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   VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19.TR   

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VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19.TR (https://dejure.org/2019,17524)
VG Trier, Entscheidung vom 21.06.2019 - 7 L 2043/19.TR (https://dejure.org/2019,17524)
VG Trier, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 7 L 2043/19.TR (https://dejure.org/2019,17524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Umbau und Erweiterung der Jugendherberge "Saarblick" vorläufig gestoppt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer mit Widerspruch angefochtenen Baugenehmigung ist von daher grundsätzlich dann geboten, wenn bereits im summarischen Verfahren mit den notwendigerweise eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten feststeht, dass die Baugenehmigung gegen Nachbarrechte verstößt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 8 B 10011/12.OVG -, juris).

    Die Aussetzung des in § 212a BauGB gesetzlich angeordneten Sofortvollzugs der Baugenehmigung lässt sich in aller Regel nur dann rechtfertigen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, die angegriffene Baugenehmigung werde im Verfahren der Hauptsache keinen Bestand haben (vgl. OVG Nds., Urteil vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 - , NVwZ 2007, 608; OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 a.a.O.).

    Für die Antragstellerin ergibt sich mithin grundsätzlich nur dann eine Erweiterung ihres Rechtsschutzanspruchs, wenn den verletzten Festsetzungen im Bebauungsplan ihrerseits nachbarschützende Wirkung zukäme (OVG RP, Beschluss vom 8. Februar 2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Ob die angegriffene Baugenehmigung in dem ihr zugrundeliegenden Bebauungsplan eine ausreichende (gültige) Rechtsgrundlage findet, ist nämlich zunächst nur eine Frage der Beachtung des objektiven Rechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 -, NVwZ 1995, 598; OVG NRW, Beschluss vom 29. August 2011 - 2 A 547/11 -, juris m.w.N.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hat niemand einen Anspruch darauf, dass einem Dritten eine Baugenehmigung nur nach einer korrekten Abwägungsentscheidung erteilt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 a.a.O.).

    Dass ein Bürger etwa mit seiner Rüge, ein ihn benachteiligender Bebauungsplan sei wegen eines Abwägungsfehlers rechtswidrig, im Verfahren der Normenkontrolle Erfolg haben kann, führt nicht bereits dazu, diese weitergehenden Rechtsschutzmöglichkeiten auch bei der Anfechtung der auf diesen Plan gestützten Baugenehmigung zu eröffnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Ein allein objektiver Kontrollmaßstab kann hingegen nur in vereinzelten Fallkonstellationen, etwa in Fällen eines absoluten Verfahrensfehlers im Anwendungsbereich des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umweltrechtsbehelfsgesetz - UmwRG -, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 - 7 C 1513 -, NVwZ 2016, 308; Fellenberg/Schille, in: Landman/Rohmer, Umweltrecht, 89. EL Februar 2019, § 4 UmwRG Rn. 63 ff., jeweils m.w.N.) zum Erfolg des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung führen.

    Hieraus folgt, dass eine Genehmigungsentscheidung, die ohne die hierfür erforderliche UVP oder UVP- Vorprüfung getroffen worden ist, auf die Klage eines gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugten Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 S. 1 UmwRG allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2015 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Die Fehlerfolgenregelung des § 4 UmwRG ist gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwRG auf Rechtsbehelfe von Beteiligten nach § 61 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO entsprechend anwendbar mit der Folge, dass die Verfahrensfehler auch insoweit unabhängig von den sonst geltenden einschränkenden Maßgaben des § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO - unter Beibehaltung der Anforderungen an die Antrags- bzw. Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2018 - 4 B 12.18 - OVG RP, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 1 A 10581 /16. OVG -, jeweils juris) - zur Begründetheit der Klage führen.
  • VG Trier, 03.05.2013 - 5 L 324/12

    Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Der Antragstellerin steht auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben hat und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, Rn. 11, juris mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Der gegenüber der Jugendherberge gelegene Friedhof ist von vornherein nicht geeignet, einen solchen Zusammenhang zu begründen, da es sich nicht um ein Gebäude handelt, das zum regelmäßigen Aufenthalt von Menschen geeignet ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, juris).
  • EuGH, 14.05.2012 - C-453/11

    Timehouse / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Vor diesem Hintergrund kommt eine Planerhaltung nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. g, Nr. 3 sowie Abs. 2a Nr. 4 BauGB nicht in Betracht (vgl. Krautzberger a.a.O. mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 18. April 2013 - Rs. C-453/11 - , NVwZ 2013, 503).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Ein Bebauungszusammenhang ist gegeben, soweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Der Antragstellerin steht auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis zur Seite, da sie ihren Widerspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung fristgemäß erhoben hat und ein vorheriges, erfolgloses Nachsuchen um eine behördliche Eilentscheidung vorliegend nicht erforderlich ist (vgl. VG Trier, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 5 L 324/13.TR -, Rn. 11, juris mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 8. September 2003 - 8 B 11269/03.OVG -, DVBl 2003, S. 1472).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 1 B 10480/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine

    Auszug aus VG Trier, 21.06.2019 - 7 L 2043/19
    Sind die Erfolgsaussichten im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung offen, ist eine reine Interessenabwägung vorzunehmen, wobei zu beachten ist, dass der Gesetzgeber der sofortigen Vollziehung im Baugenehmigungsverfahren zunächst den Vorrang einräumt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 B 10480/13.OVG -, ESOVGRP; Jeromin, in: ders., LBauO Rh-Pf, Kommentar, 4. Auflage 2016, § 70 Rn. 161).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11

    Landesregierung hat parlamentarisches Budgetrecht durch verspätete Vorlage des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2003 - 8 B 11269/03
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 A 547/11

    Anfechtbarkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans i.R.d. Drittanfechtung

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