten: OVG RP, Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10926/13.OVG -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 1 A 2111/13

    Umfang der Suchpflicht des Dienstherrn im Hinblick auf die Dienstfähigkeit eines

    Auszug aus VG Trier, 17.03.2020 - 7 K 5000/19
    Bei der prognostischen Bewertung, ob sie über die aktuell erreichte Remission ihrer Grunderkrankung hinaus auch zukünftig in der Lage sein werde, mit der erforderlichen Regelmäßigkeit über einen längeren Zeitraum Dienst zu leisten, durfte der Beklagte nicht nur die aktuellen Befunde zugrunde legen, sondern diese zugleich im Lichte der gesamten Vorgeschichte mitsamt den dabei gemachten Erfahrungen bei bisherigen dienstlichen Belastungen würdigen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 A 2111/13 -, Rn. 8, juris).
  • VG Trier, 16.04.2019 - 7 K 5746/18

    Zu den Anforderungen an ein amtsärztlichen Gutachtens im

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 12.10.2006 - 1 D 2.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Nachweis der Dienstfähigkeit; Vorrang der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 5.12

    Beamtin; gehobener Dienst; Bibliotheksamtmännin; Besoldungsgruppe A 11;

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

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