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   VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20.TR   

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https://dejure.org/2021,6736
VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20.TR (https://dejure.org/2021,6736)
VG Trier, Entscheidung vom 18.03.2021 - 9 K 3926/20.TR (https://dejure.org/2021,6736)
VG Trier, Entscheidung vom 18. März 2021 - 9 K 3926/20.TR (https://dejure.org/2021,6736)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Eifelkreis: Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 2 SchulG RP, § 69 Abs 3 SchulG RP
    Schülerbeförderungskosten; "nächstgelegene Schule"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schulausschluss und Schülerbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eifelkreis: Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eifelkreis: Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule - VG Trier lehnt Klage eines Elternpaars ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Dies folgt im Wesentlichen aus zwei Erwägungen: Zunächst sind es die Eltern selbst, die die Aufgabe der Beförderung ihrer Kinder zur Schule faktisch sowie wirtschaftlich sicherzustellen haben und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen haben (in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa: OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG - NJOZ 2015, 1614 mwN).

    Grundlegend ist dabei zunächst zu berücksichtigen, "dass es vom Grundsatz her [die Aufgabe der Eltern eines Schülers] bleibt, die Beförderung ihrer Kinder zur Schule faktisch sowie wirtschaftlich sicherzustellen und die damit verbundenen Kosten als Teil des allgemeinen Lebensaufwands zu tragen" (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG -, BeckRS 2015, 40112).

  • VG München, 11.04.2017 - M 3 K 14.1067

    Übernahme der Schulwegkosten

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    So kann eine Schule etwa dann nicht als Nächstgelegene in Betracht kommen, wenn sie keine Aufnahmekapazitäten hat (exemplarisch: VG München, Urteil vom 11. April 2017 - 3 K 14.1067 -, BeckRS 2017, 141292), da dieser objektive Umstand für den Schüler in keiner Weise beeinflussbar ist und es unbillig wäre, seinen Anspruch auf Beförderungskosten aufgrund von rein schulorganisatorischen Gründen zu verweigern.

    Indes ist es durchaus legitim, die Übertragung von Kosten, welche dem Grunde nach von Eltern als Teil des "allgemeinen Lebensaufwandes" zu tragen sind, nur dann der Allgemeinheit aufzubürden, wenn die Aufnahme an der (eigentlich) nächstgelegenen Schule nicht an "persönlichen Voraussetzungen (z.B. nicht rechtzeitiger Aufnahmeantrag, bestimmter Notendurchschnitt oder Schulentlassung)" gescheitert ist (vgl. auch: VG München, Urteil vom 11. April 2017 - M 3 K 14.1067 -, BeckRS 2017, 141292).

  • OVG Saarland, 21.08.1997 - 8 Y 12/97

    Streitwertzusammenrechnung; Elternrecht; Eheleuten; Schulangelegenheiten des

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Es handelt sich um eine verfassungsrechtlich freiwillige Leistung, sodass dem Gesetzgeber ein sehr weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt ist und er die Reichweite seiner Förderung standardisieren und pauschalisieren darf (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. November 2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148).
  • VG München, 27.08.2019 - M 3 K 18.3110

    Übernahme der Beförderungskosten zur Schule

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Die Beförderungspflicht des Beklagten erweitert sich nur dann auf eine andere als die nächstgelegene Schule, wenn der Schüler von der näher gelegenen Schule nicht aufgenommen wurde, ohne dass er den Grund hierfür selbst geschaffen hat (so auch: VG München Urteil vom 27. August 2019 - 3 K 18.3110 -, BeckRS 2019, 25542 mwN).
  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 13.01829

    Schulweglängenermittlung, Gefährlichkeit, Aktivlegitimation, Klagebefugnis,

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Darüber hinaus ist auch in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass ein minderjähriger Schüler regelmäßig keine Verantwortung für seine eigene Beförderung zur Schule übernehmen kann und wird, sondern es die Eltern sein werden, die mit Blick auf ihre Unterhaltsverpflichtung unmittelbar rechtlich und wirtschaftlich von den Schulwegkosten bzw. der Schulwegkostenfreiheit betroffen sind (vgl. diesbezüglich auch: SaarlOVG, Beschluss vom 21. August 1997 - 8 Y 12/97 - VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2015 - AN 2 K 13.01829 - VG Gießen, Urteil vom 29. April 2015 - 7 K 2496/14.GI - jeweils in juris).
  • VG München, 26.11.2007 - M 3 K 07.1920
    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Soweit in der älteren Rechtsprechung demgegenüber nur darauf abgestellt wurde, dass eine Schule "auch tatsächlich besucht werden kann" und Gesichtspunkte des Verschuldens außer Acht gelassen wurden, weil diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen seien (VG München Urteil vom 26. November 2007 - M 3 K 07.1920 -, BeckRS 2007, 37144), schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.12.2013 - VGH B 23/13

    Verfassungsbeschwerde gegen Regelung der Schülerbeförderungskosten für die Freien

    Auszug aus VG Trier, 18.03.2021 - 9 K 3926/20
    Unstreitig steht der Schülerin/dem Schüler ein etwaiger Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten selbst zu (VGH RP, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - VGH B 23/13 - juris).
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