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   VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19.TR   

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https://dejure.org/2020,468
VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19.TR (https://dejure.org/2020,468)
VG Trier, Entscheidung vom 22.01.2020 - 9 L 5154/19.TR (https://dejure.org/2020,468)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 9 L 5154/19.TR (https://dejure.org/2020,468)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 4 B 608/13

    Kein Fall für das Nichtraucherschutzgesetz - Shisha-Café darf Wasserpfeifen mit

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Bei verständiger Auslegung unter Berücksichtigung des Rechtschutzbegehrens der Antragstellerin versteht das Gericht den Antrag dahingehend, dass eine vorläufige Untersagung eines Vorgehens des Antragsgegners auf Grundlage oder unter Berücksichtigung der rheinland-pfälzischen Landesdüngeverordnung - Landesdüngeverordnung - gegenüber der Antragstellerin begehrt wird (vgl. hierzu auch: OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 - NVwZ 2014, 92).

    Dies ist anzunehmen, um der Schaffung vollendeter, später nicht mehr rückgängig zu machender Tatsachen zuvorzukommen, und wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (OVG Nds., a.a.O.; vgl. zu Ausnahmen etwa: OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, NVwZ 2014, 92; BayVGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, BeckRS 2010, 56426).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Verwaltungsgerichten mit dem Ziel, den Erlass eines Bußgeldbescheides zu verhindern, ist regelmäßig nicht zu erlangen (OVG Nds., Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, BeckRS 2012, 49160).

    Ob eine solche verwaltungsrechtliche Zweifelsfrage vorliegend gegeben ist, kann insoweit dahinstehen, da die Antragstellerin zu diesem Zeitpunkt, in dem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren weder eingeleitet noch angekündigt wurde, "die konkrete Gefahr der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank" nicht zu befürchten hat und es insoweit zudem bereits an einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis fehlt (ebenso: OVG Nds., Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, BeckRS 2012, 49160).

  • BVerwG, 11.04.1972 - I WB 32.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Dies ist gemeinhin der Fall, wenn sich der Rechtsschutzsuchende vorbeugend gegen den Erlass eines Verwaltungsakts wendet; dann ist es in der Regel zumutbar, die Verwaltungsmaßnahme abzuwarten und anschließend um vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 80a nachzusuchen" ( Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 123 Rn. 45 mwN; vgl. hierzu auch schon BVerwG, Beschluss vom 11. April 1972 - I WB 32/72 -, NJW 1972, 1100).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 6 N 54.10

    Soldat; Sanitätsoffizier; Facharzt für Oralchirurgie; Leitender Krankenhausarzt;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Zudem verweist die Antragstellerin mehrmals auf die Fehlerhaftigkeit und Rechtswidrigkeit der Ausweisung der "Roten Gebiete" in der Landesdüngeverordnung, wobei die Anlagen der Verordnung ebenso Teil des (materiellen) Gesetzes sind (etwa: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2011 - OVG 6 N 54/10 -, BeckRS 2011, 52357).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Nur ergänzend ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die streitgegenständliche Rechtsverordnung - anders als der Antragsgegner meint - durchaus der Prüfungskompetenz des erkennenden Gerichtes unterliegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvL 12/51 -, NJW 1952, 497).
  • VGH Bayern, 30.11.2010 - 9 CE 10.2468

    Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Dies ist anzunehmen, um der Schaffung vollendeter, später nicht mehr rückgängig zu machender Tatsachen zuvorzukommen, und wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (OVG Nds., a.a.O.; vgl. zu Ausnahmen etwa: OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, NVwZ 2014, 92; BayVGH, Beschluss vom 30. November 2010 - 9 CE 10.2468 -, BeckRS 2010, 56426).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Trier, 22.01.2020 - 9 L 5154/19
    Ein solches Begehren wäre jedoch unstatthaft, da die Nichtigkeit einer Norm kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 VwGO darstellt und ein entsprechender Antrag zu einer unzulässigen Umgehung des § 47 VwGO führen würde (vgl. hierzu: Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage, 2019, § 43, Rn. 8m; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, 2018, § 43, Rn. 58; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - 7 C 13/06 -, NVwZ 2007, 1311).
  • VG Trier, 03.07.2020 - 9 K 1129/20

    Androhung, Bußgeld, Bußgeldbescheid, Damokles, Damokles-Rechtsprechung,

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird im Übrigen auf die Schriftsätze der Beteiligten sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 9 K 5150/19.TR und 9 L 5154/19.
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