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   VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17.TR   

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VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17.TR (https://dejure.org/2017,37210)
VG Trier, Entscheidung vom 22.08.2017 - 7 K 4684/17.TR (https://dejure.org/2017,37210)
VG Trier, Entscheidung vom 22. August 2017 - 7 K 4684/17.TR (https://dejure.org/2017,37210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Zuweisung seiner Dienstwohnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 07.10.2008 - M 12 S 08.4404

    Rechtsweg; Dienstwohnung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17
    Ungeachtet der Frage, ob der Beklagte befugt war, die Zuweisung der Dienstwohnung mittels Verwaltungsakt zu widerrufen, reicht die Wahl dieser Handlungsform aus, um den Verwaltungsrechtsweg zu eröffnen (vgl. VG München Beschl. v. 7.10.2008 -12 S 08.4404-, BeckRS 2011, 46944).

    30 b) Entgegen der Auffassung des Beklagten entstand durch die Überlassung der Werkdienstwohnung neben dem Arbeitsvertrag kein selbstständiges öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen dem Beklagten eine Verwaltungsaktbefugnis zukäme (vgl. VG München, Beschluss vom 07. Oktober 2008 -12 S 08.4404-, BeckRS 2011, 4944; vgl. Leitsatz des OVG NRW, Urteil vom 5. November 1974 - CII A 1261/73 -, juris).

  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 183/67

    Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Werkdienstwohnungsvergütung -

    Auszug aus VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17
    Vielmehr sind die Rechtsbeziehungen der Beteiligten auch hinsichtlich der Werkdienstwohnung privatrechtlicher Natur, denn alleinige Rechtsgrundlage der Überlassung ist der Arbeitsvertrag (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1968 -3 AZR 183/67-, BAGE 21, 37, juris, Rn. 15; vgl. ArbG Bielefeld, Urteil vom 15. November 2014 -3 C a 1448/0-, juris, Rn. 52).

    Die alleinige Relevanz der arbeitsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Werkdienstwohnung ergibt sich bereits daraus, dass die Verpflichtung zum Bezug der Wohnung nicht durch einen Verwaltungsakt begründet wurde, sondern alleine aus dem Arbeitsvertrag folgt (vgl. BAG, Urteil vom 17. Mai 1968, a.a.O., Rn. 19 ff.).

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 213/08

    Grundgesetzlich geschützter Justizgewährungsanspruch im Falle des vom

    Auszug aus VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17
    30 b) Entgegen der Auffassung des Beklagten entstand durch die Überlassung der Werkdienstwohnung neben dem Arbeitsvertrag kein selbstständiges öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis, in dessen Rahmen dem Beklagten eine Verwaltungsaktbefugnis zukäme (vgl. VG München, Beschluss vom 07. Oktober 2008 -12 S 08.4404-, BeckRS 2011, 4944; vgl. Leitsatz des OVG NRW, Urteil vom 5. November 1974 - CII A 1261/73 -, juris).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 822/06

    Werkdienstwohnung - Rechtsnatur - Minderung

    Auszug aus VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17
    Alle sich aus dem Dienstwohnungsverhältnis ergebenden Ansprüche der Beteiligten sind deshalb dem zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnis zuzuordnen (BAG, Urteil vom 18. September 2007 - 9 AZR 822/06 -, BAGE 124, 92-110, Rn. 54).
  • BAG, 02.11.1999 - 5 AZB 18/99

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Überlassung von Werkdienstwohnungen

    Auszug aus VG Trier, 22.08.2017 - 7 K 4684/17
    Im Fehlen eines Mietvertrags liegt der Unterschied zu den funktionsgebundenen Werkmietwohnungen (zu Vorstehendem: BAG, Beschluss vom 02. November 1999 -5 AZB 18/99-, BAGE 92, 336-342, Rn. 12 m. w. N.; vgl. MüKoBGB/Artz BGB § 576 b Rn. 3, beck-online).
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