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   VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19.TR   

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VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19.TR (https://dejure.org/2020,6237)
VG Trier, Entscheidung vom 18.03.2020 - 5 K 4872/19.TR (https://dejure.org/2020,6237)
VG Trier, Entscheidung vom 18. März 2020 - 5 K 4872/19.TR (https://dejure.org/2020,6237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Prüm: Keine nachträgliche Baugenehmigung für "Club St. Tropez"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachträgliche Baugenehmigung für Bordell

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2019 - 2 B 2.18

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer prostitutiven Einrichtung

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Der konkret zu beurteilende Betrieb ist in dem jeweiligen Baugebiet dann unzulässig, wenn er nach seinem Typ - im Rahmen einer funktionsgerechten Nutzung - üblicherweise geeignet ist, unzumutbare Störungen für die Umgebung hervorzurufen, ohne dass es auf die konkrete Verwirklichung etwaiger tatsächlicher Störungen ankommt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10/17 -, jeweils juris).

    Eine Ausnahme kann nur dann geboten sein, wenn eine atypische Fallgestaltung eine Einzelfallentscheidung gebietet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.).

    Maßgeblich ist insoweit, ob die funktionsgerechte Nutzung des Betriebes ein Störpotential aufweist, das über den mit dem Baugebiet vereinbaren Rahmen hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10/17 - und BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.).

    Diese Abgrenzung bildet die Lebenswirklichkeit im Hinblick auf das Störpotential prostitutiver Betriebe hinreichend differenziert ab (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.) und steht einer korrigierenden Einzelfallbetrachtung entgegen.

  • BVerwG, 27.06.2018 - 4 B 10.17

    Anwendung einer Typisierung im Hinblick auf die Zulässigkeit einer Tischlerei im

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Der konkret zu beurteilende Betrieb ist in dem jeweiligen Baugebiet dann unzulässig, wenn er nach seinem Typ - im Rahmen einer funktionsgerechten Nutzung - üblicherweise geeignet ist, unzumutbare Störungen für die Umgebung hervorzurufen, ohne dass es auf die konkrete Verwirklichung etwaiger tatsächlicher Störungen ankommt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - OVG 2 B 2.18 - mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10/17 -, jeweils juris).

    Maßgeblich ist insoweit, ob die funktionsgerechte Nutzung des Betriebes ein Störpotential aufweist, das über den mit dem Baugebiet vereinbaren Rahmen hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10/17 - und BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Maßgeblich ist insoweit, ob die funktionsgerechte Nutzung des Betriebes ein Störpotential aufweist, das über den mit dem Baugebiet vereinbaren Rahmen hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 B 10/17 - und BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 7.92 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Hierbei richtet sich die Bestimmung des Rahmens, in den sich ein Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen muss, hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nach den in der Baunutzungsverordnung für die einzelnen Baugebiete typisierten Nutzungsarten, soweit diese in der näheren Umgebung tatsächlich vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 1987 - 4 C 41.84 -, juris).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Durch diese typisierende Zuordnung der einzelnen Nutzungen zu den jeweiligen Baugebieten will der Verordnungsgeber die vielfältigen und oft gegenläufigen Ansprüche an die Bodennutzung im Sinne einer durchdachten Städtebaupolitik zu einem schonenden Ausgleich bringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10.09 - , juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Da vorliegend die begehrte Nutzungsänderungsgenehmigung auch aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, ist die Nutzungsuntersagung zudem wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit der geänderten Nutzung nicht unverhältnismäßig (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10 -, juris).
  • BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15

    Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19
    Wie bereits oben dargestellt, handelt es sich bei dem von der Klägerin ausgeübten Betrieb um einen das Wohnen störenden Gewerbebetrieb, so dass das von ihr geführte Gewerbe auch nicht in einem Dorfgebiet, sondern ausschließlich als "Gewerbebetrieb aller Art" im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO in einem der Aufnahme störender Gewebebetriebe dienenden Gewebegebiet zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 2015 - 4 B 32/15 -, juris).
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    (3) Steht daher die formelle Illegalität der Nutzung des Einfamilienhauses als Arbeitnehmerunterkunft nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung fest, ist der Erlass einer Nutzungsuntersagung im Regelfall allein ermessensgerecht, denn es liegt ein Fall des sog. intendierten Ermessens vor (st. Rspr. vgl. nur: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2023 - OVG 10 S 15/23 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf Beschluss vom 15. Mai 2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris, Rn. 11; Bay.VGH, Urteil vom 8. Juli 2022 - 15 B 22.772 -, juris, Rn. 62; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. August 2019 - 2 M 85/19 -, juris, Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 L 161/11 -, juris; Rn. 18; Thüringer OVG, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 1 KO 674/95 -, juris, Rn. 43ff.; VG Trier, Urteil vom 18. März 2020 - 5 K 4872/19.TR -, juris, Rn. 40 ).
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