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   VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21.TR   

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https://dejure.org/2021,40534
VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21.TR (https://dejure.org/2021,40534)
VG Trier, Entscheidung vom 22.09.2021 - 5 K 1085/21.TR (https://dejure.org/2021,40534)
VG Trier, Entscheidung vom 22. September 2021 - 5 K 1085/21.TR (https://dejure.org/2021,40534)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 10 A 1150/12

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Mega-Light-Wandanlage für

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21
    Entscheidend ist, ob durch die geplante Werbeanlage ein Zustand geschaffen wird, der eine konkrete Verkehrsgefährdung erwarten lässt (vgl. zur vergleichbaren Vorschrift § 13 Abs. 2 Satz 1 BauO NRW vom 1. März 2000: OVG NRW, Urteil vom 28. August 2013 - 10 A 1150/12 -, juris Rn. 27).
  • VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 630/13

    Zulässigkeit von Plakatschlagtafeln in einem unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21
    Der Verpflichtungsantrag allein würde das Klagebegehren der Klägerin nicht vollständig erfassen, da die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Hinblick auf die bauordnungsrechtlichen Vorschriften des § 17 LBauO bei Erlass der im vereinfachten Verfahren ergehenden Baugenehmigung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 4 LBauO nicht zu prüfen ist (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Januar 2014 - 4 K 630/13.NW -, juris Rn. 20, u.a. mit Verweis auf OVG RP, Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 A 10876/92.OVG -, n.v.).
  • OVG Bremen, 13.08.1996 - 1 BA 5/96

    Großflächige Werbetafeln; Verkehrssituation; Ablenkung der Verkehrsteilnehmer;

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21
    Dies würde vielmehr eine atypische Verkehrssituation voraussetzen, in der aufgrund besonderer, örtlich begründeter Umstände eine besondere erhöhte Aufmerksamkeit bei der Bewältigung einer Verkehrssituation geboten ist, was in der Vergangenheit etwa bei der Aufhebung der Trennung von Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr kurz vor einer nicht einsehbaren Kurve angenommen wurde (OVG Bremen, Urteil vom 13. August 1996 - 1 BA 5/96 -, juris Rn. 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 A 10262/00
    Auszug aus VG Trier, 22.09.2021 - 5 K 1085/21
    Gemäß § 17 LBauO dürfen bauliche Anlagen sowie die ihnen gleichgestellten Werbeanlagen (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Juni 2000 - 1 A 10262/00.OVG -, n.v.; Jeromin, in: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, § 17 Rn. 16) und ihre Benutzung die Sicherheit oder Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs nicht gefährden.
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