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   VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20.TR   

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https://dejure.org/2020,2675
VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20.TR (https://dejure.org/2020,2675)
VG Trier, Entscheidung vom 20.02.2020 - 9 L 497/20.TR (https://dejure.org/2020,2675)
VG Trier, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 9 L 497/20.TR (https://dejure.org/2020,2675)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Die Ermittlungen müssen keinesfalls erschöpfend sein, sondern nur soweit gehen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris).

    Eine solche ist ausgeschlossen, wenn die betroffene Population auf bestehende oder eigens dafür hergestellte Habitate ausweichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, juris).

    Ob ein Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung in diesem Sinne führen kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, die wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt, sodass auch die Beurteilung der Erheblichkeit i.S.v. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG von der Einschätzungsprärogative der Fachbehörde umfasst wird (BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3/06 -, juris).

    Insbesondere ist zu betonen, dass die Ermittlungen keinesfalls erschöpfend sein müssen, sondern nur soweit gehen müssen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, 372).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Untersuchungen, deren Aufwand in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn steht, sind zu unterlassen (OVG Münster, Urteil vom 30. Januar 2009 - 7 D 11/08.NE -, juris).

    Untersuchungen, deren Aufwand in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn steht, sind zu unterlassen (OVG Münster, Urteil vom 30. Januar 2009 - 7 D 11/08.NE, NuR 2009, 421, 424).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Von einer abschließenden Konfliktbewältigung kann der Planungsträger Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planverfahrens auf Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 -, BeckRS 51346 m.w.N.).

    Indes ist eine Verlagerung in das Genehmigungsverfahren des konkreten Vorhabens - hier im Speziellen der Rodung und Umwandlung - möglich, soweit entsprechende Rechtsvorschriften, welche im Genehmigungsverfahren zu beachten sind, ihrerseits die Umsetzung der CEF-Maßnahmen sicherstellen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 CN 3.11 -, BeckRS 51346 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass eine Prognoseunsicherheit in Bezug auf die Annahme der Fledermauskästen besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17/11 -, juris).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Im Rahmen der Beurteilung besteht zugunsten der jeweils zuständigen Behörden sowohl hinsichtlich der Entscheidung darüber, was zur hinreichenden Bestandserfassung im Einzelfall erforderlich ist, als auch hinsichtlich der sich hieran anschließenden Beurteilung, ob und wie weit artenschutzrechtlich relevante Betroffenheiten vorliegen, ein Beurteilungsspielraum der Fachbehörde, welcher nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 - Rn. 14 ff, juris).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Die Pflicht zur Begründung nach § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO soll der Behörde den auch von Verfassungs wegen bestehenden Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen und sie veranlassen, mit Sorgfalt zu prüfen, ob tatsächlich ein überwiegendes öffentliches Interesse den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung erfordert (zu den Anforderungen BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 - Rn. 6, juris).
  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    § 44 Abs. 5 S. 3 BNatSchG setzt in Bezug auf vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen voraus, dass die Maßnahmen artspezifisch sind und grundsätzlich sofort mit dem Eingriff zur Verfügung stehen (Hessischer VGH, Urteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 1975/07.T -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Darauf, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind, kommt es bei der Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen des §§ 80 Abs. 3 VwGO nicht an (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 8 B 2477/06 Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Entscheidend ist allein, ob der verbleibende und/oder neu geschaffene Lebensraum die beeinträchtigten Funktionen für die betroffenen Exemplare auffängt, sodass es nicht zu einer Minderung des Fortpflanzungserfolgs bzw. des Energiehaushalts der Exemplare der betreffenden Population kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 5.08, NuR 2010, 276, 283 Rn. 73).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Trier, 20.02.2020 - 9 L 497/20
    Entscheidend ist allein, ob der verbleibende und/oder neu geschaffene Lebensraum die beeinträchtigten Funktionen für die betroffenen Exemplare auffängt, sodass es nicht zu einer Minderung des Fortpflanzungserfolgs bzw. des Energiehaushalts der Exemplare der betreffenden Population kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 5.08, NuR 2010, 276, 283 Rn. 73).
  • VGH Hessen, 25.06.2009 - 4 C 1347/08

    Reichweite eines Befreiungsbescheides bei Verstoß gegen artenschutzrechtliche

  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen

    Ihre Festsetzung muss so erfolgen, dass die Vornahme und Verwirklichung der CEF-Maßnahmen bereits im Zuge des Bebauungsplans dauerhaft sichergestellt ist (EU-Leitfaden FFH, a.a.O., S. 54 Rdnr. 77; EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-68; vgl. VG Trier, Beschluss vom 20.02.2020 - 9 L 497/20.TR -, juris Rdnr. 38).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

    Ihre Festsetzung muss so erfolgen, dass die Vornahme und Verwirklichung der CEF-Maßnahmen bereits im Zuge des Bebauungsplans dauerhaft sichergestellt ist (EU-Leitfaden FFH, a.a.O., S. 54 Rdnr. 77; EU-Leitfaden FFH 2021, S. 46 Anm. 2-68; vgl. VG Trier, Beschluss vom 20.02.2020 - 9 L 497/20.TR -, juris Rdnr. 38).
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