Rechtsprechung
   VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6738
VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20.TR (https://dejure.org/2021,6738)
VG Trier, Entscheidung vom 18.03.2021 - 9 K 2663/20.TR (https://dejure.org/2021,6738)
VG Trier, Entscheidung vom 18. März 2021 - 9 K 2663/20.TR (https://dejure.org/2021,6738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rückforderung von Schülerbeförderungskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schülerbeförderungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung von Schülerbeförderungskosten - VG Trier weist Klage einer Mutter ab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Schülerbeförderung um eine verfassungsrechtlich freiwillige Leistung handelt, sodass dem Gesetzgeber ein sehr weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt ist und er die Reichweite seiner Förderung standardisieren und pauschalisieren darf (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148).

    Es ist insbesondere nicht Zweck der Regelungen über die Übernahme von Schülerbeförderungskosten, einen Ausgleich für die vielfältigen möglichen familiären Lebensformen wie etwa ein Doppelresidenzmodell zu schaffen (OVG Nds, Beschluss vom 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, BeckRS 2012, 59575).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2011 - 2 A 10395/11

    Keine anteilige Erstattung von Schülerfahrkosten bei "Doppelresidenzmodell"

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    In Fällen, in denen sich ein Schüler in gleichem Umfang bei beiden Elternteilen aufhält, ist zur Bestimmung der Wohnung des Schülers auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz abzustellen (OVG RP, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11.OVG -, in juris).

    Dies folgt bereits daraus, dass der anderenfalls ausgelöste Verwaltungsaufwand nicht durch die bei den Eltern verbleibende Belastung mit Beförderungskosten gerechtfertigt werden kann (OVG RP, Urteil vom 17. Juni 2011 - 2 A 10395/11.OVG -, in juris).

  • OVG Saarland, 21.08.1997 - 8 Y 12/97

    Streitwertzusammenrechnung; Elternrecht; Eheleuten; Schulangelegenheiten des

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern - wie der Beklagte zutreffend ausführt - es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 13.01829

    Schulweglängenermittlung, Gefährlichkeit, Aktivlegitimation, Klagebefugnis,

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern - wie der Beklagte zutreffend ausführt - es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Dies folgt im Wesentlichen aus zwei Erwägungen: Zunächst sind es die Eltern selbst, die die Aufgabe der Beförderung ihrer Kinder zur Schule faktisch sowie wirtschaftlich sicherzustellen haben und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen haben (in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa: OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG - NJOZ 2015, 1614 mwN).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.12.2013 - VGH B 23/13

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    21 Unstreitig steht der Schülerin/dem Schüler ein etwaiger Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten selbst zu (VGH RP, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - VGH B 23/13 - juris).
  • VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18

    Melderechtlicher Hauptwohnsitz als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Dies folgt zunächst daraus, dass für eine Massenverwaltung wie die Schülerbeförderung eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage - wie etwa die melderechtlichen Angaben - erforderlich ist (VG Kassel, Urteil vom 3. April 2020 - 3 K 1991/18.KS -, mwN, in juris) und nicht in jedem Einzelfall eine Überprüfung stattfinden kann.
  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 2663/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern - wie der Beklagte zutreffend ausführt - es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht